Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt einen Bericht des Magistrats zur Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße. Es soll geklärt werden, ob alle Stellplätze belegt sind und ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Ziel ist es, Transparenz über die Nutzung der Garage zu schaffen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Glauburgstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten,
Ob derzeit alle Plätze in der Quartiersgarage Glauburgschule belegt sind.
Wie lange die Mietverträge geschlossen werden?
Ob die beim Bau der Quartiersgarage festgelegten Kriterien für die Vergabe der Parkplätze (ST 538/2014) eingehalten werden:
"Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden:
- an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers.
- an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt.
- an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt.
- an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5 Stellplätze begrenzt."
Begründung
Glauburgstraße Vorgang: OM 2826/14 OBR 3; ST 538/14 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Ob derzeit alle Plätze in der Quartiersgarage Glauburgschule belegt sind. Wie lange die Mietverträge geschlossen werden? Ob die beim Bau der Quartiersgarage festgelegten Kriterien für die Vergabe der Parkplätze (ST 538/2014) eingehalten werden: "Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5 Stellplätze begrenzt."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2025OFOF 884/3Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2025Sie sind hierOFOF 930/3Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2025VV 1279Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeAnfrage
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1216Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme