Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Diese Stellungnahme informiert darüber, dass alle Stellplätze in der Quartiersgarage Glauburgstraße vermietet sind und die Mietverträge unbefristet sind. Außerdem wird auf die strengen Prüfungen der Vorgaben für die Dauerparkberechtigung hingewiesen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Glauburgstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einheitliches Schrägparken in der Glauburgstraße wiederherstellen12.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Glauburgstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1:
Alle möglichen Stellplätze sind vermietet.
Zu 2:
Die Mietverträge sind unbefristet.
Zu 3:
Die aufgeführten Vorgaben zum Erhalt einer Dauerparkberechtigung werden durch die PBG bei jedem Mietvertrag genau geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2025OFOF 884/3Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2025OFOF 930/3Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2025VV 1279Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeAnfrage
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1216Auslastung der Quartiersgarage GlauburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab