Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage Glauburgschule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 538
Betreff: Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage Glauburgschule Bei der Vergabe von Stellplätzen in der Quartiersgarage Glauburgschule ist der Magistrat an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3548 Ziffer 2 gebunden. Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5 Stellplätze begrenzt. Der weitergehenden Bitte des Ortsbeirats zu prüfen, ob größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Stellplatzgebühren möglich sind, vermag der Magistrat nicht zu entsprechen, da dies für Frankfurter Quartiersgaragen grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2013OFOF 496/3Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2014OMOM 2826Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
- 11. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 538Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab