Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Quartiersgarage Glauburgschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der Quartiersgarage Glauburgschule folgenden Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen vorzugeben: - 10 Stellplätze sind für Carsharing zu reservieren - 5 Stellplätze sind für die Schul- und die Kita-Beschäftigten zu reservieren - 85 Stellplätze werden ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind Ausnahmeregelungen für weitere an das Quartier angrenzende Straßen möglich - die Mieterliste kann auf Verlangen vom zuständigen Stadtbezirksvorsteher eingesehen werden Außerdem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Parkhausgebühren möglich sind Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und der Kita sollte die Möglichkeit bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen für den Schul- bzw. Kitabetrieb u.ä.) und damit unnötige Parkplatzsuche vermieden werden kann.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2013, OF 496/3
Betreff: Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der Quartiersgarage Glauburgschule folgenden Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen vorzugeben: - 10 Stellplätze sind für Carsharing zu reservieren - 5 Stellplätze sind für die Schul- und die Kita-Beschäftigten zu reservieren - 85 Stellplätze werden ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind Ausnahmeregelungen für weitere an das Quartier angrenzende Straßen möglich - die Mieterliste kann auf Verlangen vom zuständigen Stadtbezirksvorsteher eingesehen werden Außerdem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit größen- und belastungsabhängige Differenzierungen bei den Parkhausgebühren möglich sind
Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und der Kita sollte die Möglichkeit bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen für den Schul- bzw. Kitabetrieb u.ä.) und damit unnötige Parkplatzsuche vermieden werden kann.Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2013, OF 462/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 496/3Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2014OMOM 2826Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
- 11. April 2014Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 538Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiergarage GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Punkt 1. und 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) Punkt 2. und Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) gesamte geänderte Vorlage : GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)