Kriterien zur Stellplatzvergabe Quartiersgarage Glauburgschule
Begründung
Quartiersgarage Glauburgschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Betreiber der Quartiersgarage Glauburgschule folgenden Kriterien zur Vergabe von Stellplätzen vorzugeben: · 10 Stellplätze sind für Carsharing zu reservieren · 5 Stellplätze sind für die Schul- und die Kita-Beschäftigten zu reservieren · 85 Stellplätze werden ausschließlich an Bewohner mit Hauptwohnsitz im Quartier vergeben, dessen Grenzen durch die Planungswerkstatt und den Ortsbeirat festgesetzt werden; bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch Quartiersanwohner sind Ausnahmeregelungen für weitere an das Quartier angrenzende Straßen möglich · es sind 10 Frauenparkplätze neben dem Ausgang zu reservieren · es sind mindestens zwei Stellplätze für Schwerbehinderte zu reservieren · es werden 30 Stellplätze für Kompaktautos (unter 4 m Länge, unter 2 m Breite abmarkiert und zu ermäßigter Miete vermietet · entsprechend werden Zuschläge für übergroße/überschwere PKWs erhoben · die Stellflächen werden entsprechend markiert · die Mieterliste kann auf Verlangen vom zuständigen Stadtbezirksvorsteher eingesehen werden Begründung: Die Tiefgarage unter der ehemaligen Glauburgschule ist ausdrücklich und ausschließlich für Anwohner des Quartiers konzipiert worden. Da es bisher keine eindeutige Abgrenzung des Quartiers gibt, soll die Definition, die sich aus der Arbeit der Planungswerkstatt ergibt, herangezogen werden. Ausnahmen für Carsharing bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung; für die Beschäftigten der Schule und der Kita sollte die Möglichkeit bestehen, Autos dort einzustellen, weil sowohl im Schul- wie auch im Kitabetrieb Fahrten notwendig werden können (Praktikantenbesuche, Besorgungen für den Schul- bzw. Kitabetrieb u.ä.) und damit unnötige Parkplatzsuche vermieden werden kann.