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U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Gründe für die Reduzierung der U5 von drei auf zwei Wagen darzulegen. Außerdem sollen Erklärungen zur aktuellen Kapazität der Züge sowie die Möglichkeit einer Rückkehr zum Dreiwagenbetrieb erteilt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Züge der U-Bahn-Linie U5 seit dem Ende der Sommerferien wieder nur mit zwei Wagen verkehren, nachdem in den vergangenen Monaten durchgehend drei Wagen eingesetzt wurden. Dies hatte zu mehr freien Sitzplätzen geführt und insbesondere für Seniorinnen und Senioren sowie für Schülerinnen und Schüler in den Stoßzeiten eine deutlich sicherere Fahrt ermöglicht.

Dabei soll insbesondere erläutert werden

- aus welchen Gründen die Reduzierung auf zwei Wagen erfolgt ist;

- ob die derzeitige Kapazität im Hinblick auf die deutlich gestiegene Auslastung, insbesondere Sitzplätze, als ausreichend erachtet wird;

- ob eine Rückkehr zum Betrieb mit drei Wagen möglich ist und, falls ja, wann damit zu rechnen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2025OFOF 924/3U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. September 2025Sie sind hier
    VV 1276U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten
    Anfrage
  3. 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 23U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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