U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt vor, die U5 weiterhin mit drei Wagen auszustatten, um die Fahrplankapazität nach der Rückkehr zum Normalbetrieb zu gewährleisten. Trotz der Umstellung auf Zwei-Wagen-Züge bleibt die Anzahl an Wagen pro Stunde konstant, was eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgastströme und kürzere Wartezeiten zur Folge hat.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach den Sommerferien 2025 konnte die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wieder zum regulären Fahrplan auf den Linien U4 und U5 zurückkehren. Die zuvor eingesetzten Drei-Wagen-Züge waren Teil des Stabilisierungsfahrplans, in welchem reduzierte Takte in verlängerten Fahrzeugen gefahren wurden. Mit der Rückkehr zum Normalfahrplan, also der Verdichtung der Takte, wurde auch die Wagenlänge wieder angepasst. Die Gesamtkapazität pro Stunde verändert sich hierdurch nicht. Zur Verdeutlichung: - Vorher (Stabilisierungsfahrplan): 15-Minuten-Takt mit Drei-Wagen-Zügen → 4 Fahrten pro Stunde → 12 Wagen pro Stunde - Jetzt (Normalfahrplan): 10-Minuten-Takt mit Zwei-Wagen-Zügen → 6 Fahrten pro Stunde → ebenfalls 12 Wagen pro Stunde Somit steht den Fahrgästen die gleiche Anzahl an Wagen und Sitzplätzen pro Stunde zur Verfügung. Zusätzlich profitieren die Fahrgäste von kürzeren Wartezeiten und einer gleichmäßigeren Verteilung der Fahrgastströme, was insbesondere in den Stoßzeiten zu einer Entlastung führt. Die Auslastung aller Linien, so auch der Linie U5, wird weiterhin aufmerksam beobachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2025OFOF 924/3U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. September 2025VV 1276U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenAnfrage
- 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 23U5 weiterhin mit drei Wagen ausstattenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab