U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Gründe für die Reduzierung der U5-Züge auf zwei Wagen zu erklären. Es wird eine Rückkehr zu drei Wagen gefordert, um mehr Platz und Sicherheit für die Fahrgäste, insbesondere für Senioren und Schüler, zu gewährleisten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Aus welchen Gründen wurde die Reduzierung auf zwei Wagen erfolgt?
- Ist die derzeitige Kapazität im Hinblick auf die deutlich gestiegene Auslastung, insbesondere Sitzplätze, als ausreichend erachtet?
- Ist eine Rückkehr zum Betrieb mit drei Wagen möglich, und falls ja, wann kann damit gerechnet werden?
Kontext
Mit Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1542, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass bereits seit längerer Zeit Einigkeit zwischen dem mit dem Erwerb beauftragten Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem Evangelischen Regionalverband (ERV) zu den Konditionen der Übereignung der Georg-Esser-Anlage an die Stadt Frankfurt am Main bestehe. Der Übereignungsvertrag konnte damals noch nicht beurkundet werden. Das ABI ging davon aus, dass der Vertragsschluss kurzfristig umgesetzt werden würde. Der für die Beurkundung notwendige Magistratsbeschluss befand sich im Geschäftsgang.
Dies vorausgeschickt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2022STST 1542Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 2. September 2025Sie sind hierVV 1239Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainAnfrage
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 178 WochenSTST 2009Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen