Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?
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Zusammenfassung
Die Anfrage richtet sich an den Magistrat zur Prüfung, ob die neu gepflanzten Bäume in der Wolfsgangstraße angemessen gewässert wurden. Es wurde berichtet, dass die Bäume in diesem Jahr nicht wie gewohnt gewässert wurden, was zu sichtbaren Schädigungen geführt hat.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Wolfsgangstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.
- Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel24.11.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Wolfsgangstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die teilweise neu gepflanzten Bäume in der Wolfsgangstraße regelmäßig gewässert wurden.
Begründung
Aus der Anwohnerschaft wurde berichtet, dass die Bäume - im Gegensatz zu letzten Jahren - dieses Jahr nicht gewässert wurden und offensichtlich bereits Schädigungen an den Nachpflanzungen sichtbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2025OFOF 928/3Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2025Sie sind hierVV 1278Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?Anfrage
- 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1951Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen