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  • Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - Verschattungsmöglichkeiten durch mobile Sonnensegel schaffen auf dem überhitzten Carlo-Schmid-Platz, auf dem HanneloreElsnerPlatz, auf der Fläche zwischen ehemaligen Juridicum und der neuen Mensa
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7384 entstanden aus Vorlage: OF 1206/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - Verschattungsmöglichkeiten durch mobile Sonnensegel schaffen auf dem überhitzten Carlo-Schmid-Platz, auf dem Hannelore-Elsner-Platz, auf der Fläche zwischen ehemaligen Juridicum und der neuen Mensa Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem überhitzten Carlo-Schmid-Platz, dem Hannelore-Elsner-Platz und der Fläche zwischen ehemaligem Juridicum und der Neuen Mensa Verschattungsmöglichkeiten durch Sonnensegel geschaffen und durch Bänke ergänzt werden können. Begründung: Bei dem Fest Kulturcampus Open Air am 5. Juli 2025 zeigte sich wieder, dass die drei Plätze durch Sonneneinstrahlung stark überhitzt sind. Um die Aufenthaltsqualität auf den drei Plätzen zu erhöhen, ist es dringend notwendig, für eine ausreichende Verschattung zu sorgen. Weiterhin ist es notwendig, ausreichend Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Da der Kulturcampus Bockenheim noch Jahre auf seinen endgültigen Ausbau warten muss und es für die Bevölkerung unzumutbar ist, sich auf überhitzten Plätzen aufzuhalten, ist es notwendig, die Verschattung als mobile Maßnahme zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
    OMOB 10
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7385 entstanden aus Vorlage: OF 1208/2 vom 11.08.2025 Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 2 ist (siehe Begründung; vermutlich Grünflächenamt/DB Netz AG); 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die unzweckmäßige und übermäßige Ausleuchtung der Umgebung zeitnah zu reduzieren - unter Wahrung der sicherheitsrelevanten Mindestbeleuchtung nach geltenden Normen (ggf. Rat der Schutzfrau vor Ort des 13. Polizeireviers einholen) sowie den Anforderungen an Barrierefreiheit; 3. dabei insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: - Stilllegung der außerhalb des Tunnels befestigten Neonröhren an beiden Rampen der Unterführung, um die Abstrahlung in die Umgebung zu minimieren, da die Rampen bereits gut und gleichmäßig durch mehrere LED-Straßenlaternen ausgeleuchtet werden; - alternativ oder ergänzend: Anbringung von Blenden aus Blech oberhalb der Leuchten, um die Abstrahlung nach oben und nach vorne zu verhindern; - Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar. Begründung: Die außerhalb der Unterführung angebrachten Leuchten strahlen nicht nur auf die Rampe, sondern auch horizontal und nach oben, wodurch Wände, Begleitgrün, Lärmschutzwand und selbst der Himmel unnötig aufgehellt werden. Die Rampe wird bereits ausreichend durch Straßenlaternen beleuchtet, sodass die zusätzliche Beleuchtung technisch überflüssig ist. Eine Reduktion, z. B. durch den Einsatz von Blenden oder die Steuerung über Bewegungsmelder, könnte mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden und würde zu einer deutlichen Minderung der Lichtverschmutzung führen. Weniger Dauerlicht in der Nähe von Grünstreifen und Lärmschutzwänden trägt zudem dazu bei, dass nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse nicht in ihrem Lebensraum gestört oder durch das Licht fehlgeleitet werden. So können Nahrungs- und Flugrouten ungestört genutzt werden, was insbesondere hier am Grüngürtel bzw. an der nahegelegenen Nidda einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

  • Rad- und Scooterfahrer bitte rechts fahren
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7386 entstanden aus Vorlage: OF 1211/2 vom 20.08.2025 Betreff: Rad- und Scooterfahrer bitte rechts fahren Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende Verbotsschilder und eindeutige Aufforderungen zur Querung der Miquelallee auf Höhe der Ditmarstraße aus Richtung Botanischer Garten/Bundesbank/Adorno-Gymnasium kommend, den Weg für alle aus Richtung Bockenheimer Warte kommenden Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der gemeinsame Geh- und Radweg am Botanischen Garten und auch der Radweg an der Miquelallee Richtung Adorno-Gymnasium bis zur Hansaallee ist für den Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Dies ist aufgrund der Verkehrslage (Miquelknoten) auch erforderlich und sinnvoll. Im weiteren Verlauf in Richtung Bockenheimer Warte ist der Weg einerseits zu schmal und vor allem führt ein Radweg auch auf der anderen Straßenseite entlang. Dieser ist durch moderne Ampelanlagen an der Ditmarstraße gut erreichbar. Es ist daher unangebracht, das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung auf diesem Abschnitt zu tolerieren. Es wird vorgeschlagen, auf der Rückseite der blauen Schilder in Richtung Adorno-Gymnasium/Hansaallee bzw. Botanischer Garten entsprechende Verbotsschilder oder Piktogramme auf dem Weg selbst anzubringen und eindeutig zum Queren aufzufordern. Die Radfahrerin fährt entgegen der Fahrtrichtung und auf dem Schild ließe sich ein Verbot anbringen, ggf. auch ein Piktogramm am Boden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen
    OMOB 10
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7387 entstanden aus Vorlage: OF 1214/2 vom 20.08.2025 Betreff: Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, 1. den teilweise auf dem Gehweg markierten öffentlichen Behindertenparkplatz vollständig auf die Fahrbahn zu verlegen; 2. geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Parkplatz vor kreativer, illegaler (Teil-)Beparkung zu schützen; 3. die zeitliche Begrenzung des Parkens auf dem Behindertenparkplatz aufzuheben und 4. außerdem zu prüfen und zu berichten, ob im Umfeld der Einmündung zur Greifstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann. Begründung: Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Im Gegensatz zu allen anderen Parkplätzen in diesem Teil der Kurfürstenstraße ist dieser Behindertenparkplatz teilweise auf dem Gehweg markiert. Da auch gegenüberliegend keine Pkw-Parkplätze sind, sollte eine Verlegung auf die Fahrbahn möglich sein. Problematisch sind außerdem die eineinhalb Parkplätze, die sich vor dem Behindertenparkplatz befinden. Regelmäßig parken davor zwei Pkw, sodass der Behindertenparkplatz um bis zu zwei Meter verkürzt wird und damit nicht mehr benutzbar ist. Parkberechtigte beklagen die zeitliche Einschränkung, da sie hierdurch abends z. B. für den Besuch von Freund*innen oder Veranstaltungen nicht auf die Behindertenparkplätze zugreifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

  • Gehwege der Fröbelstraße befreien
    OMOB 10
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7388 entstanden aus Vorlage: OF 1215/2 vom 20.08.2025 Betreff: Gehwege der Fröbelstraße befreien Der Magistrat wird gebeten, 1. die Gehwege der Fröbelstraße beidseitig durch geeignete Maßnahmen barrierefrei nutzbar zu machen; 2. im Umfeld der beiden Straßenenden, also an den beiden Einmündungen, jeweils einen Lieferparkplatz einzurichten und 3. auch linksseitig ein weiteres absolutes Halteverbotsschild als Erinnerungsstütze aufzustellen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Die komplette Fröbelstraße ist aufgrund des engen Fahrbahnquerschnitts beidseitig mit einem absoluten Halteverbot beschildert und verfügt in Folge dessen über keine Straßenparkplätze. Trotzdem wird auf Kosten der Gehwegbenutzbarkeit dauerhaft auf den nur 1,50 Meter breiten Gehwegen geparkt. Auch mit intensiven und regelmäßigen Kontrollen durch die städtische Verkehrspolizei konnte bisher keine und vor allem keine dauerhafte Verbesserung erreicht werden. Fußgänger*innen laufen grundsätzlich auf der Fahrbahn, denn oft bleiben weniger als 50 Zentimeter Restgehwegbreite übrig. Damit ist eine barrierefreie Nutzung ausgeschlossen. In Fahrrichtung rechtsseitig wird das absolute Halteverbot nach 60 Metern wiederholt, während eine Wiederholung linksseitig fehlt. Auch Lieferdienste nutzen gerne diese Gehwege zum Halten. Um diesen Diensten in Zukunft eine Alternative zu bieten, werden an beiden Straßenenden reservierte Parkbereiche benötigt. Davon würde auch eine auf Lieferung ausgerichtete Pizzeria an der Ecke Friesengasse profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

  • Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389 entstanden aus Vorlage: OF 1217/2 vom 11.08.2025 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Initiativen, wie dem Offenen Haus der Kulturen, sowie den Betreibenden künftiger Zwischennutzungen in der Kunstbibliothek, auf dem Kulturcampus kurzfristig Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, die dazu beitragen, 1. die versiegelten Platzbereiche ggf. teilweise zu entsiegeln und besser zu begrünen; 2. örtliche Begrünungs- und Verschattungsmöglichkeiten (ggf. Pergolen) anzubringen, um dem Platz mehr Aufenthaltsqualität zu geben; 3. eine regelmäßige Wasserversorgung für die Pflanzen sicherzustellen (ggf. Zisterne). Zudem sollte ein Trinkwasserbrunnen an einem Ort aufgestellt werden, der später nicht von Umbaumaßnahmen betroffen ist. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten Hot Spots in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze eigentlich gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus Open Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31 - Kulturcampus gemeinsam gestalten" werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek) durch Begrünung aufgewertet werden. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb der Tiefgarage oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen können und die später andernorts wiederverwertet werden können. Denkbar wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grünqualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hatte bereits im Jahr 2023 einen Trinkwasserbrunnen für den Kulturcampus gefordert (OM 4505), aber leider nur eine unbefriedigende Antwort erhalten (ST 1918). Dabei spricht aufgrund der Überwärmung des Kulturcampus-Areals vieles für die Installation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Antrag vom 22.04.2026, OF 19/2 Aktenzeichen: 91-5

  • Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7390 entstanden aus Vorlage: OF 1218/2 vom 20.08.2025 Betreff: Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen Vorgang: OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Magistrat wird gebeten, vom Kurfürstenplatz kommend einen Übergang Richtung Elisabethenplatz für Fußgänger und Radfahrer zu sichern und sicherzustellen, dass der Übergang nicht zugeparkt wird. Ferner sind die Bäume rund um den Kurfürstenplatz schützenswert. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bäume nicht derart zugeparkt werden, dass die Entwicklung der Bäume gefährdet wird. Notfalls ist die Parkordnung an der Ostseite des Kurfürstenplatzes (hin zum Elisabethenplatz) in Längsparken abzuändern. Begründung: Am Elisabethenplatz befindet sich unter anderem ein Kindergarten. Der Weg über den Kurfürstenplatz ist nicht nur für viele der kürzeste, sondern auch der sicherste Weg, den Kindergarten zu erreichen. Bezüglich der Bäume ist der Antrag ergänzend zur Stellungnahme ST 1413 zu verstehen. Aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen auf Höhe der Elisabethenkirche würde sich eine zeitnahe Umsetzung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 141 Antrag vom 23.04.2026, OF 5/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

  • Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden?
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7391 entstanden aus Vorlage: OF 1222/2 vom 31.07.2025 Betreff: Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden? Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der legalen Stellplätze im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Bereich zu erheben. Dabei sind Lieferzonen und Sonderstellplätze, beispielsweise für Mobilitätseingeschränkte, sowie Anwohnerzonen, Plätze für Carsharing-Angebote und Kurzzeitstellplätze gesondert zu erheben. Begründung: Öffentlicher Raum ist knapp. Eine ordentliche Datengrundlage fehlt leider. Daher wäre es sinnvoll, die Anzahl vorhandener Stellplätze zu erheben. Schließlich würde die Nutzung privaten Parkraums den Druck im öffentlichen Raum senken. Ohne den Ist-Zustand zu kennen, sind Diskussionen bezüglich einer Umverteilung nicht gewinnbringend zu führen. Zugleich ist es aufgrund der Knappheit öffentlichen Raums erforderlich, dass im privaten Bereich ausgewiesene Stellplätze auch als solche genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 139 Antrag vom 13.04.2026, OF 20/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

  • Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7392 entstanden aus Vorlage: OF 1171/2 vom 14.08.2025 Betreff: Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob beim Neubau des Rebstockbades auch KI-gestützte Videoschutzsysteme zur Beobachtung von auffälligen Schwimmmustern als Schutz vor Badeunfällen installiert werden, wie es in einigen hessischen Kommunen bereits erprobt wird; 2. ob die Bäderbetriebe Frankfurt zum Beispiel in Kooperation mit der DLRG gezielte Kampagnen zur Sensibilisierung von Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflicht an Wasserflächen veranlassen können; 3. ob für die unter Ziffer 1. und 2. benannten Maßnahmen zusätzliche Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, eine Einschätzung über die allgemeine Schwimmfähigkeit der Frankfurter Bevölkerung abzugeben und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich diese im Vergleich zu anderen Kommunen in Hessen und vergleichbaren Städten im Bundesgebiet entwickelt. Begründung: Zwar findet die übergroße Mehrheit tödlicher Badeunfälle an unbewachten Wasserflächen statt, dennoch warnt die DLRG jährlich vor einer immer weiter abnehmenden grundsätzlichen Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung. Auch falsche Vorstellungen von Eltern über die Notwendigkeit zur Aufsicht in öffentlichen Schwimmbädern können ein Gefährdungspotential darstellen. Der Einsatz von KI-gestützten Videoschutzsystemen als Ergänzung zur normalen Badeaufsicht wird daher bereits in mehreren hessischen Kommunen erprobt. Als größte Kommune Hessens sollte Frankfurt bei Eignung der Systeme eine Weiterentwicklung im Sicherheitskonzept seiner öffentlichen Schwimmbäder nicht verpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 129 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 52-1

  • Öffentlicher Trinkbrunnen für den Odina-Bott-Platz
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7393 entstanden aus Vorlage: OF 1189/2 vom 25.08.2025 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen für den Odina-Bott-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen auf dem Odina-Bott-Platz ein öffentlicher Trinkbrunnen bspw. der Mainova installiert werden kann. Begründung: Der Odina-Bott-Platz hat sich in den letzten Jahren aufgrund zahlreicher Sitzgelegenheiten, dem Bücherschrank, seiner zentralen Lage zum ÖPNV, dem Einzelhandel sowie einer Schule und zahlloser Arbeitsstätten zu einem sehr lebendigen und von unterschiedlichsten Gruppen genutzten Aufenthaltsort entwickelt. Bürger:innen haben daher vorgeschlagen, einen öffentlichen Trinkbrunnen zu installieren und so insbesondere in den heißen Monaten Abkühlung und kostenfreien Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Aus Sicht des Ortsbeirates könnte sich zu diesem Zweck die Installation eines Mainova-Trinkbrunnes anbieten. Im Bereich des Ortsbeirates 2 befindet sich derzeit kein öffentlicher Trinkbrunnen. Für weitere Informationen: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/engagement/trinkwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 724 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

  • Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7394 entstanden aus Vorlage: OF 1190/2 vom 25.08.2025 Betreff: Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65 Der Magistrat wird gebeten, auf die FES zuzugehen und den in Höhe der Bockenheimer Landstraße 65 montierten Sonderaschenbecher (siehe Fotos) sinnvoll umzuplatzieren, bspw. auf den Odina-Bott-Platz. Begründung: Der Aschenbecher befindet sich derzeit nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem erhöhten ehemaligen Fahrradweg, zudem mündet dort der Kfz-Verkehr aus der Brentanostraße auf die Hauptverkehrsachse. Zur Benutzung des Aschenbechers müssen Füßgänger:innen derzeit also den Gehweg verlassen und mindestens in einen der anderen Verkehrsbereiche eintreten. Eine andere Stelle zur Aufstellung des Aschenbechers wäre sicherlich sinnvoller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2014 Aktenzeichen: 91-2

  • „Adorno-Ampel“ sichtbar machen
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7395 entstanden aus Vorlage: OF 1194/2 vom 20.08.2025 Betreff: "Adorno-Ampel" sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe der "Adorno-Ampel" im Westend eine Informationstafel aufzustellen. Diese soll über die Entstehungsgeschichte, die Besonderheiten und die kulturelle Bedeutung der Ampel informieren. Falls zulässig, sollte an der Ampel selbst - auf Sichthöhe - zusätzlich eine Metallplatte mit der Gravur "Adorno-Ampel" angebracht werden. Begründung: Die sogenannte "Adorno-Ampel" an der Senckenberganlage auf Höhe der Merton-/Dantestraße (siehe Foto) erinnert an den Philosophen Theodor W. Adorno, der in Frankfurt wirkte und bis heute von großer Bedeutung für die Stadt ist. Adorno hatte sich eine Ampel an dieser Stelle gewünscht, um eine sichere Querung der Senckenberganlage für Studierende und Angestellte der Universität zu ermöglichen. Die Ampel dient als interessante Station bei mancher Stadtführung und ist ein originelles Beispiel für kulturelle Erinnerung im öffentlichen Raum. Abseits dessen fehlt jedoch bislang eine sichtbare Erklärung, sodass der Hintergrund und die Bedeutung dieser besonderen Ampel vielen Passant*innen unbekannt bleiben. Eine Informationstafel würde nicht nur zur Sichtbarkeit der Frankfurter Stadtgeschichte beitragen, sondern auch die Attraktivität des Standorts im Sinne kultureller Bildung und für den Tourismus stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erneuerung der Bühnenbeleuchtung der Aula des Goethe-Gymnasiums im Westend - Beitrag zu Klima- und Hitzeschutz
    OMOB 10
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7396 entstanden aus Vorlage: OF 1198/2 vom 18.08.2025 Betreff: Erneuerung der Bühnenbeleuchtung der Aula des Goethe-Gymnasiums im Westend - Beitrag zu Klima- und Hitzeschutz Der Magistrat wird gebeten, in der Aula des Goethe-Gymnasiums zeitnah zu veranlassen, dass die Bühnenbeleuchtung auf LED umgestellt wird. Start der notwendigen Ausschreibung sollte zum Ende des dritten Quartals 2025, also im Lauf des Septembers erfolgen. Die Ausschreibung kann zügig erfolgen, da auf die entsprechende Vorlage des Lessing-Gymnasiums zurückgegriffen werden kann, wo dieses Jahr erfolgreich eine neue LED-Beleuchtung installiert wurde. Die für die Aula zuständigen Mitglieder des Lehrerkollegiums sowie die Schulleitung als auch Ortsbeirat sind über den Projektfortschritt regelmäßig zu informieren. Begründung: In den Sommermonaten heizt die Aula des Goethe-Gymnasiums stark auf, gerade auf der Bühne wird es wegen der antiquierten Lichtanlage auch zur kühleren Jahreszeit sehr heiß. Da die Aula sowohl tagsüber als auch abends regelmäßig genutzt wird (Chor- und Orchesterproben, Sport, Veranstaltungen, etc.) ist dieser Zustand weder für die Schüler noch für die Lehrer oder auch Besucher und Gäste erträglich. Die gegenwärtige alte Bühnenbeleuchtung ist nicht LED-basiert und trägt maßgeblich zur starken Hitzeentwicklung bei - ohnehin ein No-Go für Energieverbrauch und Klimaschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1977 Aktenzeichen: 40-33

  • Zukunft der heutigen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank)
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7397 entstanden aus Vorlage: OF 1200/2 vom 24.08.2025 Betreff: Zukunft der heutigen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gebäude, das derzeit noch von der dwpbank genutzt wird (Gräfstraße 109/Wildunger Straße 14), künftig beispielsweise einer schulischen Nutzung zugeführt werden könnte. Begründung: Die dwpbank wird das Gebäude in sehr zentraler Lage, wie der Ortsbeirat im Rahmen eines Termins im Stadtplanungsamt am 18.06.2025 erfuhr, verlassen und umziehen. Zuletzt kam es immer wieder zu Engpässen, auch im Berufsschulbereich. Der Ortsbeirat bittet um Information, ob das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht wurde/wird, um das Gebäude beispielsweise einer schulischen Nutzung zuzuführen. Berufsschulen sind mitunter weniger auf großzügige Außengelände angewiesen als Grundschulen/Sekundarstufen I. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 entstanden aus Vorlage: OF 1201/2 vom 31.07.2025 Betreff: Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand Vorgang: OIB 304/24 OBR 2; OM 6038/24 OBR 2; ST 232/25 Der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel zur Erinnerung an die Synagoge Bockenheim an den ehemaligen Standort in der Schloßstraße 5 zu versetzen und zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge dessen eine Erhöhung/Schrägstellung der Gedenkplatte zum Zwecke der besseren Sichtbarkeit möglich ist. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Kulturdezernats, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren und bittet, beides zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Rahmen eines Ortstermins mit einer Vertreterin des Kulturdezernats und Mitgliedern des Vereins Freunde Bockenheims e. V. hat das Kulturdezernat angeboten, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren, beides begrüßten die Anwesenden sehr. Der Ortsbeirat unterstützt das nachvollziehbare Anliegen der Freunde Bockenheims, die Gedenkplatte sichtbarer zu machen, jedoch ist dem Ortsbeirat die verkehrliche Situation durchaus bewusst. Zu einem Austausch mit den zuständigen Ämtern steht der Ortsbeirat sowie die Initiative Freunde Bockenheims e. V. gerne zur Verfügung. Im Jahre 2024 (OIB 304) hat der Ortsbeirat dem Verein Freunde Bockenheims e. V. 1.500 Euro zur Verfügung gestellt, um über die ehemalige Synagoge Bockenheims zu forschen und Vorschläge zur besseren Sichtbarkeit zu unterbreiten. Am 6. April 2025 hat der Verein Freunde Bockenheims e. V. gemeinsam mit dem Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe "Denk Mal Am Ort" (siehe ausführliche Info: www.denkmalamort.de) an den Standort der ehemaligen Synagoge erinnert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 232 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2037 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8217 Aktenzeichen: 41

  • Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7399 entstanden aus Vorlage: OF 1202/2 vom 20.08.2025 Betreff: Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur Anni-Albers-Schule in der Hamburger Allee mindestens fünf Radbügel zu installieren, um Schüler*innen, Lehrkräften und Besuchenden eine sichere und geordnete Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu bieten. Begründung: Die Anni-Albers-Schule ist eine stark frequentierte berufliche Schule, die täglich von zahlreichen Schüler*innen sowie Lehrkräften besucht wird. Derzeit fehlen im direkten Umfeld ausreichende Möglichkeiten, Fahrräder sicher abzustellen. Dies führt dazu, dass Fahrräder häufig an Zäunen oder Verkehrszeichen angeschlossen werden, was sowohl zu Behinderungen auf den Gehwegen als auch zu Beschädigungen an Fahrrädern und Stadtmobiliar führen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1038

  • Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren
    OMOB 1
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7400 entstanden aus Vorlage: OF 1204/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Freimannplatz und auf dem Westendplatz als Pilotprojekt sogenannte Nebelduschen zu installieren, um auf beiden Plätzen bei hohen Sommertemperaturen die Wärmebelastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Die Nebelduschen können als mobile Objekte installiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad bis 35 Grad keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind Nebelduschen eine Möglichkeit, die Hitzebelastung für die Benutzer der Plätze zu verringern. Nebelduschen sind zur lokalen Hitzelinderung sehr geeignet und notwendig. Bei den beiden Plätzen handelt es sich um stark frequentierte Plätze. Insbesondere auf dem Westendplatz ist es sinnvoll, eine Nebeldusche neben dem Spielplatz zu installieren, um die spielenden Kinder zu entlasten. Da es sich um Pilotprojekte handelt, erscheint eine Installation von mobilen Anlagen angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2039 Aktenzeichen: 79-3

  • Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
    OMOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401 entstanden aus Vorlage: OF 1210/2 vom 11.08.2025 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Der Magistrat wird gebeten, den Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI) zur Zukunft des Offenen Hauses darzulegen. Dabei sollen sowohl - der eigentumsrechtliche Sachstand (Unterzeichnung des LoI? Verhandlungen mit dem Land? Überführung in das Eigentum der Stadt? Hindernisse? Zeitplan?) als auch - der bauplanungsrechtliche Sachstand für das Areal dargestellt werden. Es wird des Weiteren um Erläuterung hinsichtlich des baulichen Zustands und der mehrfach angekündigten Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes im laufenden Betrieb durch die ABG gebeten. Zudem soll auch die Planung in Bezug auf künftige Nutzungen und die Unterbringung aktueller Mieter*innen, inklusive Rechten und Pflichten, dargestellt werden (Zeitplan bezüglich Umzug AstA?). Begründung: Anlässlich einer Kulturcampus-Veranstaltung im März 2024 stellte der Magistrat den sog. Letter of Intent (LoI) als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Offenen Haus der Kulturen" dar und versprach damit Planungssicherheit für die Akteure des OHdK. Angestrebt werde die baldmöglichste Eigentumsübertragung vom Land Hessen an die ABG und darauffolgend die Veräußerung an die Stadt Frankfurt. Seit anderthalb Jahren geht jedoch nichts voran. Der denkmalgeschützte Gebäudebestand gilt zwar entsprechend einer Untersuchung (Umsetzungskonzept des OHdK aus dem Jahr 2021) als verkehrssicher und als geeignet für die angestrebte Weiternutzung als Offenes Haus der Kulturen. Dennoch sind wesentliche Nachrüstungen des Bestandes z. B. hinsichtlich des Brandschutzes sowie Qualitätsverbesserungen erforderlich. Das Offene Haus ist nicht nur ein kulturell zentraler und geschichtsträchtiger Ort und ein Denkmal, sondern auch wesentlicher Ausgangspunkt für die gesamte Planung des Kulturcampus und für die Organisation seiner Zwischennutzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2088 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 364 Aktenzeichen: 41

  • Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5
    OMOB 1
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7402 entstanden aus Vorlage: OF 1220/2 vom 20.08.2025 Betreff: Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Hinterhof der Liegenschaft Jordanstraße 5 mittelfristig eine Bebauung oder bauliche Verdichtung vorgesehen ist. Sofern entsprechende Planungen bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Details dieser Planungen (Art und Umfang der Maßnahme, zeitlicher Horizont, beteiligte Akteure) dem Ortsbeirat offenzulegen. Begründung: Von Anwohner*innen wurde an Mitglieder des Ortsbeirats herangetragen, dass Unsicherheit über eine mögliche Bebauung oder Verdichtung im Hinterhof der Jordanstraße 5 besteht. Um Transparenz herzustellen und die betroffenen Mietparteien frühzeitig zu informieren, ist eine entsprechende Auskunft des Magistrats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1760 Aktenzeichen: 61-01

  • Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer Seite
    OMOB 14
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7446 entstanden aus Vorlage: OF 244/14 vom 25.08.2025 Betreff: Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" - Harheimer Seite Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit bis zur Fertigstellung der endgültigen Gleisquerung eine provisorische Bushaltestelle an der ebenfalls provisorischen Brücke einzurichten. Den erwartbaren Einwänden wird vorweg entgegnet: - An der Stelle in der Nähe der jetzigen Brücke konnte jahrelang Baumaterial gelagert werden. So sollte es aus der Sicht des Ortsbeirats möglich sein, für die Fläche mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die Nutzung zu treffen. - Die jetzige Bushaltestelle ist ebenfalls nur ein Provisorium. Die Fläche kann daher besser früher als später wieder entsiegelt werden. Begründung: Wie dem Magistrat hinreichend bekannt ist, ist die derzeitige Lösung mit einem mehrere hundert Meter langen Fußmarsch von der Haltestelle bis zum Bahnsteig unbefriedigend. Da sich für den Ortsbeirat in Bezug auf den Bau der endgültigen Gleisquerung kein Fortschritt abzeichnet, erscheint die vorgeschlagene - wenig aufwendige - Maßnahme sinnvoll. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, seine bisherige ablehnende Haltung aufzugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 92-13

  • Feldweg Am Backesborn wiederherstellen
    OMOB 14
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7447 entstanden aus Vorlage: OF 245/14 vom 25.08.2025 Betreff: Feldweg Am Backesborn wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg Am Backesborn (Flur 5, Flurstück 542) von den vom angrenzenden städtischen Flurstück 173 herüberwuchernden Gehölzen zu befreien und so auch ein weiteres Überwuchern angrenzender privater Streuobstwiesen zu verhindern. Begründung: Das Flurstück 173, Flur 5, ist eine verwilderte Streuobstwiese in städtischem Eigentum. Es wird auf drei Seiten von einem nicht mehr als solchen erkenn- oder gar nutzbaren Feldweg (Flur 5, Flurstück 542) begrenzt (siehe Bildausschnitt aus dem Geoportal Frankfurt). Auf diesem und über diesen Feldweg hinweg wuchern die Gehölze, insbesondere Brombeeren, von Flurstück 173 auf angrenzende Streuobstwiesen. Der Feldweg sollte daher freigeschnitten und die weitere Beeinträchtigung der angrenzenden Streuobstwiesen verhindert werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 82 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1285 Beratung im Ortsbeirat: 14

  • Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“
    OMOB 14
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7448 entstanden aus Vorlage: OF 247/14 vom 25.08.2025 Betreff: Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn zu bitten, dem Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof "Berkersheim" mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und deren beständige Funktionalität sicherzustellen. Begründung: Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof "Berkersheim", der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen bei der barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1993 Aktenzeichen: 92-13

  • Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
    OMOB 14
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449 entstanden aus Vorlage: OF 249/14 vom 25.08.2025 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarem Umkreis zur DRK-Kindertagesstätte Vielfalter Harheim in der Haintalstraße Piktogramme "Achtung Kinder" anzubringen. Begründung: Mittlerweile besuchen 60 Kinder die oben erwähnte Kindertagesstätte. Mehr als die Hälfte erreichen die Einrichtung zur nachschulischen Betreuung ohne Begleitung der Eltern. Darüber hinaus gehen und fahren die Hortkinder auch nachmittags selbstständig ohne Beaufsichtigung nach Hause. Vor diesem Hintergrund ist das Anbringen von Piktogrammen "Achtung Kinder", z. B. in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummern 1 und 5, unbedingt geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2096 Aktenzeichen: 66-0

  • System Change Camp im Grüneburgpark
    VOB 1
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1257 entstanden aus Vorlage: OF 1224/2 vom 02.09.2025 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen: 1. Welche Kosten im Zusammenhang mit dem Camp trägt die Stadt? Installationen? Infrastruktur? 2. Wurde das Befahren des Parks mit motorisierten Fahrzeugen erlaubt? 3. Wurde das Kochen mit Gaskartuschen erlaubt? 4. Warum wurden die Spielplätze abgesperrt? 5. Wurden Auflagen bezüglich der Inhalte erlassen? 6. Welche alternativen Standorte wurden angeboten? 7. Wurde der Zeitraum verhandelt? Hätte das Camp zeitlich verkürzt werden können? 8. Welche Maßnahmen wurden nach den Ausschreitungen und dem Übergriff am 22.08.2025 ergriffen? Warum war die Polizei am 22.08.2025 erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung vor Ort? 9. Warum wurde das Vermummungsverbot nicht seitens der Polizei/Ordnungsbehörden durchgesetzt? 10 Wie wurden während des Camps die Anwohner und Gewerbetreibenden, die Anlieger, geschützt? Begründung: Zahlreiche Anwohner und Bürger des Stadtteils fühlen sich durch das Camp gestört. Insbesondere im Zusammenhang mit der Positionierung bezüglich des Nahostkonflikts kam es bedauerlicherweise auch zu Ausschreitungen. Schließlich ist für viele Bürger unverständlich, warum die Spielplätze abgesperrt wurden, zahlreiche Sitzbänke nicht genutzt werden konnten und schließlich der Park befahren und mit normalerweise im Landschaftsschutzgebiet nicht zu findenden Infrastruktur ausgestattet wurde. Hier besteht Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 52 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

  • Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen
    VOB 2
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1258 entstanden aus Vorlage: OF 1219/2 vom 25.08.2025 Betreff: Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen Um den Fernmeldeturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Bund einen Zuschuss von 25 Millionen Euro zugesagt. Aber nur, wenn bis Ende des laufenden Jahres die Stadt eine verlässliche Planung vorlegt. Auf diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind Presseberichte richtig, wonach eine solche Wiedereröffnung mit einem Aufwand von 50 Millionen Euro möglich wäre, deren Hälfte durch den Bundeszuschuß abgedeckt werden könnte? 2. Wie konkret sind bestehende Planüberlegungen zur Thematik Brandschutzmodernisierung, Aufzugerneuerung und Garantie notwendiger Fluchtwege gediehen? 3. Können diese Pläne bis Jahresende soweit konkretisiert werden, sodass die Zuschusszusage des Bundes bewahrt werden kann? 4. Falls eine hinreichende Konkretisierung bis Jahresende nicht möglich wäre, gäbe es eine Verhandlungsbasis, um den Bund zu bewegen, seine Zusage um ein Jahr zu verlängern? 5. Gibt es angesichts der Tatsache, dass nach Information eines Ortsbeiratsmitglieds fast drei Viertel des im Haushalt vorgesehenen Investitionsvolumens noch nicht verplant sind, irgendein Argument, das gegen ein zügiges Engagement spräche? Begründung: Es ist insbesondere für die Attraktivität der Europastadt Frankfurt ein international hervorstechender Mangel, dass ausgerechnet der Europaturm nicht öffentlich zugänglich ist. Eine vorherige entsprechende Ertüchtigung des Bauwerks ist unumgänglich, deren Kosten aber zum Teil vom Bund getragen würden, wenn die Stadt fristgerecht ein Konzept vorlegte. Sowohl für die Attraktivität der Stadt, als auch für die berechtigten Ansprüche der Frankfurter Bürger, und nicht zuletzt aus finanzpolitischer Vernunft wäre es unverantwortlich, eine Zusage von 25 Millionen Euro in den Wind zu schreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 698 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

  • Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)
    VOB 5
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1259 entstanden aus Vorlage: OF 1209/2 vom 11.08.2025 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2007 Aktenzeichen: 92-40

  • Glasfaseranschlüsse in Harheim
    VOB 14
    08.09.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1268 entstanden aus Vorlage: OF 246/14 vom 25.08.2025 Betreff: Glasfaseranschlüsse in Harheim Vorgang: OM 3238/22 OBR 16; ST 600/23 Der Ortsbeirat hat den Magistrat im Dezember 2022 aufgefordert, Gespräche mit der Deutschen GigaNetz GmbH aufzunehmen, um zu klären, ob im Stadtteil Harheim über das in Bad Vilbel laufende Programm "Schnell, Schneller, Glasfaser-Internet" ebenfalls Hausanschlüsse mit Glasfasertechnik angeboten werden können. Gespräche des Ortsbeirats mit dem Anbieter ergaben, dass Interesse auch an einem Angebot für die nördlichen Stadtteile der Stadt besteht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Welche konkreten Gespräche mit dem genannten Anbieter wurden seither geführt? Mit welchem Ergebnis? - Mit welchen anderen Anbietern hat der Magistrat Gespräche geführt, um die in der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 600, gemachte Ankündigung, auch für die Randstadtteile "bis 2026 ein für Frankfurt flächendeckendes FTTH-Netz (Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung) zu realisieren"? Mit welchen Ergebnissen? Der Ortsbeirat ist nur an der Beantwortung der gestellten Fragen interessiert. Ausführungen zur Wichtigkeit des Themas oder den Versäumnissen des vorhergehenden Magistrats sind nicht notwendig. Der jetzige Magistrat ist seit über vier Jahren im Amt. Der Ortsbeirat ist auch nicht an weiteren Ankündigungen interessiert, sondern fragt ausschließlich danach, was konkret unternommen wurde. Begründung: Während im an Harheim angrenzenden Bad Vilbeler Stadtteil Massenheim der Glasfaserausbau realisiert wird, kann der Ortsbeirat für Harheim keinerlei Anzeichen der in der genannten Stellungnahme für das Jahr 2026 gemachten Ankündigung erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3238 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 600 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2053 Aktenzeichen: 61-0

  • Videobeweis desolates Ypsilon
    NR
    07.09.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2025, NR 1360 Betreff: Videobeweis desolates Ypsilon Unkoordinierte brutale Eingriffe haben in der Vergangenheit leider zu viel Ärger geführt. Im letzten Umweltausschuss war die Rede davon, in welchem desolaten Zustand der Weg sei und deswegen betoniert werden muss. Die Barrierefreiheit sei nicht gegeben und müsste hergestellt werden. Die Menschen könnten stürzen mit Ihren Rollatoren und schwer verletzt liegen bleiben, im schlimmsten Fall mit dem Gesicht nach unten, so tief seien die Pfützen schon jetzt. Selbst die M117 bezeichnet den Zustand des Weges als desolat. Luftaufnahmen und Videos können aber oft mehr aussagen als 1000 Worte, siehe www.anlage4.de/stadtgruen.pdf Dies vorrausgeschickt möchte die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Plenarsitzung am 18.09.2025 wird für 5 Minuten unterbrochen und es wird dieses Video https://youtu.be/xeHGka7rJsA gezeigt, welche die besagte Wegverbindung von der Eschersheimer Landstraße bis zur Kurhessenstraße zeigt. Und erst dann werden die Voten zu M117 abgefragt in Einzelabstimmung. 2. Die Millionenbeträge werden werden umgewidmet und sinnvoll eingesetzt, da wo es wesentlich nötiger ist. 3. Es wird ein Jährliches Rollatorenrennen (Teilnahme ab 75) über die 1,2 Kilometerlange Strecke eingeführt, natürlich auf dem jetzige wassergebundenen Belag, um an den Bentonwahn des Römers zu erinnern. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 117 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1360 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 117 = Annahme, NR 1341 und NR 1354 = Ablehnung) BFF-BIG (M 117 und NR 1341 = Ablehnung, NR 1354 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 117 = Ablehnung, NR 1341, NR 1354 und NR 1360 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 117 und NR 1341 = Annahme, NR 1354 = Ablehnung, NR 1360 = Enthaltung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1360 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 117 = Ablehnung, NR 1341, NR 1354 und NR 1360 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 117 und NR 1341 = Annahme, NR 1354 = Ablehnung, NR 1360 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1341 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1354 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1360 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1354) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6580, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Hilfe Grünes Ypsilon wird grau
    A
    05.09.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 05.09.2025, A 367 Betreff: Hilfe Grünes Ypsilon wird grau Das grüne Ypsilon soll grau werden, der Magistrat möchte das so. Das Entsetzen ist groß. Siehe M 117/25 Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Wieviel Hektar wassergebundene, also wasserdurchlässige Wege, werden durch die Maßnahmen wasserundurchlässig? 2. Wo befinden sich die Stellen genau, die entgegen der "Anpassungstrategie an den Klimawandel" neu versiegelt werden? Eine Karte soll erstellt werden. Die bisherige ist zu ungenau, der Unterschied zwischen vorher und nachher soll herausgearbeitet werden. Was war da, was kommt jetzt hin? Jeder Meter soll überprüft werden können bei einem Spaziergang anhand dieser Karten, ob Beton gewünscht/sinnvoll ist. Optisch soll die Karte den Belag auf allen Wegen gut verständlich darstellen, vorher und nachher, also was ist das für ein neuer Belag genau, was war da? Kleine Pflastersteine oder vergossener großflächiger Beton? Über die ganze breite des Weges, oder nur Teile? 3. Ist weitere Versieglung nicht der falsche Weg? Der Schaden von 2016 bis 2023 ist jetzt auch statistisch erfasst. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Gibt es eine Strategie, die Frankfurt von der erfolgreichen Offensive, immer mehr Flächen zu versiegeln, abringt? Gibt es weiterer Stellungnahmen, außer "interessant" welche die neue Statistik bewertet? 4. Wo wird die Fläche entsiegelt, die hier versiegelt werden soll? Wo sind die Ausgleichflächen, wenn die M117/25 brutal durchgezogen wird? 5. Kann der Magistrat nicht kreativer mit der Weggestaltung umgehen? Sicher gibt es Stellen, die eine festere Struktur benötigen, als andere, aber eine so lange Wegstrecke durchzubetonieren muss doch nicht sein, oder? 6. Ist es nicht angenehmer auf einer Bank zu sitzen vor einem wasserdurchlässigen Belag als vor einem vor Hitze glühenden Beton Belag? 7. Was gefällt dem Magistrat nicht an der Aussage eines BUND Aktivisten "wehret den Anfängen". Die Umweltdezernentin hatte das Wort in diesem Zusammenhang scharf kritisiert. Versteht der Magistrat etwa nicht, welche Aussage dahinter steht? Nämlich wer einmal anfängt Parkwege zu betonieren macht immer weiter, es entsteht quasi ein Automatismus und die nächste Statistik fällt noch verehrender aus? 8. Warum sind die Kosten für das Betonieren des grünen Ypsilon nicht für alle sichtbar in Parlis, sondern nur mit Passwort einsehbar? 9. Sieht der Magistrat noch eine Möglichkeit, sich selbst von dem neuen "Frankfurter Betonweg" abzubringen und zur Besinnung zu kommen? 10. Nur weil ggf. Fördermittel dazu verwendet werden, ist es doch nicht sinnvoll diese auch auszugeben oder? Besonders wenn der Nachteil für das Stadtklima exorbitant ist, oder? Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 117 Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 413 Versandpaket: 10.09.2025

  • Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 321 Betreff: Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6187 - OA 549/25 OBR 8 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.02.2026 Zu Nr. 1-4: Die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Nutzung und Weiterentwicklung von Flächen und Räumen unterliegt in der Stadt Frankfurt am Main einer besonderen Verantwortung. Mit Blick auf kirchliche Räume wird dies dahingehend gesteigert, dass der Erhalt sozialer Räume eine besondere Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben mit sich bringt. Darüber hinaus kann die Bedeutung eines Kirchengebäudes auch nach seiner Profanierung aus kulturellen und emotionalen Gesichtspunkten innerhalb der Gesellschaft weiterhin hoch bleiben. Frankfurt ist heute ein multireligiöses Zentrum. Ein sichtbares Zeichen dafür ist der Rat der Religionen Frankfurt. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten betrifft viele verschiedene Religionsgemeinschaften. Das Amt für multikulturelle Angelegenehiten (AmkA) hat in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern bereits 2014 einen Informationsleitfaden zu "Religiösen Bauten in Frankfurt am Main" publiziert. Der Bedarf an Räumen ist auch für andere Anliegen und Gruppen hoch und wird mit einer steigenden Bevölkerungszahl weiter zunehmen. Im Sinne einer Langfriststrategie wäre eine Erhebung künftig frei werdender kirchlicher Räume daher stadtweit zu empfehlen und die Entwicklung von religiösen, kulturellen oder auch sozialen Konzepten für Nachfolgenutzungen von Gebäuden der evangelischen oder katholischen Kirche geboten. Das AmkA kann eine beratende Funktion übernehmen hinsichtlich einer Bedarfserhebung und Bedarfskoordination. Hinzuweisen ist auf die Ausstellung im Haus am Dom "Heilige Räume - Neue Konzepte" (2024), die insbesondere auf die kirchliche Immobilienstrategie innerhalb des Bistums Limburg einging. Das Denkmalamt befürwortet jedoch die Erstellung eines städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gutachtens für die Kirchengebäude in der Nordweststadt durch ein denkmalfachlich geeignetes Planungsbüro. Das Gutachten ist in Abstimmung mit den Denkmalbehörden zu erstellen. Innerhalb des Ortsbezirks 8 sind mehrere Kirchen (St. Matthias, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, St. Sebastian, Cantate Domino, ehem. Evangelisch-reformiertes Gemeindezentrum Gerhardt-Hauptmann-Ring 398, Gustav-Adolf-Kirche, St. Peter und Paul, Thomaskirche) als Einzelkulturdenkmäler gemäß § 2 (1) HDSchG ausgewiesen. Alle baulichen Maßnahmen an den Objekten sowie in der Umgebung der Kulturdenkmale bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Aus denkmalrechtlicher Sicht muss der dauerhafte Erhalt der Kirchengebäude sichergestellt werden. Das Denkmalamt befürwortet daher die Anregung des Ortsbeirates die evangelische Landeskirche und das katholische Bistum dabei zu unterstützen, die Kirchengebäude für die Zukunft zu sichern. Gemäß Staatskirchenvertrag (§ 29 HDSchG) liegt die Zuständigkeit für Liegenschaften der evangelischen Landeskirche und des katholischen Bistums beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Dies bedeutet, dass die Untere Denkmalschutzbehörde erst dann für die Kirchenräume zuständig ist, nachdem das Gebäude an einen städtischen oder privaten Eigentümer verkauft wurde. Um einen reibungslosen Übergang in der Beratung zu ermöglichen, erfolgen Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten aber bereits vor dem Verkauf mit beiden Denkmalbehörden. So erfolgten beispielsweise auch die gemeinsamen Vorgespräche mit Kaufinteressenten im Verkaufsprozess der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche. Das ehem. Evangelisch-reformierte Gemeindezentrum Gerhardt-Hauptmann-Ring 398 (heute Tassilo-Sittmann-Haus) wurde im Zeitraum von 2016 bis 2021 von einem sakralen Gemeindezentrum inklusive Kindergarten in ein profanes Gemeinschaftszentrum mit Kindertagesstätte umgenutzt. Das Bauprojekt wurde einvernehmlich durch beide Denkmalbehörden betreut. Der in der Anregung beschriebene "gemeinwohlorientierte Gebrauch" konnte bei diesem Projekt umgesetzt werden. Das Denkmalamt befürwortet eine möglichst frühzeitige Vorabstimmung aller Projektbeteiligten bei Verkäufen von Kirchengebäuden. Sobald sich Planungen zu Umnutzungen von Kirchengebäuden im Ortsbezirk 8 konkretisieren sollten, stehen die Denkmalbehörden daher zu gemeinsamen Besprechungsterminen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2025, OA 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage B 321 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Beteiligung und Europa am 24.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 321 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 6917, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.2025 § 469, 1. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Beteiligung und Europa vom 24.09.2026

  • AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 322 Betreff: AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6317 - E 53/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 146/25 - Gegenüber dem Sachstand nach dem Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 146, hat sich am grundsätzlichen Vorgehen nichts geändert. "PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH" hat damit begonnen, eine Untersuchung zur Gründung eines Auszubildenden-Werkes der Stadt Frankfurt am Main durchzuführen. Zielstellung der Untersuchung ist, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Gründung eines Auszubildendenwerks für die Stadt Frankfurt am Main zu schaffen. Für drei mögliche Gründungsvarianten wird ein Finanzierungsmodell entwickelt und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Ziel ist es, ein Grobkonzept zur Realisierung für die ausgewählte Realisierungsvariante auszuarbeiten. Die Untersuchung soll planmäßig zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 53 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 146 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 58 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 7, 10 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 322 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 322 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 322 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 322 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6918, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025

  • Neues Dach für das Papageno Musiktheater
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 323 Betreff: Neues Dach für das Papageno Musiktheater Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6254 - NR 1243/25 CDU - Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.03.2026 Der Magistrat steht durch sein zuständiges Fachamt, das Kulturamt Frankfurt am Main, in stetem Austausch mit dem Papageno-Theater, sowohl hinsichtlich des laufenden Betriebes als auch bezüglich der finanziellen und theaterbetrieblichen Herausforderungen wegen der notwendigen Instandhaltung des Zeltes, insbesondere bezogen auf den Austausch der Lüftungs-/Klimatisierungsanlage und die Sanierung der Außenhaut. Im Rahmen von Etatanträgen konnte die Sanierung der Klimaanlage in finanzieller Hinsicht durch die Stadt Frankfurt am Main gesondert gefördert werden. Bereits seit geraumer Zeit wurde für die anstehende Sanierung der Außenhaut als mögliche Unterstützung durch die Stadt Frankfurt am Main die Option eines rückzahlbaren Darlehens in Erwägung gezogen. Inzwischen liegen zwar nähere, aber noch nicht abschließende Informationen seitens des Papageno-Theaters zum Finanzierungsbedarf der Zeltdachsanierung vor. Der Magistrat wird nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen und weiteren Gesprächen mit dem Papageno-Theater einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vorbereiten und in den Geschäftsgang geben. Magistratsseitig wird vorgeschlagen, das rückzahlbare Darlehen zinsfrei bereitzustellen und als Laufzeit im Rückzahlungsplan 15 Jahre bei jährlich gleichbleibenden Raten vorzusehen. Eine Berichtspflicht sollte dabei für den Fall ausbleibender Rückzahlungsraten vereinbart werden. Aus Sicht des Magistrates kann mittels dieser Maßnahme der Betrieb des Papageno-Theaters am angestammten Standort sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.05.2025, NR 1243 Antrag vom 21.01.2026, NR 1504 Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 154 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 323 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 323 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6871, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 41

  • Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Höchst
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 324 Betreff: Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.05.2021, § 63 - M 49/21 - Seit 2008 besteht das kommunale Förderprogramm mit dem Ziel, die Höchster Innenstadt in ihrer zentralen Funktion im Bereich Einzelhandel/Gewerbe/Dienstleistung zu stärken und die Qualität als Wohn- und Geschäftsquartier für breite Kreise der Bevölkerung zu steigern. Die Grundlage für die Förderung und die Umsetzung konkreter Projekte bildet das Integrierte Handlungskonzept, welches 2020 erarbeitet wurde und unter anderem die Durchführung einer Nahmobilitätsstudie und einer Parkraumstudie beinhaltet. Um Möglichkeiten zur Verbesserung der Nahmobilität und des Parkens in der Höchster Innenstadt aufzuzeigen, wurde die kombinierte Nahmobilitäts- und Parkraumstudie vom Dortmunder Büro Planersocietät von 2022 - 2024 durchgeführt. Anlass und Ziel In der Höchster Innenstadt treffen verschiedene Verkehrsinteressen aufeinander: Radfahrende wünschen sich ein besseres Wegenetz. In den teilweise engen Straßenräumen herrscht ein hoher Parkdruck und beim Busverkehr kommt es regelmäßig zu Verzögerungen, weil falsch geparkte Fahrzeuge die Fahrtrouten blockieren und den Gehwegbereich einschränken. Insgesamt wären an vielen Stellen breitere Gehwege für den Fußverkehr erforderlich. Mit der Studie wurden Lösungen gesucht, • um die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verbessern, • um den öffentlichen Raum attraktiv, nutzbar und klimaresistent zu gestalten, • um den Busverkehr zuverlässiger zu machen, • um den Kfz-Verkehr möglichst verträglich und konfliktfrei zu gestalten, sodass dieser die weiteren Nutzungen möglichst wenig beeinträchtigt, • um den vorhandenen Parkraum effizienter zu nutzen und zu strukturieren. Ziel der Studie war es daher, die unterschiedlichen Nutzungsinteressen auszumachen, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen abzuwägen und Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten. Die Bearbeitung erfolgte im engen Austausch mit den zuständigen Fachämtern der Stadtverwaltung und anderen Fachstellen, dem Stadtteilmanagement sowie unter Einbezug der Höchster Bürgerinnen, Bürger und Akteure. Bestandsanalyse Zu Beginn der Studie erfolgte eine umfassende Bestandsanalyse. Es wurden bestehende Planungen gesichtet und Daten, z.B. zur Verkehrssicherheit, ausgewertet. Für Teilbereiche der Höchster Innenstadt wurde die Parksituation neu erhoben sowie Eindrücke zur Verkehrssituation bei Befragungen vor Ort und einer Fragebogenaktion gesammelt. Nach einer Beteiligung im Rahmen der Stadtteilwerkstatt im Mai 2022 und im Planungsbeirat im Juli 2022 waren im November 2022 alle interessierten Bewohnerinnen und Bewohner von Höchst ebenso wie lokale Gewerbetreibende und Beschäftigte eingeladen, bei einer Veranstaltung im BiKuZ ihre Vorstellungen zur zukünftigen Ausrichtung des Verkehrsgeschehens in der Höchster Innen-stadt einzubringen. Abschließend wurden alle Erkenntnisse der Analyse in einer SWOT-Übersicht zusammengefasst, die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken darstellt. Auf dieser Grundlage wurden dann Leitlinien, Handlungsfelder und Maßnahmen erarbeitet. Leitlinien Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wurden folgende übergeordnete Leitlinien definiert: • Steuerung und Ordnung des fließenden Verkehrs (Ruhender Verkehr, Radverkehr) • Stärkere Berücksichtigung des Fußverkehrs und des Radverkehrs im Straßenraum (mehr Platz, besseres Netz, mehr Qualität) • Partizipative Weiterentwicklung lokaler öffentlicher Räume (Aufenthaltsqualität, Klimaschutz und -anpassung, Inklusion) Handlungsfelder und Maßnahmen Das Kernstück der Studie stellt das Maßnahmenkonzept dar. Hierin sind Maßnahmen vorgeschlagen, die sich aus der Analyse, der Öffentlichkeitsbeteiligung und den festgelegten Zielen ergeben haben. Das Maßnahmenkonzept ist in seiner Umsetzung sowohl kurzfristig, aber auch mittel- und langfristig ausgelegt. So sollen einerseits bereits kurzfristige Verbesserungsimpulse gesetzt und kleinere Maßnahmen ("Quick Wins") unkompliziert veranlasst werden. Andere Maßnahmen erfordern ergänzende Abstimmungen, Planungen und Untersuchungen und sind erst auf eine mittel- bis langfristige Umsetzung angelegt. Die Maßnahmen sind verschiedenen Handlungsfeldern zugeordnet. Nachfolgend werden die Vorschläge zusammengefasst dargestellt. Die vollständige Studie, inkl. einer ausführlichen Maßnahmenbeschreibung, befindet sich in der Anlage. Handlungsfeld: Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung I.1 Freihaltung der Königsteiner Straße vom Kfz-Verkehr Die Emmerich-Josef-Straße zwischen Parkhaus und Andreasplatz soll für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt werden, um die Fußgängerzone konfliktfrei durchgängig vom Dalberg-kreisel bis zur Bolongarostraße führen zu können. Als Ergänzung soll die Fußgängerzone entlang der Emmerich-Josef-Straße bis zum Andreasplatz erweitert werden. I.2 Entwicklung von Flanierachsen für den Fußverkehr Wichtige Fußverkehrsverbindungen sollen durch eine Umgestaltung zu Flanierachsen ausgebaut werden. Die Antoniterstraße hat dabei als direkte Verbindung zwischen Bahnhof und Markt eine hohe Priorität. I.3 Schaffung sicherer und attraktiver Kreuzungen und Querungen für zu Fuß Gehende Kreuzungen im dichten Innenstadtbereich mit Konfliktpunkten zwischen verschiedenen Verkehrsträgern sollen umgestaltet und damit Hindernisse für zu Fuß Gehende abgebaut werden. I.4 Entwicklung eines Leitsystems für zu Fuß Gehende Ein individualisiertes Wegweisungssystem soll den (ortsfremden) Fußgänger:innen Orientierung bieten und den Fußverkehr auf dafür vorgesehene Achsen lenken. Handlungsfeld: Maßnahmen zur Radverkehrsförderung II.1 Umsetzung und Ergänzung weiterer Maßnahmen des Radverkehrsnetzes Das bestehende Radverkehrskonzept soll durch mehrere Nord-Süd-Verbindungen (Kasino-straße, Leverkuser Straße, Justinuskirchstraße) verbessert werden. II.2 Weitere Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur An geeigneten Stellen sollen grüne Rechtsabbiegepfeile für den Radverkehr sowie Rotmarkierungen von Radverkehrsfurten umgesetzt werden. II.3 Ausweitung des Angebots an hochwertigen Abstellanlagen Um ein flächendeckendes Angebot von Abstellanlagen anbieten zu können, sollen weitere Anlagen und Anlehnbügel ergänzt werden. Handlungsfeld: Maßnahmen zur Aufwertung öffentlicher Räume und Steigerung der Aufenthaltsqualität III.1 Maßnahmen zur Klimaanpassung der öffentlichen Räume Zur Verbesserung des Mikroklimas sollen Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden, z.B. Hochbeete oder Begrünung einzelner Parkstände). III.2 Bespielbares Höchst: Ausweitung von Spiel- und Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum Zur Ergänzung der bestehenden Angebote für Kinder sollen neue Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für alle Altersklassen geschaffen werden (z.B. in der Rudolf-Schäfer-Anlage eine Calisthenics-Anlage oder zeitgemäße Spielmöglichkeiten und generationsübergreifende Sitzgelegenheiten am Mainberg). III.3 Fortführung der Förderung gemeinschaftlicher Aktivitäten im öffentlichen Raum Es wird vorgeschlagen, nach Beendigung des Förderprogramms Innenstadt Höchst eine unkomplizierte finanzielle Förderung von kleinen Projekten aus der Bürgerschaft fortzuführen. Handlungsfeld: Maßnahmen zur Steuerung des ruhenden Verkehrs IV.1 Umsetzung eines Parkraummanagementkonzepts Zur besseren Steuerung des Parkens, zur Verringerung des Parksuchverkehrs und der Verkehrsbelastung und der damit verbundenen negativen Auswirkungen soll ein Parkraummanagementkonzept umgesetzt und u.a. eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. IV.2 Aufbau eines Parkleitsystems Für eine gezielte Führung des Verkehrs soll in einem ersten Schritt ein statisches Parkleitsystem und als langfristiges Ziel ein dynamisches Parkleitsystem eingeführt werden. IV.3 Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr: Durchführung von Schwerpunktkontrollen Als Signalwirkung sollen Schwerpunktkontrollen und ein konsequentes Vorgehen in der Ahndung von Parkverstößen durchgeführt werden. Handlungsfeld: Maßnahmen im Bereich ÖPNV und Sharing Mobility V.1 Anpassung der Busverkehrsführung Für eine Entschärfung von Konfliktpotential bei Abbiegevorgängen an Knotenpunkten sollen Buslinien teilweise nicht mehr durch das Quartier geführt werden. So kann durch Veränderung der Buslinienführung die Haltstelle "Ludwigshafener Straße" entfallen. V.2 Einführung von Carsharing Ergänzend zur städtischen Planung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum werden Vorschläge für weitere Standorte benannt, um möglichst vielen Bewohner:innen eine Station mit geringer Distanz zum Wohnort anbieten zu können und eine Alternative zum privaten Pkw zu ermöglichen. V.3 Etablierung von Mobilstationen/Mobilpunkten In drei Kategorien (S, M, L) werden Mobilstationen in Höchst, je nach Größe mit unterschiedlichem Angebot (Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, E-Roller und E-Scooter, Carsharing) umgesetzt. Handlungsfeld: Zukunftsvision Verkehrsführung VI. Perspektive zur Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt Höchst Um die Verkehrsbelastung deutlich zu verringern wird für die Zukunft vorgeschlagen, die Innenstadt von Höchst nach dem "Superblock"-Prinzip in Blockstrukturen mit Erschließungs-schleifen und einer Anbindung an die äußere Erschließung aufzuteilen und somit Durchfahrungsmöglichkeiten von einem in einen anderen Block durch geänderte Verkehrsführung oder Modalfilter zu unterbinden. Bilanz im Hinblick auf den ruhenden Verkehr im Straßenraum Abschließend wurde eine Bilanz gezogen, welche Auswirkungen die Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und Aufenthaltsqualität auf den ruhenden Verkehr im Straßenraum haben. Dabei ist festzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahmen auch mittelfristig nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl an wegfallenden Parkmöglichkeiten im Straßenraum nach sich zieht und eine deutliche Überkompensation durch regelmäßig freie Kapazitäten in den Parkbauten besteht. Vorstellung der Studie Die Maßnahmenvorschläge wurden in einer Informationsveranstaltung am 5.11.2024 allen interessierten Bewohnerinnen und Bewohner in Höchst ebenso wie lokalen Gewerbetreiben-den und Beschäftigten im Bibliothekszentrum Höchst vorgestellt. Anschließend bestand die Möglichkeit, sich im Rahmen einer dreiwöchigen Ausstellung über die Nahmobilitäts- und Parkraumstudie in den Räumen der Bibliothek selbst zu informieren. Am 26.11.2024 wurden zudem die Ergebnisse der Studie in der Sitzung des Ortsbeirats 6 präsentiert. Weiteres Vorgehen Die Studie wurde in Abstimmung mit den für Verkehrsplanung und Straßenbau zuständigen Ämtern erarbeitet und dient als Grundlage zukünftiger Maßnahmen und Konzepte. Die beschriebenen Maßnahmen haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einige der Maßnahmen werden schon von den Fachämtern bearbeitet (z.B. Mobilstationen und Car-Sharing, Instandhaltung der Königsteiner Straße, Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen: Hostatostraße/Albanusstraße und Emmerich-Josef-Straße/Königsteiner Straße), andere sind als Vorschläge des beauftragten Büros zu verstehen (z.B. Freihaltung der Königsteiner Straße vom Kfz-Verkehr). Für alle Maßnahmenvorschläge mit grundsätzlicher Bedeutung sind tiefergehende Planungen der Fachämter sowie gesonderte Gremienbeschlüsse notwendig. Das Förderprogramm Innenstadt Höchst läuft noch bis Ende 2026. Dieser Zeitraum soll für die Umsetzung einiger kurzfristiger Maßnahmen, der sogenannten "Quick-Wins" genutzt werden. Anlage 1_Studie_Hoechst (ca. 17,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.03.2021, M 49 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt; Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6872, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 325 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6197 - OA 544/25 OBR 6 - Der Magistrat erkennt die große Bedeutung traditioneller Veranstaltungen wie der Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen an. Diese Umzüge sind nicht nur ein fester Bestandteil der kulturellen Identität Frankfurts und stärken das soziale Miteinander in den Stadtteilen, sondern sind insbesondere für Kinder von besonderem Wert. Sie ermöglichen jungen Menschen, aktiv an Brauchtum und Gemeinschaft teilzuhaben, fördern Kreativität, soziale Bindung und ein frühes Verständnis für lokale Traditionen. Darüber hinaus tragen solche Veranstaltungen zur positiven Wahrnehmung Frankfurts als lebendige, vielfältige und familienfreundliche Metropole bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtmarketing. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage und der damit verbundenen gestiegenen Anforderungen steigen jedoch die Auflagen für Volksfeste und Veranstaltungen zunehmend. Für viele Veranstalter - insbesondere ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen - wird es dadurch immer schwieriger, die Veranstaltungen finanziell und organisatorisch zu realisieren. Diese Entwicklung stellt eine ernstzunehmende Herausforderung für den Erhalt dieser wichtigen kulturellen Traditionen dar. Seit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2024/2025 und der damit verbundenen temporären Bereitstellung eines entsprechenden Budgets für das Dezernat IV durch den Beschluss E 217/2024 werden Anträge auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung von der Stabsstelle Stadtmarketing zügig geprüft und in der Regel positiv beschieden. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie vollständig eingereicht werden - das heißt mit allen erforderlichen Angaben sowie Angeboten oder Rechnungen. Hintergrund ist, dass in Zusammenarbeit mit dem SCV geprüft wird, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Eine Übernahme von Kosten im Vorfeld der Veranstaltung ist hierbei ebenfalls möglich und wird von vielen Veranstaltenden in Anspruch genommen. Ein Antrag bezüglich des Kinderfastnachtsumzuges lag der Stabsstelle Stadtmarketing nicht vor. Eine finanzielle Unterstützung hätte im Vorfeld geprüft werden können. Voraussetzung ist u.a., dass das Zuwendungsverfahren gemäß den Grundsätzen für die Verwendung der Zuwendungen erfolgt unter Berücksichtigung der Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze (AbewGr). In Bezug auf das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 14.05.2025 zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Sicherung von Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass Veranstaltungen wie der Kinderfastnachtszug in Griesheim künftig wieder mit deutlich reduzierten oder ganz ohne Auflagen durchgeführt werden können. Damit leistet das Land Hessen einen Beitrag zur Aufklärung und gibt Handlungshilfen für die Genehmigungsbehörden vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.04.2025, OA 544 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 325 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6919, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 41

  • Medizinische Elternberatungsstelle in Fechenheim einrichten
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 326 Betreff: Medizinische Elternberatungsstelle in Fechenheim einrichten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6278 - NR 1244/25 CDU - Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Kinder eines Stadtteils. Eine Beratungsstelle, auch eine medizinische, kann allerdings weder Diagnostik betreiben noch vorgeschriebene Untersuchungen und Impfungen durchführen. Auch kann eine medizinische Beratungsstelle keine kinderärztliche Sprechstunde auffangen oder gar ersetzen. Ein "teilweiser Schluss einer Versorgungslücke" ist daher durch eine solche Beratungsstelle nicht möglich. Vorsorgeuntersuchungen, Impfberatungen oder Schuleingangsuntersuchungen sind Aufgaben, die durch niedergelassene Fachärzt:innen bzw. die entsprechenden Abteilungen des Gesundheitsamtes ausgeführt werden müssen. Es gibt in Fechenheim und in der näheren Umgebung bereits Beratungsangebote für Eltern: unter anderem die Kinderlotsen Frankfurt (Kooperationspartner in Fechenheim ist die Kinderarztpraxis Dr. Gerein), die Frühen Hilfen am Gesundheitsamt, die Gesundheitsberatung für Babys und Kleinkinder der Kirchengemeinde St. Hildegard mit dem Caritasverband Frankfurt, die Mütterberatung durch das FamilienGesundheitsZentrum e.V./ Familienbildungsstätte (Nordend/ Bornheim). Der Magistrat unterstützt das Anliegen nach einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausdrücklich. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.05.2025, NR 1244 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 326 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 326 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 326 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6873, 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 53-5

  • Den lokalen Einzelhandel unterstützen
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 327 Betreff: Den lokalen Einzelhandel unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6163 - NR 584/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 111/25 - Der Magistrat hat den Antrag zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels umgesetzt. Es wurden Vorgaben entwickelt, die es ermöglichen, eine Warenauslage auch auf Parkflächen zu genehmigen. Bislang liegt dazu lediglich ein Antrag eines Ladengeschäftes in Bockenheim vor, der bis zum 30.04.2026 genehmigt wurde. Es gab zwar einige Anfragen zum Thema, diese mündeten jedoch nicht in Anträge. Das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung/Bereich Sondernutzung hat dazu potenziellen Antragstellenden beratend zur Seite gestanden. Der Magistrat geht davon aus, dass Gründe für das mangelnde Interesse an dieser Art der Unterstützung darin liegen, dass die Warenauslagen auf Parkflächen zu weit vom eigentlichen Geschäft entfernt sind und von dort aus nicht gut eingesehen werden können, zudem ist es aufwändiger, diese Flächen anzudienen. Sofern das Projekt fortgeführt werden soll, bietet es sich an, nochmals verstärkt über das Projekt zu informieren, gegebenenfalls kann hier die Wirtschaftsförderung unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 584 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 111 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 327 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 327 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 327 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6874, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Förderung multimodaler Mobilität in Frankfurt am Main
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 328 Betreff: Förderung multimodaler Mobilität in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6149 - NR 1202/25 CDU - Die Stadt Frankfurt am Main vergibt bereits seit 2022 halbjährlich (jeweils von April bis September sowie von Oktober bis März) Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern und Leihfahrrädern. Aktuell sind in Frankfurt am Main vier Anbieter für E-Scooter (Bolt, Dott, Lime und Voi) sowie zwei Anbieter für stationsgebundene Leihfahrräder (call-a-bike und nextbike) aktiv. Die Obergrenze für die Bereitstellung von E-Scootern beziehungsweise E-Bikes liegt insgesamt bei 12.000 Stück (3.000 Stück pro Anbieter). Im erweiterten Innenstadtbereich (Bereich 1 der beigefügten Karte) darf somit jeder Anbieter maximal 750 Fahrzeuge bereitstellen. Dabei ist es den Firmen selbst überlassen, welche Fahrzeuge (ob E-Scooter oder E-Bike) sie innerhalb der Obergrenzen im Stadtgebiet ausbringen. Auf diese Weise ermöglicht die Stadt, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten innerhalb der Sondernutzungserlaubnis, den Anbieterfirmen bereits die größtmögliche Flexibilität zur individuellen Flottengestaltung und zur Steuerung ihrer Angebote im Stadtgebiet. Die Obergrenze der Fahrzeuge im Rahmen der Sondernutzungserlaubnisse wird nach Ermessen der Behörde festgelegt. Die Entscheidung richtet sich danach aus, den widmungsgemäßen Gemeingebrauch der Straße und ihre Verkehrsfunktionen frei von Störungen zu erhalten und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. Für jede Sondernutzung (Baustelleneinrichtungsflächen, Außengastronomie, Warenauslage, Shared Mobility-Dienste etc.) steht der öffentliche Straßenraum nur als begrenzte Ressource zur Verfügung. Aus diesem Grund hat die Stadt die aktuelle Obergrenze von 12.000 Fahrzeugen der Shared-Mobility-Dienste im freefloating-System im Jahr 2023 festgelegt. Im Auftrag des Magistrats wurde durch die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen in Frankfurt entwickelt. Ziel ist es, die verschiedenen Verkehrsmittelangebote zu verknüpfen und die Ordnung von Verkehrsmitteln (darunter auch E-Scooter, Fahrräder, E-Bikes) im öffentlichen Raum zu verbessern. Die Strategie soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet mit einem Netz von mindestens 500 Mobilitätsstationen unterschiedlicher Größe umgesetzt werden. Die Stadtteile erhalten hierbei zunächst ein Grundangebot an Stationen, das später nachverdichtet wird. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Inzwischen wurden im gesamten Stadtgebiet rund 150 Parkflächen für E-Scooter ausgewiesen. Die örtlichen Gegebenheiten werden durch eine Curbside-Management-Software sichtbar. So können Mobilitätsstationen bedarfsgerecht geplant und errichtet werden. Zudem ermöglichen ein regelmäßiges Monitoring und die digitale Erfassung realer Nachfragedaten die Analyse von Defiziten und Potenzialen. Entsprechend der Entwicklungen der Angebote behält sich die Stadt vor, ein Verteilungsverfahren für Sondernutzungserlaubnisse oder eine Dienstleistungskonzession an einen oder mehrere Anbieter zu vergeben. Anlage 1_Plan (ca. 760 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.04.2025, NR 1202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 328 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6875, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 329 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6188 - OA 551/25 OBR 11 - Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch auch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Zu den invasiven Arten zählt auch der Götterbaum. Der Götterbaum gehört zu den bereits etablierten Arten, das bedeutet, er ist vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich invasiv, verursachen aber in Frankfurt keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- und naturschutzwürdigen Freiflächen. Stattdessen gibt es markante und prägende Götterbäume im Innenstadtgebiet, die das dortige Extremklima aushalten und erhaltungswürdig sind. Eine antrags- und ersatzlose Beseitigung wäre kontraproduktiv in Bezug auf das Thema Baumschutz und Anpassung an den Klimawandel. Im Übrigen besteht bei den Götterbäumen bei Laien eine hohe Verwechslungsgefahr mit anderen Bäumen, die ähnliche gefiederte Blätter aufweisen. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung auch nur in Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. geschützten oder gefährdeten Biotopen), oder wenn eine Bedrohung für seltene Arten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.04.2025, OA 551 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 329 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6876, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Künftige Straßenbahnhaltestellen in der Gutleutstraße
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 330 Betreff: Künftige Straßenbahnhaltestellen in der Gutleutstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6151 - NR 1233/25 CDU - Eine Überprüfung und Neufestlegung der Haltestellenstandorte wurde im Rahmen der Planung der Gutleutstraßenbahn bereits vorgenommen. Besonders im östlichen Abschnitt zwischen Baseler Platz und Straßenbahnbetriebshof wurden neue, von den bisherigen Bushaltestellen abweichende Standorte gewählt. Für die im Antrag genannten Haltestellen "Camberger Straße", "Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum" und "Halmstraße" wurde ermittelt, dass die bisherigen Standorte der Bushaltestellen auch für die Straßenbahn optimal geeignet sind. Zu 1. Haltestelle "Camberger Straße" Die Beibehaltung der Haltestelle "Camberger Straße" ergibt sich aus den Haltestellenabständen und der damit verbundenen Erschließungswirkung. Da die östlich gelegene Haltestelle "Gutleut-/Heilbronner Straße" entfällt und erst weiter östlich eine neue Haltestelle "Zanderstraße" geschaffen wird, vergrößert sich der Einzugsbereich der Haltestelle "Camberger Straße" erheblich. Sie wird künftig sowohl das östlich gelegene Industriegebiet als auch die neue Wohnbebauung am Sommerhoffpark erschließen. Zu 2. Haltestelle "Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum" Ein wesentliches Kriterium für die Lage der Haltestelle "Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum" ist deren unmittelbare Nähe zum Eingang der Senioreneinrichtung. Die hohe Zahl der ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzer, von denen viele in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, rechtfertigt die direkte Anbindung an die Einrichtung. Zu 3. und 4. Haltestellen "Halmstraße" und Erntestraße" Die bisherige Lage der Haltestelle "Halmstraße" erweist sich als ideal für die Erschließung des Interimsstandortes der Städtischen Bühnen. Gleichzeitig bietet sie eine zentrale Anbindung der Wurzelsiedlung, sodass auf den bisherigen Haltestellenstandort "Erntestraße" künftig verzichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 330 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 330 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6877, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 61-1

  • Parkplatzsituation für Anwohner verbessern
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 331 Betreff: Parkplatzsituation für Anwohner verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6150 - NR 1232/25 CDU - Die Nutzung von Privatflächen als Parkplätze für Anwohner:innen wird begrüßt. Das straßenverkehrsbehördliche Wirken ist allerdings auf den öffentlichen Verkehrsraum begrenzt. Private Flächeneigentümer:innen, die ihre Flächen für das Parken von Anwohner:innen zur Verfügung stellen wollen, können dies ohne behördliches Zutun durchführen. Vermittler:innen solcher Flächen könnte die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sein. Die Einbindung von Gewerbetreibenden, Handels- und Unternehmensverbänden, um Lösungen zu eruieren und Projekte anzustoßen, wird begrüßt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6878, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Miyawaki Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 332 Betreff: Miyawaki Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6154 - NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 90/25 - Zwischenbericht: Gegenüber dem letzten Zwischenbericht B 90 vom 03.03.2025 kann der Magistrat Folgendes berichten: An der Bertramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung "Natürliche Bertramswiese e.V." bereit erklärt, einen rund 150 m² großen Tiny Forest nach dem Miyawaki-Prinzip anzulegen. Die vorbereitenden Maßnahmen laufen derzeit, die Pflanzung ist für Herbst 2025 vorgesehen. Im Ortsbezirk 12 prüft der Magistrat derzeit, ob auf dem Platz zwischen dem Gymnasium Riedberg, dem Jugendhaus und der Turnhalle ergänzende Baumpflanzungen als Alternative zu einem Miyawaki-Wäldchen möglich sind - insbesondere mit Blick auf die örtlichen Rahmenbedingungen. Auf dem Walther-von-Cronberg-Platz wurden, in Zusammenhang mit der Ortsbeiratsanregung OM 6425/25, bereits mehrere Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt. Die neu gewonnenen Flächen sollen künftig von verschiedenen Initiativen für Begrünungsmaßnahmen genutzt werden können - darunter auch die Anlage von Miyawaki-Miniwäldchen. Auch Schulgelände werden bei der Prüfung potenzieller Standorte einbezogen. So ist für den Neubau des Gymnasiums Römerhof die Integration eines Tiny Forests im Schulhof vorgesehen. Ein weiteres Miniwäldchen soll im Zuge der klimawandelgerechten Umgestaltung des Europagartens entstehen. Beide Vorhaben sind baulich bedingt voraussichtlich erst ab 2027 realisierbar. Weitere potenzielle Standorte - etwa in Fechenheim am Kleedreieck sowie in der Kaiser-Sigmund-Straße - befinden sich aktuell in einer amtsübergreifenden fachlichen Prüfung. Dabei wird auch geprüft, ob Flächen, die im Rahmen des Entsiegelungskonzepts (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1837) als geeignet identifiziert wurden, für die Anlage von Miniwäldchen genutzt werden können. Angesichts der Vielzahl an Vorschlägen aus den Ortsbeiräten und der Öffentlichkeit wird derzeit eine Prozessstruktur aufgebaut, um fundierte Entscheidungen zur Standortauswahl zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und FDP gegen AfD (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 332 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6879, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Sicherheitssperren ästhetisch anspruchsvoll gestalten
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 333 Betreff: Sicherheitssperren ästhetisch anspruchsvoll gestalten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6173 - NR 186/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 127/25 - Zwischenbericht: Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Mobilitätsdezernats prüft weiter die Möglichkeiten, wie die Neuschaffung von Betonsperren oder anderen Sperrelementen in Frankfurt am Main stadtgestalterisch und funktional ansprechend umgesetzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.06.2021, NR 79 Antrag vom 26.11.2021, NR 186 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 127 Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 93 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 333 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6880, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 334 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6166 - OA 474/24 OBR 14, l. B 115/25 - Das Auswahlverfahren zur Besetzung der zwei Stellen für die Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts mit dem Schwerpunkt "Streuobstwiesen" ist abgeschlossen. Sobald die neuen Kolleg:innen ihre Tätigkeit aufgenommen haben, werden die "Standards für Obstbaumpflege" dahingehend geprüft, inwieweit die vorgeschlagenen Empfehlungen auf kommunale Projekte und Förderbescheide übertragbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 474 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 334 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 334 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6881, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Einsatz von KI in der Stadtverwaltung
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 335 Betreff: Einsatz von KI in der Stadtverwaltung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6204 - A 334/25 AfD - 1. Welche KI-basierten Modelle erscheinen nach Ansicht des Magistrats für die Stadtverwaltung geeignet? Eine abschließende Auswahl geeigneter KI-Modelle liegt derzeit nicht vor. Vor einem möglichen Einsatz werden neben der funktionalen Eignung immer auch datenschutzrechtliche, sicherheitsrelevante und rechtliche Aspekte geprüft. 2. Zu welchem Nutzen sollen diese Modelle ggf. beitragen (z.B. Effizienzsteigerungen, Vereinfachungen für die Bürger, Personal-Einsparung etc.)? Der Einsatz von KI kann in der Stadtverwaltung vielfältige Potenziale erschließen, unter anderem: · Effizienzsteigerung in standardisierten Arbeitsabläufen, · Unterstützung bei der Analyse großer Datenmengen, · Assistenzsysteme für Mitarbeitende, · automatisierte Übersetzungen (Fremdsprachen, leichte Sprache, Gebärdensprache), · Verbesserung von Bürger:innenservices (z. B. Chatbots, barrierefreie Aufbereitung, erweiterte Erreichbarkeit), · datenbasierte Entscheidungsunterstützung, · Kosteneinsparungen und Ressourcenschonung. Darüber hinaus kann eine gezielte Nutzung von KI dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der Stadterwaltung angesichts des demografischen Wandels zu sichern. 3. An welchen Stellen in der Verwaltung sieht der Magistrat den Einsatz von KI vor allem als sinnvoll an? Künstliche Intelligenz kann in nahezu allen Bereichen der Verwaltung unterstützend eingesetzt werden - etwa bei der Textgenerierung, Plausibilitätsprüfung, Recherche oder der Durchführung von Wissensabfragen. Im Rahmen digitaler Bürger:innenservices kann der Einsatz von Chatbots die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit verwaltungsbezogener Leistungen deutlich verbessern. Bei hoheitlichen Aufgaben ist der Einsatz von KI aus rechtlichen Gründen eingeschränkt: Sie darf keine Verwaltungsakte erzeugen, kann jedoch vorbereitend oder beratend tätig werden. Für einen fachlich korrekten und verantwortungsvollen Einsatz sind qualitätsgesicherte Informationsbestände entscheidend. Diese sollten bevorzugt auch für Trainingszwecke genutzt werden. 4. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung wird bereits KI eingesetzt? Eine vollständige zentrale Übersicht über bereits produktiv eingesetzte KI-Anwendungen liegt derzeit nicht vor. Aufgrund der dezentralen Zuständigkeiten können Fachämter Lösungen eigenständig in Pilot- oder Testumgebungen erproben. 5. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die (ggf. geplante) Verwendung von KI Systemen? Eine zentrale Übersicht zu bisherigen oder geplanten Ausgaben, die eine entsprechende Auswertung ermöglichen würden, liegt aktuell nicht vor. 6. Welche möglichen Risiken sieht der Magistrat beim Einsatz von KI in der Verwaltung? Zu den wesentlichen Herausforderungen zählen: · Datenschutz und Informationssicherheit, · Urheberrechtsfragen, · mögliche Verzerrungen (Bias) in den Modellen, · Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern, · Datensouveränität und ethische Fragestellungen, · Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Entscheidungsprozessen. 7. Wie wird die Sicherheit der Daten bei der Nutzung von KI in der Stadtverwaltung gewährleistet? Alle vom Magistrat beschaffenen KI-Lösungen müssen den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Umsetzung richtet sich nach den verbindlichen Standards zur Informationssicherheit sowie den technischen Richtlinien des Amts für Informations- und Kommunikationstechnik. 8. Wie wird der Datenschutz bei der Nutzung von KI in der Stadtverwaltung gewährleistet? Personenbezogene Daten werden ausschließlich in lokal betriebenen Systemen verarbeitet. Die Verarbeitung von Geschäftsgeheimnissen oder sensiblen Daten (z. B. aus Sozial-, Gesundheits- oder Statistikbereichen) unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften. Eine Nutzung außerhalb der zulässigen Rechtsgrundlagen ist ausgeschlossen. Der AI Act der EU verpflichtet zudem zu Schulungen für Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten. 9. Wie viele Fortbildungen für die Mitarbeiter der Verwaltung gab es im letzten Jahr zum Einsatz von KI-basierten Systemen und ggf. mit welchen Schwerpunkten? Derzeit gibt es keine flächendeckenden, zentral organisierten Fortbildungsprogramme zum Einsatz von KI in der Stadtverwaltung. Über die Inanspruchnahme externer Fortbildungen durch die Ämter und Betriebe liegen an zentraler Stelle keine Informationen vor. Schulungen finden bisher dezentral in einzelnen Fachämtern oder in Kooperation mit externen Anbietern statt. Erste Aktivitäten wurden angestoßen, etwa: · Mitarbeit in der Arbeitsgruppe "Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung" des IT-Strategierats, · Ableitung erster Grundlagen für künftige Schulungsangebote, · thematische Veranstaltungen wie der "Digital Friday" und "KI ist weiblich" zum Thema KI. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.01.2025, A 334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 335 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Fuchs dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6783, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 § 6955, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 16

  • Verkehrswende mitdenken - Straßenumbauten intelligent koordinieren
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 336 Betreff: Verkehrswende mitdenken - Straßenumbauten intelligent koordinieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6148 - NR 1189/25 Linke - Grundhafte Erneuerung von Straßen und Brücken Der Magistrat ermittelt bereits vor grundhaften Erneuerungen von Straßen, wie Synergien erzielt werden können. Dazu wird im Vorfeld vom bauenden Amt bei den verschiedenen Energie- und Telekommunikationsunternehmen sowie bei anderen Ämtern angefragt, ob Kooperationsmöglichkeiten bestehen. Ziel ist es, finanzielle und personelle Ressourcen zu schonen und die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für Anwohnende, Gewerbetreibende sowie den fließenden Verkehr (Fuß- und Radverkehr, MIV und ÖPNV) möglichst gering zu halten. Generell werden dabei Aspekte wie Barrierefreiheit und Klimaanpassung mitberücksichtigt. Auch bei grundhaften Instandsetzungen von Brücken werden die im Rahmen der jeweiligen Bestandsbauwerke und Örtlichkeiten möglichen Verbesserungen für Radverkehr und Barrierefreiheit umgesetzt. Planung und Bau von Bestands- und Erschließungsstraßen Die Neuplanung und der Umbau von Bestandsstraßen sowie die Planung von Erschließungsstraßen werden innerhalb der Stadt Frankfurt am Main in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) ämterübergreifend abgestimmt. Dabei werden für Maßnahmen wie - die Verbesserung der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr sowie der Barrierefreiheit, - die Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, - Maßnahmen zur Klimaanpassung und Stadtökologie (z.B. Entsiegelung, Begrünung, Pflanzung von Straßenbäumen) - eine Regenwasserbewirtschaftung durch Versickerung vor Ort und Trennung von Schadstoffen zur Entlastung der Kanalisation und deren Vorfluter berücksichtigt. In der weiteren Planung werden dann auch die verschiedenen Gewerke oder Ämter angefragt, die nicht in der KGV vertreten sind, um Kooperationen abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen. Ergänzend werden durch die Baukoordinierung einzelne Maßnahmen in zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit abgestimmt, um auch hier Belastung durch Baustellen möglichst gering zu halten. Das angesprochene Verkehrsaudit wird bereits vermehrt im Rahmen von Förderanträgen durch den Fördergeber verlangt und entsprechend durchgeführt. Seit 2009 verfügt die Stadt Frankfurt am Main mit der verkehrlichen Baustellenkoordinierung im Straßenverkehrsamt über eine Stelle, die sich grundsätzlich auch um die Nutzung von Synergieeffekten bei Baumaßnahmen, die den öffentlichen Straßenraum betreffen, bemüht. Mit der Plattform KommunalRegie steht dabei eine informationstechnische Umgebung zur Verfügung, in die ämterübergreifend Informationen eingetragen werden können. Neben Informationen zu beabsichtigten Maßnahmen diverser Vorhabenträger:innen sind zusätzliche Layer z.B. für das Lückenschlussprogramm Radverkehr, Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität oder auch aus dem Bereich Stadtgrün verfügbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.04.2025, NR 1189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 79 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6882, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Gymnasium Süd: Finalen Standort rechtzeitig umbauen
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 337 Betreff: Gymnasium Süd: Finalen Standort rechtzeitig umbauen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6212 - NR 1082/24 CDU - Die Vorlage zum Ankauf eines Erbbaurechts inklusive Bauträgerverpflichtung für den Umbau zum Schulstandort des Gymnasiums Süd an der Gerbermühlstraße/Seehofstraße wurde am 27.02.2025 beschlossen. Somit konnte die ABG bereits ihre Arbeit aufnehmen. Zum Umsetzungsstand teilt der Magistrat folgendes mit: · Die Entkernungsarbeiten (Schadstoff-/Altlast) sind in vollem Gange. · Der Abbruch des Garagenhofs erfolgt ab Oktober 2025. · Die ABG geht aktuell davon aus, den Fertigstellungstermin und somit die Eröffnung des finalen Standorts zum Schuljahr 2027/2028 halten zu können. · Die Turnhalle wird in einem gesonderten Bauantrag bis Ende des Jahres 2025 (voraussichtlich Oktober/November) eingereicht und ebenfalls termingerecht (also ca. ein halbes Jahr später, als die Schule) fertiggestellt. · Die DB, die Stadt und die ABG sind bezüglich der Streckenerweiterung in Abstimmung. Der Interimsstandort im Tiroler Park wurde pünktlich zum Schuljahresbeginn 2025/26 in Betrieb genommen. In der Mensa und an den Außenanlagen stehen noch einige Restarbeiten an, die kurzfristig erledigt werden. Bei Bedarf stehen der Schulgemeinde, also Schulleitung und Elternvertretung Ansprechpersonen zum Austausch und für Nachfragen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.12.2024, NR 1082 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6883, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 40-33

  • a) Reise und Einladung CSD Budapest/Frankfurt b) Für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung - Solidarität mit der queeren Community und allen demokratischen Kräften in unserer Partnerstadt Budapest
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 338 Betreff: a) Reise und Einladung CSD Budapest/Frankfurt b) Für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung - Solidarität mit der queeren Community und allen demokratischen Kräften in unserer Partnerstadt Budapest Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6247 - NR 1201/25 Stv. Bäppler-Wolf, NR 1276/25 Linke - Seit 1990 verbindet Frankfurt am Main und Budapest eine enge Städtepartnerschaft, entstanden im Geist der demokratischen Umbrüche Osteuropas. Beide Städte vertiefen ihre Zusammenarbeit kontinuierlich - unter anderem durch Kulturprojekte, Jugendbegegnungen und Initiativen zu Demokratie und Menschenrechten. Frankfurt ist zudem Mitglied im Pact of Free Cities, einem Zusammenschluss demokratisch regierter Städte, der sich gegen autoritäre und illiberale Strömungen in Europa engagiert. Der Bund entstand als Reaktion auf die Visegrád-Gruppe; Budapests Oberbürgermeister Gergely Karácsony war einer der Mitinitiatoren. Ziel ist es, europäische Werte, Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte zu stärken. Im Rahmen der Städtepartnerschaft war Oberbürgermeister Mike Josef zur Pride Parade in Budapest eingeladen. Diese fand am Samstag, 28. Juni 2025, vor dem Hintergrund zunehmender Repressionen in Ungarn gegen LGBTQ*-Personen, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliches Engagement statt. Neue Gesetzesinitiativen drohen unter anderem mit hohen Geldstrafen für Veranstalter:innen von Pride-Events und erlauben Gesichtserkennung bei Demonstrationen. Auch das sogenannte "Starve and Strangle"-Gesetz setzt regierungskritische NGOs unter Druck. Oberbürgermeister Gergely Karácsony erklärte die Parade zur "kommunalen Freiheitsfeier" am "Tag der ungarischen Freiheit" und positionierte sie damit als städtisches Ereignis außerhalb des Versammlungsrechts. So konnte sie ohne Genehmigung staatlicher Behörden stattfinden - ein Schutz vor Eingriffen, der auch die sichere Teilnahme internationaler Delegationen ermöglichte. Gergely Karácsony versteht die Pride als Ausdruck einer offenen, inklusiven Stadtpolitik und als Zeichen gegen autoritäre Entwicklungen. Da Oberbürgermeister Mike Josef nicht persönlich teilnehmen konnte, vertrat Stadtrat Wolfgang Siefert den Magistrat in Budapest und nahm am Empfang des Oberbürgermeisters teil. Die Stadt Frankfurt am Main setzte damit ein klares Signal der Solidarität mit seiner Partnerstadt: für queere Rechte, Demokratie, Menschenwürde und Freiheit. Ein Angriff auf diese Rechte bedroht nicht nur einzelne Personen, sondern die Grundlagen einer offenen Gesellschaft. Die Pride 2025 war die größte in Budapest seit drei Jahrzehnten: Hunderttausende Menschen, darunter zahlreiche europäische und internationale Mandatsträger:innen, nahmen teil. Sie gilt als eine der eindrucksvollsten Kundgebungen in der jüngeren Geschichte Ungarns. Frankfurts Beteiligung verdeutlicht, wie Partnerschaften liberaler Städte Räume für Vielfalt schützen und erweitern können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.04.2025, NR 1201 Antrag vom 03.06.2025, NR 1276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6715, 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 30.10.2025 Aktenzeichen: 10-4

  • Zustand der Frankfurter Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 339 Betreff: Zustand der Frankfurter Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge Vorgang: A 357/25 AfD 1. Wie viele Feuerwehrhäuser der Berufsfeuerwehr gibt es im Stadtgebiet? Im Stadtgebiet gibt es 12 Feuer- und Rettungswachen (ohne das Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter in der Feuerwehrstraße sowie diverse Lagergebäude). 2. Zu 1.: Wann wurden diese Feuerwehrhäuser jeweils erbaut und wie ist der aktuelle Objektzustand bzw. Sanierungsstand? Die Baujahre erstrecken sich auf einen Zeitraum von 1901 (FRW 2) - 2017 (FRW 21). Die Bausubstanz ist als gut einzuschätzen, lediglich bei der Feuer- und Rettungswache 10 ist eine Sanierung notwendig. Die Feuer- und Rettungswache 2 als ältestes Bestandsgebäude wird im Jahr 2027 neu gebaut und die alte Bestandsfeuerwache denkmalgerecht saniert. 3. Wie viele Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren gibt es im Stadtgebiet? Es gibt 28 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr (ohne Rettungshundestaffel und Unterkunft der Stadtkinderfeuerwehr). 4. Zu 3.: Wann wurden diese Feuerwehrhäuser jeweils erbaut und wie ist der aktuelle Objektzustand bzw. Sanierungsstand? Die Baujahre erstrecken sich auf einen Zeitraum von 1974 - 2025. Für den Großteil des Gebäudebestandes ist die Bausubstanz als gut einzuschätzen. Einige Gebäude sind jedoch aufgrund des schlechteren Gebäudezustandes in die Bewertung eines zukünftigen Neubaus einzubeziehen. 5. Welche Neubauprojekte von Feuerwehrhäusern stehen in den kommenden fünf Jahren an? In den kommenden fünf Jahren stehen der Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und eines weiteren Feuerwehrhauses nach entsprechender Bewertung des Gebäudezustandes, Grundstücksverfügbarkeit und dem Bedarf der Freiwilligen Feuerwehren an. 6. Welche Sanierungsprojekte bei Frankfurter Feuerwehrhäusern stehen in den kommenden fünf Jahren an? Es stehen der Umbau und die Erweiterungen von Umkleidebereichen an, um den Anforderungen des technischen Prüfdienstes gerecht zu werden, sowie die regulär anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen. 7. Wie hoch ist der Finanzbedarf der Neubauprojekte bei den Feuerwehrhäusern in den letzten fünf Jahren insgesamt gewesen? In den letzten fünf Jahren wurden rund 14,2 Mio. € in Neubauten für die Freiwillige Feuerwehr investiert. 8. Auf welche Höhe wird sich der Finanzbedarf der Neubauprojekte bei den Feuerwehrhäusern in den nächsten fünf Jahren geschätzt insgesamt summieren? Die Kosten für den Neubau eines Gerätehauses betragen zwischen 5 und 5,5 Mio. € 9. Wie hoch ist der Finanzbedarf für Sanierungen der Feuerwehrhäuser in den letzten fünf Jahren insgesamt gewesen? Es wurden keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. 10. Auf welche Höhe wird sich der Finanzbedarf für Sanierungen bei den Feuerwehrhäusern in den nächsten fünf Jahren geschätzt insgesamt summieren? Für Umbauten und Erweiterung z. B. der Umkleidebereiche sowie die reguläre Instandhaltung sind mit Kosten in Höhe von rund 3 - 4 Mio. € in den nächsten 5 Jahren zu rechnen. 11. Bei wie vielen der elf von 2020 bis 2024 vom Technischen Prüfdienst Hessen (TPH) als "arbeitsfähig mit Defiziten" bewerteten Frankfurter Feuerwehrhäuser, konnten diese Defizite mittlerweile beseitigt werden? Bei allen elf bemängelten Feuerwehrhäusern wurden die Defizite mittlerweile entweder beseitigt oder durch mit der UKH abgestimmte Handlungsanweisungen entschärft und dadurch der Betreiberverantwortung nachgekommen. 12. Bei wie vielen der 19 von 2020 bis 2024 vom Technischen Prüfdienst Hessen (TPH) als "mangelhaft" bewerteten Frankfurter Feuerwehrhäuser, konnten diese Mängel mittlerweile beseitigt werden? Bei neun der neunzehn als mangelhaft bewerteten Feuerwehrhäuser wurden die Mängel mittlerweile beseitigt. Für die restlichen zehn Feuerwehrhäuser wurden zur Entschärfung der Mängel mit der UKH abgestimmte Handlungsanweisungen erstellt bzw. mit dem Bereich Arbeitssicherheit der Stadt Frankfurt am Main bauliche Maßnahmen festgelegt, deren Umsetzung sich in Bearbeitung durch die BKRZ GmbH & Co. KG befindet. Auch in diesen Fällen ist der Magistrat dadurch der Bertreiberverantwortung nachgekommen. 13. Inwiefern wurde eine Beratung durch TPH und Unfallkasse Hessen bisher durch die Stadt Frankfurt in Anspruch genommen? Alle baulichen Maßnahmen, ob Neubau oder Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel werden vor der Realisierung mit der UKH abgestimmt und dieser zur Prüfung vorgelegt. Organisatorische Maßnahmen zur Mängelbeseitigung (z. B. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder Handlungsanweisungen) werden ebenfalls mit der UKH abgestimmt. Mängel, die aufgrund der bestehenden örtlichen Gegebenheiten nicht beseitigt werden können (z. B. zu wenig Parkplätze für Einsatzkräfte oder fehlender Jugendraum), werden auch weiterhin bei kommenden Begehungen als Mangel aufgeführt werden, was der UKH bekannt ist. Die abschließende Mängelbeseitigung kann in diesen Fällen nur durch die Errichtung eines Neubaus erfolgen. Diese Fälle wurden bereits alle bewertet und sind im Prioritätenprogramm für Neubauten von Feuerwehrhäusern aufgenommen. 14. Wie viele Feuerwehrfahrzeuge besitzen die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt jeweils? Die Berufsfeuerwehr besitzt 288, die Freiwillige Feuerwehr 118 Fahrzeuge, jeweils inklusive Anhänger, Abrollbehälter und Boote. 15. Wie viele dieser Feuerwehrfahrzeuge sind aktuell nicht einsatzbereit oder haben "erhebliche Mängel"? Im Jahresmittel werden 10 bis 15 Fahrzeuge gleichzeitig regelmäßig geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt. Während der Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungszeiten sind die Fahrzeuge nicht einsatzbereit. Zum Überbrücken von Ausfallzeiten stehen beispielsweise für Lösch-, Hubrettungs- und Sonderfahrzeuge Ersatzmöglichkeiten bzw. Reservefahrzeuge zur Verfügung. Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln werden umgehend der Instandsetzung zugeführt. 16. Wie hat sich die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt jeweils seit dem Jahr 2010 entwickelt? Zur aktuellen Anzahl von Fahrzeugen bei Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr siehe Antwort zu Frage 14. Im Jahr 2010 verfügte die Berufsfeuerwehr über 249, die Freiwillige Feuerwehr über 101 Fahrzeuge. 17. Wie hat sich das Durchschnittsalter der Feuerwehrfahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr lag 2015 bei 9 Jahren und liegt 2025 bei 13 Jahren. Bei der Freiwilligen Feuerwehr lag das Durchschnittalter 2015 bei 11 Jahren und liegt 2025 bei 16 Jahren. Das durchschnittlich höhere Alter der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass z. B. die Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr nach einer intensiven Nutzung von 8 bis 10 Jahren in einem aufgearbeiteten Zustand an die Freiwillige Feuerwehr weitergegeben werden, da hier die Nutzungsintensität deutlich geringer ausfällt. Die Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen sieht je nach Fahrzeugart eine Gesamtnutzungsdauer von 20 bzw. 25 Jahren vor. Für die Jahre 2026 und 2030 stehen größere Fahrzeugflottenerneuerungen der Hilfeleistungslöschfahrzeuge bzw. Löschfahrzeuge sowohl bei der Berufsfeuerwehr (24 Fahrzeuge), als auch bei der Freiwilligen Feuerwehr (ca. 30 Fahrzeuge) an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.07.2025, A 357 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme; Linke (= kein Votum) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6920, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 37-0

  • Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 340 Betreff: Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5244 - E 128/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 359/24 - Im Rahmen des Etatantrages E128 wurden zunächst die Zahlen der Frankfurter Schüler:innen ermittelt. An allgemeinbildenden Schulen befanden sich im Schuljahr 2024/25 73.545 und an beruflichen Schulen 24.650 Schüler:innen. Die Gesamtzahl belief sich im zuvor genannten Schuljahr somit auf 98.195 Schüler:innen. Aktuell erhalten 11.161 Schüler:innen gemäß § 161 des hessischen Schulgesetzes bereits ein Schülerticket Hessen. Darüber hinaus werden 2.222 Schüler:innen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs befördert. Somit kommen wir auf eine Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 84.812 (98.195 - 11.161 - 2.222). Unter Einbeziehung der Steigerung der Schüler:innenzahl von 1 % pro Jahr muss im Schuljahr 2026/2027 von einer Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 86.517 ausgegangen werden und im Schuljahr 2027/2028 in Höhe von 87.382. Für den Bezug des Schülerticket Hessen auf Basis der freiwilligen Leistung muss das Stadtschulamt im Jahr 2026 398 € und für das Jahr 2027 406 € (Steigerung ab 2027 um jährlich 2% nach Auskunft traffiQ) zahlen. Es ist nicht anzunehmen, dass 100% der Schüler:innen ein Schülerticket Hessen bestellen werden. Die Zahlen variieren nach Schulform. Daraus ergibt sich eine erwarte Nutzungszahl von 57.414 (Schuljahr 2026/27) und 57.988 (Schuljahr 2027/28). Bei der angenommenen Schüler:innenzahl ergibt sich dann ein notwendiger Mehrbedarf in Höhe von 23.310.084 € im Schuljahr 2026/2027 und 24.007.032 € im Schuljahr 2027/2028. Der Bezug des Schülerticket Hessen für alle Frankfurter Schüler:innen könnte über das Stadtschulamt bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erfolgen. Unverzichtbar wäre für diese Abwicklung eine technische Schnittstelle von der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) zu dem vom Stadtschulamt angewendeten Fachverfahren AMIS7school_web. In der LUSD werden die Schüler:innendaten von den Schulen erfasst -eine doppelte Datenpflege würde durch eine passende Schnittstelle vermieden werden. Über das Fachverfahren AMIS7school_web kann nach Übertrag der Daten aus der LUSD dann die Schülerticketbestellung zum Schuljahresbeginn bei der VGF ausgelöst werden. Die VGF kann das Schülerticket Hessen per Post an die Schüler:innen zusenden. Die Abrechnung mit der VGF würde wie bislang per monatlicher Rechnungsstellung erfolgen. Bei Zuzug oder Wegzug von Frankfurter Schüler:innen sowie Schulabbrecher:innen innerhalb eines laufenden Schuljahres müsste dies ebenfalls von der LUSD über das AMIS7school_web an die VGF gemeldet und von der VGF als Kündigung monatlich per Rechnungsstellung abgerechnet werden. Bedacht werden muss, dass bei berechtigten Schüler*innen über Bildung und Teilhabe die Kosten für Oberstufe und/oder Berufsschule über Leistung des Jugend- und Sozialamtes übernommen werden. Zudem findet die durch die Stadt bereits erfolgte Bezuschussung für die Berechtigten des Frankfurt-Passes, die ein vergünstigtes Schülerticket Hessen erwerben, keine Berücksichtigung. Das Rechtsamt, die Revision und das Jugend- und Sozialamt sind zwingend einzubeziehen (Ausschluss von ggf. doppelter Bezuschussung/Erstattung durch Stadtschulamt nach E 128 und Bildung und Teilhabe durch das Jugend- und Sozialamt. Durch den Etatantrag E 128 wurden in den Haushaltsplan einmalig für das Haushaltsjahr 2025 1.500.000,00 € eingestellt, um ab dem Schuljahr 2025/2026 zunächst allen betroffenen Oberstufenschüler:innen eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % anbieten zu können. Ab dem Schuljahr 2026/2027 steht dieser Betrag bislang nicht zur Verfügung. Die Summe für die Finanzierung der Leistung, allen Frankfurter Schüler:innen ein Ticket zur Verfügung zu stellen, müsste in der Produktgruppe 20.01 (Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben), Sachkonto 679100000, abgebildet werden. Im aktuellen Haushalt sind die entsprechenden Mittel hierzu nicht verfügbar. Anlage 1 (ca. 140 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 128 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 359 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6691, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Machbarkeitsstudie zur BAB 5 hier: Vorstellung in einer Informationsveranstaltung der betroffenen Ortsbeiräte
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 341 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5 hier: Vorstellung in einer Informationsveranstaltung der betroffenen Ortsbeiräte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5561 Ziffer 2. - OA 497/24 OBR 6 - Der Ausführungsbeschluss gem. § 17(6) GO StVV zur Durchführung einer Informationsveranstaltung für die vom geplanten Ausbau der BAB 5 betroffenen Ortsbeiräte kann nur durchgeführt werden, wenn die Autobahn GmbH des Bundes beziehungsweise die von ihr beauftragten Fachplaner die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Die zuständige Niederlassung West der Autobahn GmbH wurde angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob hierzu Bereitschaft besteht. Eine Antwort hierzu liegt noch nicht vor. Erst wenn eine positive Antwort vorliegt, kann die Durchführung einer Informationsveranstaltung in die Wege geleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 497 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 341 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 341 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

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