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Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
7 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit einer Bebauung im Hinterhof der Jordanstraße 5 zu prüfen und darüber zu berichten. Dies soll zur Klärung der Unsicherheiten der Anwohner*innen beitragen und Transparenz schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Hinterhof der Liegenschaft Jordanstraße 5 mittelfristig eine Bebauung oder bauliche Verdichtung vorgesehen ist.

Sofern entsprechende Planungen bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Details dieser Planungen (Art und Umfang der Maßnahme, zeitlicher Horizont, beteiligte Akteure) dem Ortsbeirat offenzulegen.

Begründung

Von Anwohner*innen wurde an Mitglieder des Ortsbeirats herangetragen, dass Unsicherheit über eine mögliche Bebauung oder Verdichtung im Hinterhof der Jordanstraße 5 besteht. Um Transparenz herzustellen und die betroffenen Mietparteien frühzeitig zu informieren, ist eine entsprechende Auskunft des Magistrats erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7402Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5
    Direktanregung
  2. 24. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1760Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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