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Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat führt auf den Flächen im Bereich An der Sandelmühle, die sich in städtischem Eigentum befinden, gemäß den gesetzlichen Vorgaben die notwendige Rattenbekämpfung durch. Auch im Bereich der Kompensationsmaßnahme "Durchgängigkeit des Niddawehres Eschersheim" werden entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Auf privaten Grundstücken ist der jeweilige Eigentümer selbst für eine Rattenbekämpfung verantwortlich.

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