Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Baugenehmigung für ein eingeschossiges Einfamilienhaus im Hinterhof der Jordanstraße 5 erteilt und diese bis April 2027 verlängert. Die Planung sieht eine umfangreiche Begrünung vor, jedoch ist der Baubeginn noch nicht angezeigt worden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat für den Hinterhof der Liegenschaft Jordanstraße 5 bereits im Jahr 2022 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Staffelgeschoss erteilt. Die Baugenehmigung wurde auf Antrag bis April 2027 verlängert. Im Rahmen der Verlängerung wurde auf die Einhaltung der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) geachtet. So sieht die zuletzt eingereichte Planung eine umfangreiche Begrünung der Freiflächen sowie von Teilen der Fassaden und des Daches vor.
Ein Baubeginn ist bisher nicht angezeigt worden. Dem Magistrat ist auch sonst die weitere zeitliche Planung des Vorhabens nicht bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2025OMOM 7402Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5Direktanregung
- 24. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1760Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab