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Beteiligungsbericht 2025 (Jahresabschluss 2024) der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
165 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats beschreibt die jährlichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main bezüglich der Veröffentlichung eines Beteiligungsberichts über Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Dargestellt werden auch die Veränderungen der Beteiligungen und die Ziele der Stadt zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge für die Bürger. Das Ziel ist es, die Effizienz und die Verantwortlichkeiten der städtischen Unternehmen zu optimieren.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Bericht

Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet jährlich einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu veröffentlichen, an der sie eine Beteiligung von mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar hält. Seit dem Beteiligungsbericht 2021 (Jahresabschluss 2020) wird dieser Bericht nur noch digital zur Verfügung gestellt. Der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 51 Ziffer 11 HGO Errichtungen, Erweiterungen, Übernahmen und Veräußerungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung an diesen zur Entscheidung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt am Main hat den unbestimmten Rechtsbegriff "mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung" mit Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2016 (§ 841, M 190) näher konkretisiert: Voraussetzung für eine mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung ist demnach, dass die Stadt Frankfurt am Main an dieser durchgerechnet mit mindestens 20 % beteiligt ist. In der Gesetzesbegründung wird auf Holdingstrukturen und die Notwendigkeit verwiesen, in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidungen zu treffen. Daher werden außerdem die Beteiligungsunternehmen der nachfolgenden (Teil-) Konzerne von der Vorlagepflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung ausgenommen, sofern die Kapitalanteile an diesen sich auf jeweils nicht mehr als einen Betrag in Höhe von 20 % vom Eigenkapital (gemäß HGB-Definition zum Stand des letzten geprüften Jahresabschlusses) der jeweiligen Konzernmutter-Gesellschaft belaufen: • Energiesektor: Mainova AG • Luftfahrt: Fraport AG • Verkehrsunternehmen im Stadtwerke-Holding-Konzern (insbes. VGF GmbH) • Abfallwirtschaft/Entsorgung: FES GmbH • Gesundheitswesen: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (mit Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) • Messewesen: Messe GmbH • Wohnungswirtschaft: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH. Bei den Kapitalanteilen wird von durchgerechneten Anteilen und zwar durchgerechnet auf die jeweilige (Teil-)Konzernmutter-Gesellschaft ausgegangen. Für alle mittelbaren Beteiligungen, die nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen, liegt die Zuständigkeit beim Magistrat, der ermächtigt ist, die notwendigen Entscheidungen über Angelegenheiten dieser Beteiligungen im Sinne der laufenden Verwaltung zu handhaben. Die Beteiligungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist durch eine Vielzahl von unmittelbaren Beteiligungen aus dem Daseinsvorsorgebereich Kultur, Soziales, Freizeit etc. geprägt und bildet damit die stetig steigenden (Pflicht-) Aufgaben der Kommunen ab. Dem stehen nur wenige (teilweise) komplexe Teilkonzerne aus dem Daseinsvorsorgebereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und teilweise auch Wohnungsbau und Wirtschaft (z. B. Messe GmbH in Frankfurt am Main) gegenüber. Die Einführung eines kaufmännisch ausgerichteten Rechnungswesens in den hessischen Kommunen (Doppik) und die damit verbundene Konzernrechnungslegung nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ergeben ganz deutlich, dass trotz der Vielzahl von kommunalen Beteiligungsunternehmen nur die wenigen großen kommunalen Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Stadtwerke) den Kern der wirtschaftlichen Leistung des Konzernverbundes der jeweiligen Kommunen ausmachen und somit zentrale Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen, insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. Basierend auf den Jahresabschlüssen 2024 bildet der Beteiligungsbericht 2025 folgendes Beteiligungsportfolio ab: I.) Beteiligungsportfolio der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2024 II.) Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen in 2024 Seit dem ersten Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main über das Geschäftsjahr 1999 hat sich die Anzahl der gesamten städtischen Beteiligungen von damals 135 auf mittlerweile 714 erhöht. Diese Entwicklungen verdeutlichen die ständige Expansion des Beteiligungsportfolios und die zunehmende Verantwortung der Stadt in verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023EE 53Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 8. März 2024BB 94AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  3. 21. Oktober 2024BB 398AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  4. 14. April 2025BB 146AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  5. 5. September 2025Sie sind hier
    BB 322AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen
    Magistratsbericht
  6. 23. Februar 2026BB 58AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  7. 14. August 2026Antwort des Magistrats · nach 165 WochenBB 249Anschubfinanzierung einer Trägerstruktur „Azubi-Werk“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 41 · 21.10.2025
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 322 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO II, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 322 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 322 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVolt
Ablehnung:
LinkeFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 40 · 08.12.2025
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 322 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
FDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

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