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AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen

Vorlagentyp: B
165 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die Gründung einer neuen juristischen Person zu fördern, die auf den Bau und Betrieb von Wohnheimen für Auszubildende spezialisiert ist. Dies soll dazu beitragen, Wohnraum für Auszubildende zu schaffen und die Abbruchquote zu reduzieren. Die erwarteten Ergebnisse sind die langfristige Sicherstellung von günstigem Wohnraum und die Bindung von Auszubildenden an die Region.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Zwischenbericht:

  1. Sachstand nach Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 94

Das Vorhaben in der Ludwig-Landmann-Straße 405 ist weiterhin nicht möglich. Nach dem Zwischenbericht B 94 vom 08.03.2024 war beabsichtigt, die Gelder des Etatantrags als Einlage für die Realisierung des Azubi-Wohnheims im Neubaugebiet Hilgenfeld zu verwenden, das als Ergebnis eines Konzeptverfahrens für gemeinschaftliches Wohnen als Wohnprojekt realisiert werden soll.

Das Vorhaben sieht die Schaffung von Gemeinschaftsräumen und Clustergrundrissen vor. Das Ziel ist, Wohnraum für Auszubildende entstehen zu lassen, der über soziale Beziehungen, hohen Wohnkomfort und preiswertes Wohnen dazu beiträgt, Auszubildende an die Region zu binden und die Abbruchquote zu reduzieren.

  1. Geplante Verwendung der Mittel des Etatantrags E 53/2023

Nach ämterübergreifenden Rücksprachen (siehe Punkt 3. und 4.) sollen die Mittel nun verwendet werden, der Beschlusslage entsprechend die Gründung einer neuen juristischen Person zu fördern, die auf den Bau und das Betreiben von Wohnheimen für Auszubildende spezialisiert ist. Anlässlich des Vorhabens am Hilgenfeld und eines weiteren Projekts strebt die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellsc haft mbH (KEG) - eine städtische Beteiligungsgesellschaft - an, eine eigene juristische Person zu gründen, die als Träger fungiert. Die Mittel des Etatantrags sollen als Zuwendung zur anteiligen Deckung der Vorlaufkosten genutzt werden, die bei der Gründung einer Träger-Gesellschaft in geeigneter Form anfallen.

  1. Förderung von Wohnraum für Auszubildende

Für den Bau der Wohnheimplätze für Auszubildende stehen mit den Programmen der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen geeignete Förderinstrumente zur Verfügung, über die Fördermittel beantragt werden können. Die Neufassung des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" ist mit § 5022 am 11.07.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Darüber hinaus stehen für Azubi-Projekte Mittel nach der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" zur Verfügung, die ebenfalls über die Wohnungsbauförderung im Stadtplanungsamt angemeldet werden können.

Beide Programme sind kombinierbar. Anträge können von Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Besonderes Augenmerk ist auf den langfristigen Betrieb des preisgünstigen Wohnraums im Sinne der Förderrichtlinien gerichtet. Um dies zu gewährleisten, begrüßt das Stadtplanungsamt die Gründung einer neuen juristischen Person, mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung. Es ist aus fördertechnischer Sicht das geeignete Instrument die Bereitstellung und langfristige Bewirtschaftung günstigen Wohnraums sicherzustellen.

Beide Programme können nach Maßgabe der Richtlinien auch für die Baufinanzierung des geplanten Projekt "AZUBI-Wohnen am Hilgenfeld" beantragt werden. Hierzu haben erste Beratungs- und Abstimmungsgespräche mit der Wohnungsbauförderung im Stadtplanungsamt stattgefunden.

  1. Sicherung von Wohnplätzen für städtische Auszubildende

Um Wohnplätze für städtische Auszubildende zu sichern, wurden erste Gespräche mit dem Personal- und Organisationsamt (11.31) geführt.

Es stehen Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe werksgeförderte Wohnungen der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung, die entweder in Form einer Kapitaleinlage oder eines Mietzuschusses für Wohnheimplätze verwendet werden könnten. Für diesen strategischen Einsatz der Mittel wäre die Gründung einer neuen juristischen Person sinnvoll, die die gemeinwohlorientierte und langfristige Bewirtschaftung des Wohnraums für Auszubildende sicherstellt.

Eine Budgetübertragung ins folgende Jahr ist nötig, da die Gründung der Rechtsform erst im kommenden Jahr abgeschlossen sein wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023EE 53Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 8. März 2024BB 94AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  3. 21. Oktober 2024Sie sind hier
    BB 398AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen
    Magistratsbericht
  4. 14. April 2025BB 146AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  5. 5. September 2025BB 322AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  6. 23. Februar 2026BB 58AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenMagistratsbericht
  7. 14. August 2026Antwort des Magistrats · nach 165 WochenBB 249Anschubfinanzierung einer Trägerstruktur „Azubi-Werk“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 398 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 33 · 26.11.2024
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 398 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 32 · 21.01.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 398 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 32 · 27.01.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 398 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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