Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass der Magistrat regelmäßig Sperrmüll vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 entfernt und nach den Verursachern sucht. Dies soll dazu beitragen, das Stadtbild zu verbessern und unerwünschte Tierarten zu vermeiden.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. den vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 regelmäßig und in größeren Mengen abgestellten Sperrmüll zeitnah zu entfernen; 2. im Sperrmüll nach Hinweisen auf die Verursacherin oder den Verursacher zu suchen.
Begründung
Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 wird regelmäßig in größeren Mengen Sperrmüll abgestellt. Dies lädt dazu ein, dort noch weiteren Unrat abzustellen. Dies ist einem positiven Stadtbild nicht zuträglich und lockt zudem Ratten und andere Tiere an. Dort ist zum einen zeitnah Abhilfe zu schaffen und zum anderen sind die Verursacherinnen und Verursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025OFOF 247/14Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2025Sie sind hierOMOM 7448Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“Direktanregung
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1993Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats