Aufzüge am S-Bahnhof Berkersheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Deutsche Bahn zu bitten, Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof Berkersheim durch Videoüberwachung zu verhindern und die Funktionalität der Aufzüge sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn zu bitten, dem Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof Berkersheim mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und deren beständige Funktionalität sicherzustellen.
Begründung
Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof Berkersheim, der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen zur barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025Sie sind hierOFOF 247/14Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2025OMOM 7448Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“Direktanregung
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1993Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme