Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
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Bisheriger Verlauf
11.08.2025
08.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Details im PARLIS OF_1208-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Details im PARLIS OM_7385_202511.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Details im PARLIS OF_1208-2_202508.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Details im PARLIS OM_7385_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7385 entstanden aus Vorlage: OF 1208/2 vom 11.08.2025
Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 2 ist (siehe Begründung; vermutlich Grünflächenamt/DB Netz AG); 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die unzweckmäßige und übermäßige Ausleuchtung der Umgebung zeitnah zu reduzieren - unter Wahrung der sicherheitsrelevanten Mindestbeleuchtung nach geltenden Normen (ggf. Rat der Schutzfrau vor Ort des 13. Polizeireviers einholen) sowie den Anforderungen an Barrierefreiheit; 3. dabei insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: - Stilllegung der außerhalb des Tunnels befestigten Neonröhren an beiden Rampen der Unterführung, um die Abstrahlung in die Umgebung zu minimieren, da die Rampen bereits gut und gleichmäßig durch mehrere LED-Straßenlaternen ausgeleuchtet werden; - alternativ oder ergänzend: Anbringung von Blenden aus Blech oberhalb der Leuchten, um die Abstrahlung nach oben und nach vorne zu verhindern; - Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar. Begründung:
Die außerhalb der Unterführung angebrachten Leuchten strahlen nicht nur auf die Rampe, sondern auch horizontal und nach oben, wodurch Wände, Begleitgrün, Lärmschutzwand und selbst der Himmel unnötig aufgehellt werden. Die Rampe wird bereits ausreichend durch Straßenlaternen beleuchtet, sodass die zusätzliche Beleuchtung technisch überflüssig ist. Eine Reduktion, z. B. durch den Einsatz von Blenden oder die Steuerung über Bewegungsmelder, könnte mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden und würde zu einer deutlichen Minderung der Lichtverschmutzung führen. Weniger Dauerlicht in der Nähe von Grünstreifen und Lärmschutzwänden trägt zudem dazu bei, dass nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse nicht in ihrem Lebensraum gestört oder durch das Licht fehlgeleitet werden. So können Nahrungs- und Flugrouten ungestört genutzt werden, was insbesondere hier am Grüngürtel bzw. an der nahegelegenen Nidda einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2