Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
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Bisheriger Verlauf
11.08.2025
08.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
Details im PARLIS OF_1210-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
Details im PARLIS OM_7401_202511.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
Details im PARLIS OF_1210-2_202508.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
Details im PARLIS OM_7401_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401 entstanden aus Vorlage: OF 1210/2 vom 11.08.2025
Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
Der Magistrat wird gebeten, den Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI) zur Zukunft des Offenen Hauses darzulegen. Dabei sollen sowohl - der eigentumsrechtliche Sachstand (Unterzeichnung des LoI? Verhandlungen mit dem Land? Überführung in das Eigentum der Stadt? Hindernisse? Zeitplan?) als auch - der bauplanungsrechtliche Sachstand für das Areal dargestellt werden. Es wird des Weiteren um Erläuterung hinsichtlich des baulichen Zustands und der mehrfach angekündigten Instandhaltungsarbeiten des Gebäudes im laufenden Betrieb durch die ABG gebeten. Zudem soll auch die Planung in Bezug auf künftige Nutzungen und die Unterbringung aktueller Mieter*innen, inklusive Rechten und Pflichten, dargestellt werden (Zeitplan bezüglich Umzug AstA?). Begründung:
Anlässlich einer Kulturcampus-Veranstaltung im März 2024 stellte der Magistrat den sog. Letter of Intent (LoI) als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Offenen Haus der Kulturen" dar und versprach damit Planungssicherheit für die Akteure des OHdK. Angestrebt werde die baldmöglichste Eigentumsübertragung vom Land Hessen an die ABG und darauffolgend die Veräußerung an die Stadt Frankfurt. Seit anderthalb Jahren geht jedoch nichts voran. Der denkmalgeschützte Gebäudebestand gilt zwar entsprechend einer Untersuchung (Umsetzungskonzept des OHdK aus dem Jahr 2021) als verkehrssicher und als geeignet für die angestrebte Weiternutzung als Offenes Haus der Kulturen. Dennoch sind wesentliche Nachrüstungen des Bestandes z. B. hinsichtlich des Brandschutzes sowie Qualitätsverbesserungen erforderlich. Das Offene Haus ist nicht nur ein kulturell zentraler und geschichtsträchtiger Ort und ein Denkmal, sondern auch wesentlicher Ausgangspunkt für die gesamte Planung des Kulturcampus und für die Organisation seiner Zwischennutzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2