Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe
Bericht
Im Rahmen des Etatantrages E128 wurden zunächst die Zahlen der Frankfurter Schüler:innen ermittelt. An allgemeinbildenden Schulen befanden sich im Schuljahr 2024/25 73.545 und an beruflichen Schulen 24.650 Schüler:innen. Die Gesamtzahl belief sich im zuvor genannten Schuljahr somit auf 98.195 Schüler:innen. Aktuell erhalten 11.161 Schüler:innen gemäß § 161 des hessischen Schulgesetzes bereits ein Schülerticket Hessen. Darüber hinaus werden 2.222 Schüler:innen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs befördert. Somit kommen wir auf eine Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 84.812 (98.195 - 11.161 - 2.222). Unter Einbeziehung der Steigerung der Schüler:innenzahl von 1 % pro Jahr muss im Schuljahr 2026/2027 von einer Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 86.517 ausgegangen werden und im Schuljahr 2027/2028 in Höhe von 87.382. Für den Bezug des Schülerticket Hessen auf Basis der freiwilligen Leistung muss das Stadtschulamt im Jahr 2026 398 € und für das Jahr 2027 406 € (Steigerung ab 2027 um jährlich 2% nach Auskunft traffiQ) zahlen. Es ist nicht anzunehmen, dass 100% der Schüler:innen ein Schülerticket Hessen bestellen werden. Die Zahlen variieren nach Schulform. Daraus ergibt sich eine erwarte Nutzungszahl von 57.414 (Schuljahr 2026/27) und 57.988 (Schuljahr 2027/28). Bei der angenommenen Schüler:innenzahl ergibt sich dann ein notwendiger Mehrbedarf in Höhe von 23.310.084 € im Schuljahr 2026/2027 und 24.007.032 € im Schuljahr 2027/2028. Der Bezug des Schülerticket Hessen für alle Frankfurter Schüler:innen könnte über das Stadtschulamt bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erfolgen. Unverzichtbar wäre für diese Abwicklung eine technische Schnittstelle von der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) zu dem vom Stadtschulamt angewendeten Fachverfahren AMIS7school_web. In der LUSD werden die Schüler:innendaten von den Schulen erfasst -eine doppelte Datenpflege würde durch eine passende Schnittstelle vermieden werden. Über das Fachverfahren AMIS7school_web kann nach Übertrag der Daten aus der LUSD dann die Schülerticketbestellung zum Schuljahresbeginn bei der VGF ausgelöst werden. Die VGF kann das Schülerticket Hessen per Post an die Schüler:innen zusenden. Die Abrechnung mit der VGF würde wie bislang per monatlicher Rechnungsstellung erfolgen. Bei Zuzug oder Wegzug von Frankfurter Schüler:innen sowie Schulabbrecher:innen innerhalb eines laufenden Schuljahres müsste dies ebenfalls von der LUSD über das AMIS7school_web an die VGF gemeldet und von der VGF als Kündigung monatlich per Rechnungsstellung abgerechnet werden. Bedacht werden muss, dass bei berechtigten Schüler*innen über Bildung und Teilhabe die Kosten für Oberstufe und/oder Berufsschule über Leistung des Jugend- und Sozialamtes übernommen werden. Zudem findet die durch die Stadt bereits erfolgte Bezuschussung für die Berechtigten des Frankfurt-Passes, die ein vergünstigtes Schülerticket Hessen erwerben, keine Berücksichtigung. Das Rechtsamt, die Revision und das Jugend- und Sozialamt sind zwingend einzubeziehen (Ausschluss von ggf. doppelter Bezuschussung/Erstattung durch Stadtschulamt nach E 128 und Bildung und Teilhabe durch das Jugend- und Sozialamt. Durch den Etatantrag E 128 wurden in den Haushaltsplan einmalig für das Haushaltsjahr 2025 1.500.000,00 € eingestellt, um ab dem Schuljahr 2025/2026 zunächst allen betroffenen Oberstufenschüler:innen eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % anbieten zu können. Ab dem Schuljahr 2026/2027 steht dieser Betrag bislang nicht zur Verfügung. Die Summe für die Finanzierung der Leistung, allen Frankfurter Schüler:innen ein Ticket zur Verfügung zu stellen, müsste in der Produktgruppe 20.01 (Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben), Sachkonto 679100000, abgebildet werden. Im aktuellen Haushalt sind die entsprechenden Mittel hierzu nicht verfügbar.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)