Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische Gebäude
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Konzept für altersgerechte Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden zu entwickeln, um die funktionale Beleuchtung für ältere Menschen zu optimieren. Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort in städtischen Einrichtungen zu verbessern und den fortschreitenden Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Im Rahmen des Etatantrages E128 wurden zunächst die Zahlen der Frankfurter Schüler:innen ermittelt.
An allgemeinbildenden Schulen befanden sich im Schuljahr 2024/25 73.545 und an beruflichen Schulen 24.650 Schüler:innen. Die Gesamtzahl belief sich im zuvor genannten Schuljahr somit auf 98.195 Schüler:innen.
Aktuell erhalten 11.161 Schüler:innen gemäß § 161 des hessischen Schulgesetzes bereits ein Schülerticket Hessen. Darüber hinaus werden 2.222 Schüler:innen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs befördert. Somit kommen wir auf eine Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 84.812 (98.195 - 11.161 - 2.222).
Unter Einbeziehung der Steigerung der Schüler:innenzahl von 1 % pro Jahr muss im Schuljahr 2026/2027 von einer Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 86.517 ausgegangen werden und im Schuljahr 2027/2028 in Höhe von 87.382.
Für den Bezug des Schülerticket Hessen auf Basis der freiwilligen Leistung muss das Stadtschulamt im Jahr 2026 398 € und für das Jahr 2027 406 € (Steigerung ab 2027 um jährlich 2% nach Auskunft traffiQ) zahlen.
Es ist nicht anzunehmen, dass 100% der Schüler:innen ein Schülerticket Hessen bestellen werden. Die Zahlen variieren nach Schulform. Daraus ergibt sich eine erwarte Nutzungszahl von 57.414 (Schuljahr 2026/27) und 57.988 (Schuljahr 2027/28).
Bei der angenommenen Schüler:innenzahl ergibt sich dann ein notwendiger Mehrbedarf in Höhe von 23.310.084 € im Schuljahr 2026/2027 und 24.007.032 € im Schuljahr 2027/2028.
Der Bezug des Schülerticket Hessen für alle Frankfurter Schüler:innen könnte über das Stadtschulamt bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erfolgen.
Unverzichtbar wäre für diese Abwicklung eine technische Schnittstelle von der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) zu dem vom Stadtschulamt angewendeten Fachverfahren AMIS7school_web. In der LUSD werden die Schüler:innendaten von den Schulen erfasst -eine doppelte Datenpflege würde durch eine passende Schnittstelle vermieden werden.
Über das Fachverfahren AMIS7school_web kann nach Übertrag der Daten aus der LUSD dann die Schülerticketbestellung zum Schuljahresbeginn bei der VGF ausgelöst werden. Die VGF kann das Schülerticket Hessen per Post an die Schüler:innen zusenden.
Die Abrechnung mit der VGF würde wie bislang per monatlicher Rechnungsstellung erfolgen.
Bei Zuzug oder Wegzug von Frankfurter Schüler:innen sowie Schulabbrecher:innen innerhalb eines laufenden Schuljahres müsste dies ebenfalls von der LUSD über das AMIS7school_web an die VGF gemeldet und von der VGF als Kündigung monatlich per Rechnungsstellung abgerechnet werden.
Bedacht werden muss, dass bei berechtigten Schüler*innen über Bildung und Teilhabe die Kosten für Oberstufe und/oder Berufsschule über Leistung des Jugend- und Sozialamtes übernommen werden. Zudem findet die durch die Stadt bereits erfolgte Bezuschussung für die Berechtigten des Frankfurt-Passes, die ein vergünstigtes Schülerticket Hessen erwerben, keine Berücksichtigung.
Das Rechtsamt, die Revision und das Jugend- und Sozialamt sind zwingend einzubeziehen (Ausschluss von ggf. doppelter Bezuschussung/Erstattung durch Stadtschulamt nach E 128 und Bildung und Teilhabe durch das Jugend- und Sozialamt.
Durch den Etatantrag E 128 wurden in den Haushaltsplan einmalig für das Haushaltsjahr 2025 1.500.000,00 € eingestellt, um ab dem Schuljahr 2025/2026 zunächst allen betroffenen Oberstufenschüler:innen eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % anbieten zu können. Ab dem Schuljahr 2026/2027 steht dieser Betrag bislang nicht zur Verfügung.
Die Summe für die Finanzierung der Leistung, allen Frankfurter Schüler:innen ein Ticket zur Verfügung zu stellen, müsste in der Produktgruppe 20.01 (Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben), Sachkonto 679100000, abgebildet werden.
Im aktuellen Haushalt sind die entsprechenden Mittel hierzu nicht verfügbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 128Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der OberstufeEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 23. September 2024BB 359Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der OberstufeMagistratsbericht
- 3. März 2025NRNR 1148Deutschlandticket für alle Frankfurter Schüler*innenSTVV-Antrag · Linke
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 340Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der OberstufeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)