Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" - Harheimer Seite
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Einrichtung einer provisorischen Bushaltestelle an der Harheimer Seite für die Zeit bis zur Fertigstellung der endgültigen Gleisquerung. Dies wird als notwendig erachtet, um den unbefriedigenden Zugang zur Bahn zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit bis zur Fertigstellung der endgültigen Gleisquerung eine provisorische Bushaltestelle an der ebenfalls provisorischen Brücke einzurichten.
Den erwartbaren Einwänden wird vorweg entgegnet:
- An der Stelle in der Nähe der jetzigen Brücke konnte jahrelang Baumaterial gelagert werden. So sollte es aus der Sicht des Ortsbeirats möglich sein, für die Fläche mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die Nutzung zu treffen.
- Die jetzige Bushaltestelle ist ebenfalls nur ein Provisorium. Die Fläche kann daher besser früher als später wieder entsiegelt werden.
Begründung
Wie dem Magistrat hinreichend bekannt ist, ist die derzeitige Lösung mit einem mehrere hundert Meter langen Fußmarsch von der Haltestelle bis zum Bahnsteig unbefriedigend. Da sich für den Ortsbeirat in Bezug auf den Bau der endgültigen Gleisquerung kein Fortschritt abzeichnet, erscheint die vorgeschlagene - wenig aufwendige - Maßnahme sinnvoll. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, seine bisherige ablehnende Haltung aufzugeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025OFOF 244/14Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer SeiteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, FDP
- 8. September 2025Sie sind hierOMOM 7446Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer SeiteDirektanregung
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 84Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer SeiteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats