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  • Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 342 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5561 Ziffer 2. - OA 506/24 OBR 12 - Der Ausführungsbeschluss gem. § 17(6) GO StVV zur Durchführung einer Informationsveranstaltung für die vom geplanten Ausbau der BAB 5 betroffenen Ortsbeiräte kann nur durchgeführt werden, wenn die Autobahn GmbH des Bundes beziehungsweise die von ihr beauftragten Fachplaner die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Die zuständige Niederlassung West der Autobahn GmbH wurde angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob hierzu Bereitschaft besteht. Eine Antwort hierzu liegt noch nicht vor. Erst wenn eine positive Antwort vorliegt, kann die Durchführung einer Informationsveranstaltung in die Wege geleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.11.2024, OA 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6885, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 343 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2054 - NR 1390/21 Ziff. II. CDU/SPD/GRÜNE, l. B 209/22 - Jährlicher Sachstandsbericht zum Nahverkehrsplan 2025+ Berichtszeitpunkt Mai 2025, Berichtszeitraum Jahre 2022, 2023 und 2024 Zu 2.) Perspektivnetz Schiene: Die Straßenbahn- und U-Bahn-Maßnahmen der Planungsstufe 1 der Perspektivnetze (z. B. die Ringstraßenbahn und der Netzschluss Ginnheim) des Nahverkehrsplans 2025+ (NVP) befinden sich bereits in der konkretisierenden Planungsphase. Die ersten Ergebnisse liegen den parlamentarischen Gremien bereits vor und sind beschlossen. Mehrere Straßenbahn- und Stadtbahnmaßnahmen der Planungsstufe 2 der Perspektivnetze des NVP wurden im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teil Schiene 2035+ (GVP-Schiene) untersucht. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Parallel dazu werden im Rahmen einer gesonderten Machbarkeitsstudie alternative Trassenführungen der Ringstraßenbahn in Bornheim untersucht. Dabei werden die verkehrlichen Auswirkungen, die städtebauliche Integration und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beurteilt. Ebenso wird die Machbarkeit verschiedener Straßenbahntrassen zur Anbindung von Offenbach an das Frankfurter Straßenbahnnetz in Kooperation mit der Stadt Offenbach und dem RMV untersucht. Weitere Untersuchungen erfolgen für die Straßenbahnverlängerung zum Höchster Bahnhof in verschiedenen Varianten sowie für die Gutleutstraßenbahn (Hauptbahnhof - Briefzentrum). Für die interkommunalen Verlängerungsprojekte sowohl nach Bad Vilbel als auch nach Neu-Isenburg, Dreieich und Langen wurden Potenzialanalysen erstellt, welche beide Erweiterungen des Frankfurter Straßenbahnnetzes grundsätzlich als sinnvoll ansehen. Die Stadt Bad Vilbel hat sich im Jahr 2022 dagegen entschieden, als nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen. Daher ist dieses Projekt zurückgestellt. Für die Verlängerung nach Neu-Isenburg, Dreieich und Langen wurde bis 2024 eine Machbarkeitsstudie zur Betrachtung der Straßenbahnverlängerung ab Neu-Isenburg Stadtgrenze aus verkehrlicher, stadtgestalterischer und wirtschaftlicher Sicht erstellt. Die Studie bescheinigt diesem interkommunalen Projekt einen sehr hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und hohe städtebauliche Potenziale. Im Jahr 2025 wird mit dem Beginn der Vorplanung die nächste Planungsphase eingeleitet. Zu 3a.) ÖPNV-Beschleunigung: Durch ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen können Verlust- und Reisezeiten reduziert, die Betriebsqualität gesteigert und die Pünktlichkeit sowie die Stetigkeit im Fahrtablauf (Fahrplanstabilität und Anschlusssicherheit) verbessert werden. Dies dient insgesamt einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Hierdurch können Fahrgäste gewonnen, Einnahmen erhöht, Betriebskosten eingespart und negative Umweltauswirkungen reduziert werden. In den vergangenen Jahren waren bei den Liniengeschwindigkeiten rückläufige Entwicklungen zu verzeichnen. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte dieser Trend bislang noch nicht in eine positive Richtung gewendet werden. Aktuell liegen die Durchschnittsgeschwindigkeiten aller Straßenbahnlinien (mit Ausnahme der Linien 17 und 21) sowie aller Metrobuslinien zwischen 13 und 19 km/h. Im Nahverkehrsplan (NVP) sind für die einzelnen Betriebszweige ambitionierte Zielwerte formuliert, die eine deutliche Verbesserung anstreben: mindestens 24 km/h für U-Bahnen und Expressbusse sowie mindestens 19 km/h für Straßenbahnen und Metrobusse. Um diese Zielvorgaben zu erreichen und die Qualität sowie die Attraktivität des ÖPNV nachhaltig zu steigern, sind umfassende ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich. In Frankfurt wird bereits kontinuierlich daran gearbeitet, den ÖPNV durch moderne Lösungen effizienter zu gestalten. Beispielsweise trägt die fortlaufende Erneuerung und Digitalisierung von Lichtsignalanlagen dazu bei, Fahrgäste zuverlässiger und schneller ans Ziel zu bringen. Dabei gilt es stets, eine ausgewogene Lösung im Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmern zu finden - denn auch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs oder zur Verkehrsberuhigung, wie Tempo-30-Zonen, beeinflussen die Rahmenbedingungen für den ÖPNV. Dennoch bietet die integrierte Verkehrsplanung die Chance, innovative Kompromisse zu entwickeln, die allen Beteiligten zugutekommen. Maßnahmen an Lichtsignalanlagen In den zentrumsfernen Stadtteilen werden Busse bisher nur an vereinzelten Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Rahmen des vierten Aufrufs der Bundesförderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" hat die Stadt Frankfurt am Main einen Förderantrag zur Beschleunigung der Metrobuslinien M55 und M72/73 eingereicht, der positiv beschieden wurde. Da insbesondere der Stadtteil Höchst durch sein sehr dichtes Busnetz mit zahlreichen Linien und einem sehr hohen Fahrgastaufkommen geprägt ist, führen Vorrangschaltungen zu wertvollen Synergieeffekten. Im Zuge dieses Förderprogramms "BÖNV II/Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" wurden im Jahr 2022 elf Lichtsignalanlagen, insbesondere entlang der Buslinien M55 und M72/73, umgerüstet. Die Lichtsignalanlagen wurden mit neuen Baken und Steuergeräten versehen und haben dadurch nun die Möglichkeit, die wichtigen Metrobusse in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Zeilsheim und Niederursel zu bevorrechtigen. Insbesondere der stark nachgefragte Busverkehr in Höchst soll dadurch verbessert werden. An folgenden Knotenpunkten wurden die Lichtsignalanlagen modifiziert: - Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße/Heidetränkstraße - Emmerich-Josef-Straße/Ludwig-Scriba-Straße/Zuckschwerdtstraße - Kurmainzer Straße/Eltviller Straße/Däumling - Praunheimer Weg/Thomas-Mann-Straße - Leunastraße/Höchster Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße - Sindlinger Bahnstraße/Lehmkautstraße - Hostatostraße/Leverkuser Straße - West-Höchster Straße/Frankenthaler Weg - Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße - Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße - Babenhäuser Landstraße/Hainer Weg Die Erneuerung und Umrüstung dieser Lichtsignalanlagen hat positive Effekte auf Fahrzeit, Pünktlichkeit und Betriebsstabilität der Linien M55 und M72/73. Um den vierten Call der Bundesförderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" abzuschließen und den Busverkehr in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Zeilsheim und Niederursel weiter zu verbessern, wurden im Sommer 2024 noch sieben weitere Lichtsignalanlagen mit einer Busbeschleunigung ausgestattet. Bei diesen Lichtsigalanlagen handelt es sich um Fußgängerschutzanlagen. Die neue Bevorrechtigung bewirkt, dass Busse dort nicht mehr zum Halten kommen. Folgende Fußgängerschutzanlagen wurden modifiziert: - Praunheimer Weg/Gerhart Hauptmann Ring - Praunheimer Weg/Europa Schule - Heerstraße/Alt Praunheim - Kurmainzer Straße/Friedhof Sossenheim - Kolberger Weg/Pfaffenwiese/Jenaer Str./Bechtenwaldstr/Kranentrank - Sindlinger Bahnstr./Edenkobener Str. Am folgenden Knotenpunkt wurde die Lichtsignalanlage modifiziert: - Bolongarostr./Kasinostr./Kranengasse Auf dem Linienweg der Linie 29 wurden zwischen April und Dezember 2023 insgesamt folgende zehn Lichtsignalanlagen im Bereich Kalbach-Riedberg zwischen den Haltestellen Schwalbenweg und Emil-von-Behring-Straße mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung in beide Richtungen ausgerüstet: - Zur Kalbacher Höhe / Zum Stulen / Käthe-Kruse-Str. - Marie-Curie-Straße / Olof-Palme-Straße / Zur Kalbacher Höhe - Am Weißkirchener Berg / L3019 / Altenhöferallee - Riedbergallee / Carl-Hermann-Rudloff-Allee / Arthur-von-Weinberg-Str. - Riedbergallee / Ruth-Moufang-Straße / Robert-Koch-Allee - Riedbergallee / Alfred-Wegener-Straße / Otto-Schott-Str. - Riedbergallee / Ludwig-Fulda-Weg / Zum Margarethenzehnten - Riedbergallee / Im Kreuzegut / Kätcheslachweg - Riedbergallee / Zur Kalbacher Höhe / Nelly-Sachs-Platz / Erna-Pinner-Str. - Nordumgehung Kalbach/Am Weißkirchener Berg / L3019 Auswertungen zeigen, dass mithilfe dieser nun beschleunigten Anlagen die Fahrzeit über den gesamten Werktag in beiden Richtungen um jeweils eine Minute pro Fahrt reduziert werden konnte. Zusätzlich wurde der Bus an der Lichtsignalanlage am Ortseingang von Nieder-Erlenbach (Umgehung Nieder-Erlenbach/L3008/Niedereschbacher Str.) voll beschleunigt. Dabei zeigt sich, dass diese Maßnahme sehr effektiv war und die Fahrzeit pro Fahrt in beiden Richtungen im Durchschnitt um ca. 30 Sekunden verringert werden konnte. Zusammengenommen bewirken diese Maßnahmen eine merkliche Fahrzeiteinsparung auf der Linie 29. Damit wurde der Fahrplan stabilisiert sowie die Pünktlichkeit erhöht. Bei der Straßenbahn lässt sich an verschiedenen Stellen eine Verbesserung nach Modernisierung der Lichtsignalanlagen oder Softwareanpassungen in den Jahren 2023/24 erkennen. Zum Beispiel können nun die Linien 11, 14 und 21 die Kreuzungen Mainzer Landstraße/Ludwigstraße und Mainzer Landstraße/Ackermannstraße sowie die Linien 11 und 21 zusätzlich die Knotenpunkte Mainzer Landstraße/Luthmerstraße und Mainzer Landstraße/Nieder Kirchweg /Alt-Nied im Normalfall ohne Verlustzeit passieren. Durch den Austausch des Stellwerks und der Erneuerung der Lichtsignalanlage Hamburger Allee/Varrentrappstraße kann die Linie 17 nun beschleunigt in den eingleisigen Abschnitt einfahren. Zusätzlich wurden bei der Straßenbahn weitere Softwareanpassungen an diversen Knotenpunkten für Umleitungs- und Sonderverkehre ausgeführt. Damit können Straßenbahnen im Umleitungsfall sowie die Sonderlinien 10 und 22 beschleunigt werden. Da Lichtsignalanlagen eine gewisse Lebensdauer haben und in regelmäßigen Abständen modernisiert müssen, wurden Ende 2024 zusätzliche Haushaltsmittel ab dem Jahr 2026 für die Ergänzung von ÖPNV-Beschleunigungskomponenten beschlossen. Im Rahmen des Substanzerhaltungsprogramms werden die zu modernisierenden Lichtsignalanlagen zukünftig direkt mit ÖPNV-Komponenten ausgerüstet, wenn zuvor noch keine verbaut waren. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die ÖPNV-Beschleunigung unmittelbar und kosteneffizient mitgedacht wird. So gelingt es, Busse an mehr Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen. Maßnahmen an Haltestellen Durch den barrierefreien Haltestellenausbau können Fahrgastwechselzeiten verkürzt werden. Weitere Details sind unter dem Punkt Barrierefreiheit zu finden. Maßnahmen entlang der Strecke Im Jahr 2022 wurden an zwei weiteren Stellen Leitelemente installiert, die den der Straßenbahn vorbehaltenen Bereich stärker vom übrigen Verkehr abgrenzen, nämlich an den Haltestellen Südbahnhof/Schweizer Straße sowie Lokalbahnhof/Textorstraße. Diese dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, Betriebsstabilität und Pünktlichkeit der Straßenbahnlinien 15, 16 und 18 im gesamten Tagesverlauf. Die Ausstattung weiterer kritischer Abschnitte wurde stadtintern bereits abgestimmt und sollzeitnah umgesetzt werden. Die zwei geplanten Busspuren in der Zeppelinallee und der Bockenheimer Landstraße wurden im April 2022 erfolgreich umgesetzt. Auf der Zeppelinallee wurde der rechte Fahrstreifen, der auf Höhe der Sophienstraße beginnt, komplett in eine Busspur umgewidmet und erleichtert somit die Fahrt der Linie M32. In der Bockenheimer Landstraße westlich des Knotenpunktes Senckenberganlage/Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße wurde ebenfalls die rechte Fahrspur in eine Busspur umgewidmet. Somit ist die Anfahrt der Haltestelle Bockenheimer Warte für die Buslinien M32 und M36 deutlich vereinfacht worden. Zu 4.) Barrierefreiheit im ÖPNV: Am 18.05.2022 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität C. Am 18.09.2022 wurden nach erfolgter Gleisabsenkung die für einen barrierefreien Einstieg in die U-Bahnen angepassten Bahnsteige der U-Bahnstation Römerstadt in Betrieb genommen. Die dort noch fehlenden Aufzüge werden in den Jahren 2025/2026 eingebaut. Am 20.09.2022 wurden die neuen Aufzüge der nun barrierefrei ausgebauten U-Bahnstation Westend in Betrieb genommen. Am 21.03.2024 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität D. Am 28.06.2024 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle "Hospital zum Heiligen Geist" in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität B. Am 08.07.2024 wurde an der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" der barrierefrei umgebaute Bahnsteig in der Gartenstraße in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität A. Darüber hinaus wurden auch im Rahmen anderer Maßnahmen die barrierefreie Nutzbarkeit von Schienenhaltestellen verbessert. Insbesondere sind hierbei für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die Nachrüstung von taktilen Leitelementen an Bestandsstationen der U-Bahn sowie die Maßnahmen zum Ausbau von Straßenbahnhaltestellen für längere 40 Meter Wagen zu nennen. Im Rahmen des letztgenannten Programms wurde im Jahr 2024 z. B. an der Haltestelle Galluswarte an der östlichen Bahnsteigseite der Fußgängerüberweg über Gleise und Fahrbahnen nach aktuellen Standards barrierefrei ausgebaut bzw. z. T. neu errichtet. Außerdem wurde an dieser Haltestelle im Vorgriff auf den späteren vollständigen barrierefreien Ausbau bereits auch ein taktiles Leitsystem geschaffen, mit dem die Fußgängerüberwege und die Wege zu S-Bahn/Bus ausgestattet bzw. verbunden wurden. Mit den zahlreichen weiteren in Bau und in Planung befindlichen Maßnahmen wird ein bestehender Planungs- und Realisierungsrückstau abgearbeitet. Dadurch kann in den folgenden Jahren die Anzahl der jährlich in Bau sowie in Betrieb gehenden Haltestellen erhöht werden. Angestrebt wird, die Haltestellen nach der Reihenfolge ihrer Priorität umzubauen. Die Tatsache, dass hiervon im Einzelfall abgewichen wird, ist zum einen darin begründet, dass zur Nutzung von Synergieeffekten Haltestellenmaßnahmen mit anderen ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen gekoppelt werden. Zum anderen sind gerade die Haltestellen der hohen Prioritäten meistens diejenigen, die die umfangreichsten Beteiligungen und damit die längsten Planungsvorläufe benötigen, da sie in komplexen städte- und straßenbaulichen Situationen verortet sind (z. B. die unterschiedlichen Haltestellen im Bereich des Haupt- und Südbahnhofes). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2021, NR 1390 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6886, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 92-1

  • Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 344 Betreff: Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage 8 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 342/24 - Zu 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2024 / Investitionsprogramm 2024-2027, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten sind: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen sowie die damit zusammenhängenden ergebniswirksamen Sachverhalte abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010-94 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130-94 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmenbezogenen PSP (Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 2: Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen (Maßnahmen mit dem Merkmal "P" - Programm). Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen zur Erstellung von Kostenschätzungen und -berechnungen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2015 Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Bushaltestellen E3/2015 begann Ende März 2017. Für die Pakete A, B und D liegen die Abschlussbescheide vor. Die Verwendungsnachweise für die Pakete C und E wurden 2021 (C) und 2022 (E) dem Zuwendungsgeber vorgelegt. Die beiden letzten Abschlussbescheide aus diesem Gesamtpaket liegen seit Ende 2024 vor. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2016 Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 (Paket D) wurde Ende 2021 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber 2023 vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener Bushaltestellen der Linie 32 Mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen der Linie 32 wurde im Jahr 2019 begonnen. Anfang 2022 erfolgte die Fertigstellung. Dem Zuwendungsgeber wurde Anfang 2023 der Verwendungsnachweis vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau von 6 Haltestellen im Stadtgebiet Frankfurt am Main - Ausbauprogramm E3 2016 - Teil 2 Der barrierefreie Umbau weiterer sechs Bushaltestellen soll 2026 beginnen. Der Förderbescheid ist für Ende 2025 avisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2027 geplant. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 12 "Hugo-Junkers-Schleife" Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgte Mitte 2020. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Mitte 2021 vorgelegt. Der Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 15 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Niederrad) Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2019. Die Fertigstellung erfolgte im Juli 2024. Der Verwendungsnachweis ist in Arbeit. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Offenbach) Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2020. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2026 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 14 "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Anfang 2019. Die Fertigstellung soll Ende 2025 erfolgen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2023. Die Fertigstellung erfolgte im Juli 2024. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2021. Die Fertigstellung soll Ende 2026 erfolgen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte 2025. Fertigstellung geplant für Ende 2026. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2023. Die Fertigstellung ist für Ende 2026 vorgesehen. Zu 2. Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu 3. Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Die Maßnahmen, die noch nach GVFG-Richtlinien bewilligt wurden, unterliegen den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung. Der Mittelabruf erfolgt auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Die Projekte, die nach 2020 eingereicht und bewilligt wurden, werden nach den Richtlinien des Mobilitätsfördergesetzes des Landes Hessen vom 26.04.2021 abgewickelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 15.12.2003, E 1024 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 342 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 265 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Die Vorlage B 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 344 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6887, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 92-1

  • Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
    B
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 345 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5451 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 331/24 - Der Magistrat engagiert sich über Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez, Dezernat X, aktiv in der Fluglärmkommission (FLK) sowie über Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR), um die Fluglärmbelastung in Frankfurt und der Region nachhaltig zu reduzieren. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wodurch die Zusammenarbeit auf überregionale Ebene ausgeweitet wird. So setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wirkungsvoll für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm und Schadstoffen aus dem Flugverkehr ein. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz sowie der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) vertreten. Dadurch werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gebündelt und auf regionaler Ebene konsequent vertreten. In diesem Zusammenhang setzt sich der Magistrat für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger sowie dem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ein und hat dafür die Stabsstelle für Fluglärmschutz eingerichtet. Sie überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger: innen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen. Im Verlauf des einjährigen Berichtzeitraums wurden in der Fluglärmkommission folgende Themen behandelt, die für eine Fluglärmminderung in Frankfurt am Main und der Region von besonderer Bedeutung sind: Lärmentgelte 2025 Die Fluglärmkommission hat zur Flughafenentgeltordnung ab 01.01.2025 in einer Stellungnahme vier Kernforderungen formuliert: 1. Ablehnung des Incentive-Programms FRA 2025 2. Stufenweise Anhebung des lärmabhängigen Entgeltanteils auf 30% 3. Anhebung der nächtlichen Verspätungszuschläge 4. Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene Eine konsequentere Ausrichtung der Flughafenentgelte auf Lärm- Gesundheits- und Umweltaspekte trägt zum Schutz der Menschen in Frankfurt am Main und der Region bei. Detaillierte Informationen sind der Stellungnahme zu entnehmen: FLK-Stellungnahme zum Entgeltantrag der Fraport AG https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2024-aktuelles/dezember/flk- stellungnahme__flughafenentgelte_zum_1.1.2025__stand_6.12.2024.pdf (flk-frankfurt.de). Lärmaktionsplan 4. Runde Im Rahmen seiner Mitwirkung in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) sowie der Fluglärmschutzkommission (FLK) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ausführliche und fundierte Stellungnahmen zum vorliegenden Lärmaktionsplan abgegeben, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu vertreten und eine nachhaltige Fluglärmminderung zu fördern. Detaillierte Informationen sind den Stellungnahmen zu entnehmen: Stellungnahme zur EU-Lärmkartierung für den Flughafen Frankfurt (https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/februar/top_ 3b_-_beschluss_zur_eu-laermkartierung_fuer_den_flughafen_frankfurt.pdf) Empfehlung für die Verankerung eines Lärmminderungsziels für die Nacht (https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/februar/top_ 4b_-_beschluss__laermminderungsziel_fuer_die_nacht_im_laermaktionsplan.pdf) Empfehlung zur Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen, die bereits im LAP (3. Runde) zur Umsetzung empfohlen wurden (https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/juni/top_3_- _beschluss__priorisierung_lap-massnahmen.pdf) (flk-frankfurt.de) Außenwohnanlagenentschädigung Der Magistrat hat über die Fluglärmkommission in einer gemeinsamen Stellungnahme, die den Schutz der Betroffenen im Fokus hat, zum Vollzugsstand der dritten Lärmschutzverordnung (Außenwohnanlagenentschädigung) Stellung bezogen. Diese fließt in ein Gutachten ein, das derzeit vom Umweltbundesamt erstellt wird und eine Neubewertung unterstützen soll. In der Stellungnahme wurden zu den folgenden Punkten Position bezogen: Den Anwendungsbereich der Außenwohnanlagenentschädigung: 1. bei Neu- und Ausbausituationen, 2. die Reduzierung des Entschädigungsanspruches auf Tag- Schutzzone 1 3. die Lärmbelastungsklassen und die Definition des Außenwohnbereichs Den Entschädigungszahlungen: 1. die Höhe und Differenzierung der Pauschalen 2. die Tauglichkeit der Verkehrswertermittlung als Alternative 3. die Einmaligkeit der Zahlung sowie Reduzierungsgründe der Entschädigungshöhe 4. die Anrechnung früherer Entschädigungszahlungen Die vollständige Stellungnahme: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2025-aktuelles/juni/stellung nahme_adf_und_bvf__evaluation_der_dritten_fluglsv__2.5.2025.pdf Geändertes Betriebskonzept Der Magistrat hat über die Fluglärmkommission zu dem von der Deutschen Flugsicherung und der Fraport AG im Juni 2025 vorgestellten "weiterentwickelten Betriebskonzept" am Frankfurter Flughafen ohne vorherige Beteiligung der Fluglärmkommission und der betroffenen Kommunen Stellung bezogen. https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/20 25-aktuelles/juni/top_3_-_flk-beschluss_zum_entwurf_eines_geaenderten_betriebsko nzepts_fuer_den_flughafen_frankfurt__26.6.2025.pdf Im Rahmen der Bürgerbeteiligung legt der Magistrat besonderen Wert darauf, die Bevölkerung in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm einzubeziehen. Zu diesem Zweck nimmt der Magistrat beispielsweise regelmäßige Besuche der Stabsstelle für Fluglärmschutz in fluglärmbetroffen Ortbeiräten zum Anlass, um dort über aktuelle Entwicklungen zu berichten, Sachstände zu erläutern und einen direkten Dialog mit den örtlichen Vertretungen zu ermöglichen. Dies fördert den Austausch und trägt dazu bei, Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung zeitnah aufzunehmen und zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellt der Magistrat durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz über seinen Internetauftritt umfassende und transparente Informationen bereit. Insbesondere werden regelmäßige Fluglärmmessungen stadteigener Schallpegelmesser in Form von Monitorings veröffentlicht, um die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Lärmsituation zu informieren. Um zusätzlich neue Zielgruppen zu erreichen und die Kommunikation zu erweitern, ist die Stabsstelle für Fluglärmschutz auf sozialen Medien, insbesondere Instagram (@fluglaermschutzfrankfurtammain), präsent. Ergänzend dazu bietet die Stabsstelle für Fluglärmschutz monatliche Bürger:innensprechstunden an, in denen Bürger:innen ihre Anliegen direkt an die zuständigen Ansprechpartner:innen richten können. Durch diese Maßnahmen gewährleistet der Magistrat einen niederschwelligen Zugang zu Verwaltungsinformationen und fördert eine Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Fluglärmminderung. Um alle betroffenen Bürger:innen erreichen zu können, baut die Stabsstelle für Fluglärmschutz aktiv (digitale) Barrieren ab und erweitert sukzessive niederschwellige Angebote, beispielsweise in Form von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Antrag vom 21.09.2005, NR 2032 Antrag vom 14.06.2010, NR 1894 Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 11, 16 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6888, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder Änderung -
    M
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.09.2025, M 123 Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder Änderung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2023, § 3453 (M 62) Auf Antrag des Magistrats vom 05.09.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 2, Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt mehrfach geändert, § 22 neu gefasst, § 26 aufgehoben und § 32a eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 6, Absatz 1, Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015. Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Gabriele Wörrlein Wibke de Haan Suna Schadow Wiebke N`Diaye Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Volkshochschule Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrats des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 30.06.2025 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen. B. Alternativen keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2023, M 62 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; CDU und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6636, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 90-4

  • Wiederwahl eines stellv. Ortsgerichtsvorstehers/Schöffen für das Ortsgericht XV
    M
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.09.2025, M 125 Betreff: Wiederwahl eines stellv. Ortsgerichtsvorstehers/Schöffen für das Ortsgericht XV Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Werner Kester Narzissenstr. 11 60437 Frankfurt am Main als stellv. Ortsgerichtsvorsteher/ Schöffen für das Ortsgericht XV. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Ortsgerichtsmitgliedern. Der Ortsbeirat 15 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Werner Kester als stellv. Ortsgerichtsvorsteher / Schöffen für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Werner Kester Narzissenstraße 11 60437 Frankfurt am Main als stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main XV. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Werner Kester Narzissenstraße 11 60437 Frankfurt am Main als stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main XV. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6825, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-33-11

  • Änderung der städtischen Ehrungsordnung; hier: Einführung der Römerplakettenstufe Platin sowie Aufnahme des Personenkreises ehrenamtlich Tätiger im Katastrophenschutz im Stadtgebiet Frankfurt am Main als Empfangsberechtigte für die Römerplakette
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    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.09.2025, M 126 Betreff: Änderung der städtischen Ehrungsordnung; hier: Einführung der Römerplakettenstufe Platin sowie Aufnahme des Personenkreises ehrenamtlich Tätiger im Katastrophenschutz im Stadtgebiet Frankfurt am Main als Empfangsberechtigte für die Römerplakette Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4872 (M 44) Auf Antrag des Magistrats vom 05.09.2025 Der unter Teil 1, § 13 der Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main - Ehrungsordnung vom 13.04.1967, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024; § 4872 wird wie folgt neu gefasst: "§ 13 Römerplakette 1. Ehrenamtlich für die Stadt Frankfurt am Main Tätigen sowie im Stadtgebiet Frankfurt am Main ehrenamtlich Tätigen im Katastrophenschutz kann in Anerkennung ihrer Verdienste die Römerplakette verliehen werden. Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche Bürgerinnen/Bürger vor der Eingliederung einer Gemeinde oder von Gemeindegebietsteilen in die Stadt Frankfurt am Main abgeleistet haben, sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Römerplakette wird in 4 Stufen verliehen, und zwar - in Bronze nach 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit - in Silber nach 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit - in Gold nach 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit - in Platin nach 25-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit 2. Für die Errechnung der Zeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit ist es unerheblich, ob diese zusammenhängend oder unterbrochen ausgeübt worden sind. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder freiwilligen Kommission gem. § 72 HGO gilt nur insoweit als Zeit ehrenamtlicher Tätigkeit, als die Kommission tatsächlich im Kalenderjahr zusammengetreten ist. Wurden mehrere Ehrenämter gleichzeitig ausgeübt, so werden diese Zeiten nur einmal angerechnet. 3. Die Römerplakette wird mit einer Miniatur und einer entsprechenden Urkunde verliehen. 4. Die Römerplakette zeigt auf der Vorderseite den Römer und die Umschrift ‚Für besondere Verdienste', auf der Rückseite den Frankfurter Adler und die Umschrift ‚Stadt Frankfurt am Main'." Begründung: A. Zielsetzung Einführung der Römerplakettenstufe Platin sowie Aufnahme des Personenkreises ehrenamtlich Tätiger im Katastrophenschutz im Stadtgebiet Frankfurt am Main als Empfangsberechtigte für die Römerplakette B. Alternativen Beibehaltung der städtischen Ehrungsordnung in der bisherigen Fassung C. Lösung Anpassung der städtischen Ehrungsordnung D. Kosten Durch die Erweiterung der Auszeichnung Römerplakette um die Stufe Platin sowie die Ausweitung des empfangsberechtigten Personenkreises sind jährlich Mehrkosten von ca. 10.000 € zu erwarten. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden im Rahmen vorhandener Mittel durch das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport gedeckt und gehen zu Lasten des Profit-Centers 350102 - Protokoll, Produktgruppe 35.01 Zentrale Dienstleistungen, Produkt 1.35.01.17, Kostenstelle 100020. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 44 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) sowie Linke (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) FRAKTION (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6637, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 00-36-0

  • BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über d. Erich-Ollenhauer-Ring 4. Mehrkostenvorlage
    M
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.09.2025, M 127 Betreff: BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über d. Erich-Ollenhauer-Ring 4. Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2022, § 1699 (M 47) 1. Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs mit der Bau- und Finanzierungsvorlage (Beschluss vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), mit der ersten Mehrkostenvorlage (Beschluss vom 29.08.2019, § 4488 (M 86), und der zweiten Mehrkostenvorlage (Beschluss vom 04.03.2021, § 7291 (M 3), sowie der dritten Mehrkostenvorlage (Beschluss vom 12.05.2022, § 1699 (M 47), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.402 T€ (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, bewilligt und freigegeben wurde, - die Baukosten um 1.144 T€ (brutto) auf einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.546 T€ gestiegen sind. 2. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 114 T€ werden bewilligt, die restlichen Mittel in Höhe von 1.030 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.144 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rund 3.516 T€ (Stand 30.04.2025) für Planungs- und Bauleistungen verausgabt wurden, b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die Projektdefinition 5.008006 - Ersatzneubau Heddernheimer Steg BW 123/16 - abgewickelt wird, c) die aufgrund der Mehrausgaben um rund 37 T€ erhöhten Jahresfolgekosten zukünftige Haushalte belasten, d) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 12.886 € verwendet wurden, e) die Baumaßnahme am 13.03.2025 abgenommen wurde und sich seit dem 14.03.2025 in Betrieb befindet. Begründung: A. Zielsetzung Während der Bauausführung wurden u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, notwendig: (1) Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Leistungen, wie z.B. Erdungsarbeiten sowie die Montage einer Taubenvergrämung, erforderlich und baulich umgesetzt. (2) Aufgrund der geänderten Ausführung (Ersatzneubau mit Tiefgründung) des Treppenturms sowie der Brückenpfeilergründungen mussten die Zuwegungen/Außenanlagen inkl. Teile des Fuß- und Radwegs vollständig neugestaltet und erneuert werden. (3) Aus statischen Gründen (u.a. Mindertragfähigkeit der Decke des NWZ) musste die Rampe zum NordWestZentrum (NWZ) inkl. Auflagerung umgeplant und unter erschwerten Randbedingungen montiert werden. (4) Aufgrund der Bauzeitverlängerung von rund 41 Monaten entstanden u.a. erhöhte Kosten aus der verlängerten Baustelleneinrichtung sowie Verkehrssicherung. (5) Infolge der o. g. zusätzlichen Leistungen sowie aufgrund der Bauzeitverlängerung entstand ein größerer Planungs- und Überwachungsbedarf (Baunebenkosten). Weiterhin besteht die Geltendmachung eines "gestörten Bauablaufes" als Projektrisiko, welches aber derzeit nicht bezifferbar ist. B. Alternativen - keine - C. Lösung - keine - D. Kosten 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): 1.144.000,00 € Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.144.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663 Kostenübersicht Brückenbaukosten 743.000,00 € Grün- und Freiflächen 19.000,00 € Baunebenkosten 382.000,00 € Summe Baukosten (Mehrkosten) 1.144.000,00 € (brutto) 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025 1.144.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau (743.000,00 € + 382.000,00 €) x 1,00% = 11.250,00 € Grün- u. Freiflächen 19.000,00 € x 5,00% = 950,00 € Summe Bauunterhaltungskosten: 12.200,00 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 80 Jahre*² 1/80 von (743.000,00 € + 382.000,00 €) = 14.062,50 € Grün- u. Freiflächen BND * 30 Jahre*² 1/30 von 19.000,00 € = 633,33 € Summe Abschreibungskosten 14.695,83 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Gesamtsumme Sachkosten 26.895,83 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 1,75% / 2 * 1.144.000,00 € 10.010,00 € *) Zinssatz gem. Rundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 Jahresfolgekosten insgesamt: 36.905,83 € Jahresfolgekosten gerundet: 37.000,00 € 5. Jahreserträge: -keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: Es wurden Mittel in Höhe von bis zu 12.886 € aus der Stellplatzablöse verwendet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Vortrag des Magistrats vom 07.06.2019, M 86 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 3 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 127 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6826, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-2

  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung als Sozialpflegerin und gleichzeitige Ernennung zur Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 520, Ortsbeirat 11
    M
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.09.2025, M 128 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung als Sozialpflegerin und gleichzeitige Ernennung zur Sozialbezirksvorsteherin für den Sozialbezirk 520, Ortsbeirat 11 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Fabienne Jung, Starkenburger Straße 7, 60386 Frankfurt am Main als Sozialpflegerin (Ehrenbeamtin) für den Sozialbezirk 520, Ortsbeirat 11 zu entpflichten und für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Sozialbezirksvorsteherin (Ehrenbeamtin) für den Sozialbezirk 520, Ortsbeirat 11 zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiter:innen für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) AfD (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6827, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51

  • Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111
    OAOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2025, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 1515/5 vom 18.08.2025 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Vorgang: OM 5610/24 OBR 5; ST 1807/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Variantenvergleich des Abschnitts A1 (Seite 2 in Anlage 1a der Magistratsvorlage) um die südliche Streckenführung A2 durch den Bärengarten, Strahlenberger Weg und Seehofstraße zu ergänzen und ggf. daraus abgeleitet eine andere Führung der Vorzugsvariante in Betracht zu ziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610, auf die Vorteile der südlichen Streckenführung hingewiesen. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807, hat der Ortsbeirat den Eindruck gewonnen, dass die Vorteile nicht bestritten werden, aber die südliche Variante für den Magistrat unbequem ist, insbesondere da die Planung im Abschnitt in der Seehofstraße insgesamt ungeklärt ist. Da ein Realisierungshorizont von zehn Jahren für die Radschnellverbindung in Aussicht gestellt wurde, erscheint die ungeklärte Situation in der Seehofstraße kein ausreichender Grund, um die Variante A2 zu verwerfen. Zur Realisierung der Variante A1 muss eine Fahrspur der Gerbermühlstraße stadteinwärts aufgegeben werden. Der Ortsbeirat befürchtet, dass es auf dieser hoch belasteten Straße zu Staus und dadurch zu mehr Verkehr in Oberrad kommt. In der Anlage 1a hat der Magistrat ein Schema aufgestellt, mit dem er die Varianten detailliert und an Hand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien bewertet. Auch der Abschnitt A2 wurde untersucht, allerdings erfolgt die Bewertung saldiert über den gesamten Abschnitt A. Dadurch schlagen z. B. die Parkplatzverluste in Offenbach negativ zu Buche. Die Variante 2 soll aber nur im Abschnitt zwischen Speckweg und Frankensteiner Platz umgesetzt werden. Der Ortsbeirat erwartet hierdurch die bessere Erschließungswirkung, z. B. durch die Nähe der S-Bahn-Station "Mühlberg", eine bessere Bewertung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 473 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 111 = Ablehnung, NR 1355 und OA 569 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 111 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 111 = Enthaltung, NR 1355 und OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 111 = Annahme, NR 1355 = Ablehnung, OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6628, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-1

  • Verkehrswende auch im Süden - Entlastung statt Staus in Sachsenhausen
    OAOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2025, OA 570 entstanden aus Vorlage: OF 1456/5 vom 03.06.2025 Betreff: Verkehrswende auch im Süden - Entlastung statt Staus in Sachsenhausen Vorgang: M 77/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum Radschnellweg Darmstadt-Frankfurt, zur Multifunktionshalle sowie zur zukünftigen Verkehrsplanung in der Innenstadt, endlich wirksame Entlastungsmaßnahmen für den Frankfurter Süden umzusetzen. Dazu gehören: 1. Keine zusätzlichen Belastungen ohne Sicherheits- und Verkehrskonzept: Der geplante Radschnellweg durch Sachsenhausen darf nicht zu mehr Durchgangsverkehr oder einer Gefährdung von Schulwegen führen, insbesondere im Umfeld von Grundschulen und Kitas; 2. Park-and-Ride-Angebote (P+R) im Frankfurter Süden: Zur spürbaren Entlastung des Stadtteils und des Stadtgebiets Frankfurts müssen moderne, multimodale P+R Umsteigeangebote geschaffen werden, insbesondere - in verkehrsgünstiger Lage rund um den Flughafen, z. B. am Gateway Gardens mit guter Anbindung an die S-Bahn, Buslinien, ggf. Expressbuslinien und an das Radwegenetz, um sowohl den Pendlerverkehr unter der Woche, als auch das Verkehrschaos und den Parkdruck bei Großveranstaltung der Multifunktionsarena und im Stadion deutlich zu verringern. - in der Nähe der ehemaligen Binding-Brauerei, in Verbindung mit der Verlängerung der U-Bahn-Linien U1, U2, U3 und U8 nach Süden. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn-Linien ist nur ca.100 Meter entfernt, auf gleicher Höhe. In nur wenigen Minuten wäre man vom P+R mitten in der Innenstadt. Durch die Nähe zur bestehenden Wendeanlage wäre die Umsetzung effizient und kostengünstig. Begründung: Sachsenhausen ist am verkehrlichen Limit. Der kinderreichste Stadtteil Frankfurts, mit zahlreichen Schulen und Kitas, ist geprägt von engen Straßen, Dauerstaus und einer hohen Belastung durch den Pendlerverkehr. Fast jede Straße ist ein Schulweg, daher gehören gefährliche Situationen für Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen zum Alltag. In den letzten Jahren wurden zentrale Maßnahmen, wie die Sperrung des Mainkais und die Reduzierung des Autoverkehrs in der Innenstadt, ohne ein tragfähiges Verkehrskonzept für die angrenzenden Stadtteile umgesetzt. Jetzt soll zusätzlich eine Multifunktionshalle ohne ausreichende Anbindung mit dem ÖPNV sowie ein Radschnellweg mitten durch Wohngebiete realisiert werden. Der Frankfurter Süden kann nicht weiter belastet werden, ohne endlich eine entlastende Infrastruktur zu erhalten. Es braucht ein Gesamtkonzept zur Reduktion des Pendler- und Durchgangsverkehrs inklusive moderner Park-and-Ride-Anlagen und besseren ÖPNV. So lassen sich Schulwege sichern, Lebensqualität erhalten und die Verkehrswende sozial verträglich gestalten. Mit einer nur geringfügigen Verlängerung der U-Bahn-Linien U1, U2, U3 und U8 könnte ein P+R in der Nähe der Binding-Brauerei geschaffen werden, was auch die Anbindung des neuen Quartiers am Henninger Turm an den ÖPNV deutlich verbessern würde. Gleichzeitig wäre dies ein Standortvorteil für ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der ehemaligen Binding-Brauerei. P+R-Angebote an den Autobahnzubringern rund um den Flughafen, etwa bei Gateway Gardens, mit direkter Anbindung an S-Bahnen, Buslinien und Expressbus-Verbindungen könnten sowohl den Pendlerverkehr als auch den Besucherverkehr bei Großveranstaltungen (Multifunktionshalle, Stadion) wirksam reduzieren. Damit würde nicht nur Sachsenhausen entlastet, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Lebensqualität in ganz Frankfurt geleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 579 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 50 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 570 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) 4 CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 570 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OA 570 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6850, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

  • Straßenbahnkörper als Rasengleis ausführen
    OAOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2025, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 1523/5 vom 02.09.2025 Betreff: Straßenbahnkörper als Rasengleis ausführen Vorgang: M 99/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau des Straßenbahnkörpers im Zuge der Baumaßnahme "Ersatzneubau DB-Bahnbrücke Mörfelder Landstraße" den Abschnitt im Bereich der Mörfelder Landstraße zwischen DB-Bahnbrücke und Stresemannallee als Rasengleis auszuführen. Begründung: Mit dem Neubau der DB-Bahnbrücke im Bereich der Mörfelder Landstraße muss der Straßenbahnkörper in diesem Abschnitt komplett erneuert werden. Dies bietet die einmalige Gelegenheit, die Gleisanlagen in einer ökologisch und städtebaulich hochwertigen Bauweise als Rasengleis auszuführen. Vorteile der Rasengleisbauweise: Lärmminderung: Rasengleise reduzieren den Rollgeräuschpegel von Straßenbahnen deutlich, insbesondere im Vergleich zu Schotter- oder Betonoberflächen. Dies entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner und verbessert die Aufenthaltsqualität. Klimaschutz und Mikroklima: Die Begrünung trägt zur Reduzierung der Aufheizung im Sommer bei ("Hitzeinsel-Effekt") und verbessert die Verdunstungskühlung. Sie bindet Feinstaub und wirkt sich positiv auf die Luftqualität aus. Regenwasserrückhaltung: Rasengleise speichern Niederschlagswasser und entlasten damit die Kanalisation, was besonders bei Starkregenereignissen ein Vorteil ist. Stadtbild und Aufenthaltsqualität: Ein Rasengleis wirkt optisch ansprechender und fügt sich harmonischer in das Stadtbild ein. Es wertet den gesamten Straßenraum auf. Nachhaltigkeit: Die Rasengleisbauweise hat sich in Frankfurt bereits an mehreren Stellen bewährt und ist ein erprobtes Element nachhaltiger Infrastruktur. Da der Straßenbahnkörper im Zuge der Brückenbaumaßnahme ohnehin komplett neu gebaut werden muss, ist die Realisierung eines Rasengleises ohne wesentliche Mehrkosten im Vergleich zu einem späteren Umbau möglich. Die Maßnahme wäre damit ein sinnvoller Beitrag zur Lärmreduzierung, Klimaanpassung und Aufwertung des Quartiers. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 571 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) 4 CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6851, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

  • Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd
    OFOB 5
    05.09.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2025, OF 1524/5 Betreff: Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd Der Magistrat möge im Zusammenhang mit dem überstürzten Umzug der IGS Süd an die Räume des früheren Hessenkollegs der Schule zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die immer noch bestehenden Anlaufschwierigkeiten im Hinblick auf Herstellung einer uneingeschränkten schulischen Infrastruktur zu bewältigen. Begründung: Im Hinblick auf die Herstellung einer uneingeschränkten schulischen Infrastruktur (Telefonnetz, Kopierer, Drucker, Kommunikationsfluss u.v.a.m.) ist nach dem überstürzten Umzug noch vieles zu optimieren, bis der Schullalltag reibungslos funktioniert. Zusätzliche personelle Ressourcen können helfen, die bestehenden Anlaufschwierigkeiten zeitnah zu bewältigen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2025, OF 1492/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7443 2025 1. Die Vorlage OF 1492/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1524/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1525/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd
    OFOB 5
    05.09.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2025, OF 1527/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd Der Magistrat möge zeitnah zu folgenden Fragen Auskunft geben: 1. Wieviele Plätze für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Jahrgängen der weiterführenden Schulen in der Bildungsregion Süd gibt es nach dem Umzug der IGS Süd an den Biegwald und an welchen Schulen werden diese angeboten und genutzt? 2. Ist der inklusive Unterricht an der IGS Süd zur Zeit in vollem Umfang und ohne Einschränkungen gewährleistet? Wie bewertet der Magistrat die sich aus den Antworten auf die Fragen 1 und 2 ergebende aktuelle Situation im Frankfurter Süden? Begründung: Inklusion ist Menschenrecht und durch die Ratifizierung der entsprechenden UN-Charta ist für die Bundesrepublik gesetzlich vorgeschrieben, schulische Inklusion vollumfänglich zu gewährleisten. Die Auslagerung der IGS Süd hat für die Schule selbst, aber auch für den Frankfurter Süden im Hinblick auf diese Vorgaben ernste Konsequenzen, zu denen die Stadt umgehend Position beziehen und notwendige Schritte einleiten muss. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 106 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1267 2025 Die Vorlage OF 1527/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
    OFOB 5
    05.09.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2025, OF 1528/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum zwischen 7-17 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areal Martin-Buber Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 7:00 bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Schülerinnen und Schüler - zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 107 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7445 2025 Die Vorlage OF 1528/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Die Vorlage OF 1528/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Wortlaut "zwischen 7-17 Uhr" zu "von Montag bis Freitag zwischen 07:00 bis 17:00 Uhr" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Brückenspielplatz
    OIOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.09.2025, OI 114 entstanden aus Vorlage: OF 1471/5 vom 28.07.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Brückenspielplatz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, am Brückenspielplatz in Sachsenhausen vorhandene Mülleimer an den Bänken durch krähensichere, größere Müllbehälter (Müllgaragen) auszutauschen. Der Brückenspielplatz mit der großen Wiese und dem alten Baumbestand ist ein beliebtes Naherholungsgebiet im Stadtteil und ein Treffpunkt der Nachbarschaft. Bänke laden zum Verweilen ein. Hier wird auch gerne gegessen und getrunken. Die vorhandenen aufgehängten Mülleimer sind für größere Verpackungen ungeeignet. Daher bleibt dort oft Müll liegen. Müllgaragen würden dazu beitragen, die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität am Spielplatz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 10.09.2025

  • Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz
    OIOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.09.2025, OI 115 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 18.06.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), am Martha-Wertheimer-Platz in Sachsenhausen vorhandene Mülleimer durch krähensichere, größere Müllbehälter (Müllgaragen) auszutauschen. Es ist zu prüfen, ob auch die Reinigungsintervalle erhöht werden können. Der Martha-Wertheimer-Platz mit Bänken und Bäumen mitten in Sachsenhausen lädt zum Verweilen ein. Im Frühling und im Sommer sind die Bänke während der Mittagszeit, abends und vor allem am Wochenende sehr beliebt. Leider bleibt dort sehr viel Müll liegen. Die kleinen aufgehängten Mülleimer weisen ein zu geringes Fassungsvolumen auf. Vor allem Pizzakartons stapeln sich auf den kleinen Abfalleimern. Müllgaragen und höhere Reinigungsintervalle würden dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 472 Versandpaket: 10.09.2025

  • Igelhabitate schaffen
    OMOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7346 entstanden aus Vorlage: OF 369/15 vom 12.06.2025 Betreff: Igelhabitate schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Friedhof, im Bieberpark sowie an weiteren geeigneten Stellen im Ortsbezirk Habitate und Rückzugsorte für Igel zu schaffen. Zudem sollen entsprechende Informationsschilder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit angebracht werden. Begründung: Seit 2023 wird der westeuropäische Igel auf der Roten Liste gefährdeter Arten als potenziell gefährdet geführt. Sein Schutz als heimisches Wildtier gewinnt daher an Bedeutung. Der Igel wird zunehmend aus seinem natürlichen Lebensraum verdrängt - unter anderem durch zunehmende Besiedlung, Infrastrukturmaßnahmen und intensive landwirtschaftliche Nutzung. Infolgedessen lebt er heute verstärkt in und nahe menschlicher Siedlungsräume. Gerade in Nieder-Eschbach, das durch seine naturnahe Lage geprägt ist, finden sich zahlreiche potenziell geeignete Flächen für Schutzmaßnahmen. Besonders begrünten und halböffentlichen Bereichen - wie etwa dem Friedhof oder dem Bieberpark - kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Durch das gezielte Anlegen von Igelhabitaten (z. B. durch Laub- und Reisighaufen, Totholz oder spezielle Igelhäuser) können diesen Tieren geschützte Rückzugsorte geboten werden. Solche Rückzugsräume sind nicht nur in der Paarungszeit, sondern insbesondere auch für den Winterschlaf essenziell. Die Anbringung von Informationsschildern trägt zusätzlich zur Aufklärung der Bevölkerung bei, sensibilisiert für die Bedürfnisse dieser Tiere und stärkt das Bewusstsein für Arten- und Naturschutz im urbanen Raum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1988 Aktenzeichen: 79-1

  • Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern
    OMOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 370/15 vom 24.07.2025 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg Im Weidenfeld in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße zu erneuen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770 Aktenzeichen: 66-0

  • Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen
    OMOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 373/15 vom 18.08.2025 Betreff: Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der gemeinsame Fuß-/Radweg und Wirtschaftsweg zu den Feldern und Kleingärten in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wird. Begründung: Der Gerhardsrainweg zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße ist eine von Fußgängern und Radfahrern viel genutzte Abkürzung zwischen Wohngebiet und Ärztehaus bzw. IKEA/Hornbach. Der Straßenbelag ist wechselweise von gut bis unzumutbar und gefährlich einzustufen. Schlaglöcher und Schotterpisten sind keine Radwege. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1994 Aktenzeichen: 66-2

  • Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, zum Gewerbestandort NiederEschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen
    OMOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7349 entstanden aus Vorlage: OF 374/15 vom 19.08.2025 Betreff: Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen Vorgang: OM 6202/24 OBR 15; ST 1219/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Frau Dezernentin Wüst den Ortsbeirat 15 zeitnah persönlich besucht, um sich gemeinsam mit dem Gremium und interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen über die Entwicklungen, Planungen und Perspektiven zum Gewerbestandort in Nieder-Eschbach auszutauschen, und damit dem Ortsbeirat als demokratisch legitimiertem Gremium die gebotene Anerkennung und Ernsthaftigkeit in der Zusammenarbeit entgegenzubringen. Begründung: Seit Beginn der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2021 ist Frau Dezernentin Wüst wiederholt vom Ortsbeirat 15 eingeladen worden, um sich mit dem Gremium sowie den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Eschbachs zum Thema Gewerbestandort am Eschbach auszutauschen. Bis heute - rund vier Jahre nach Beginn der Wahlperiode - hat sie keine Sitzung des Ortsbeirats besucht, um dieser Einladung nachzukommen. Die nächste Kommunalwahl findet im März 2026 statt. Es ist daher zu befürchten, dass der direkte Dialog der Dezernentin mit dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern während ihrer gesamten Amtszeit nicht stattfinden wird. Statt einer persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen und Anliegen aus dem Stadtteil verweist Frau Wüst in ihren Antworten regelmäßig auf die Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung, zuletzt in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1219. Dies wird im Stadtteil als Ausweichverhalten, fehlende Dialogbereitschaft und mangelnde Wertschätzung gegenüber dem Ortsbeirat wahrgenommen. Der Ortsbeirat ist das direkt gewählte Gremium der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil und hat ein Anrecht auf transparente Kommunikation sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit dem Magistrat. Die wiederholte Absage bzw. Vermeidung eines direkten Austauschs über ein so zentrales Thema wie den Gewerbestandort stellt eine Missachtung dieses Anspruchs dar. Ein persönlicher Austausch ist überfällig und dringend erforderlich, um Vertrauen in die kommunale Zusammenarbeit zu erhalten und die Entwicklung des Stadtteils verantwortungsvoll zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1219 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 232 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-34-2

  • Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden
    OMOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7350 entstanden aus Vorlage: OF 375/15 vom 19.08.2025 Betreff: Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine zuständige Vertreterin/einen zuständigen Vertreter der Stadt Frankfurt in den Ortsbeirat 15 zu entsenden, um über den aktuellen Planungsstand und Zeitplan zum Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule zu berichten - insbesondere darüber, wann mit der Umsetzung der Maßnahme endlich zu rechnen ist. Begründung: Der Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund unzureichender Haushaltsmittel. Die fortwährende Verzögerung ist für die Otto-Hahn-Schule wie auch für die örtlichen Sportvereine nicht länger hinnehmbar. Es besteht dringender Bedarf an verlässlichen Informationen zu den weiteren Schritten, zum verbindlichen Zeitplan sowie zu den konkreten Ursachen für die bisherigen Verzögerungen. Der Ortsbeirat fordert, dass das Projekt mit der gebotenen Priorität behandelt und dem Gremium sowie den betroffenen Akteuren vor Ort endlich Transparenz und Planungssicherheit gegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1693 Aktenzeichen: 40-30

  • Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29
    OMOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7351 entstanden aus Vorlage: OF 376/15 vom 19.08.2025 Betreff: Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 Vorgang: OM 3001/18 OBR 15; OA 282/18 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich bei VGF und traffiQ dafür einzusetzen, dass die in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 künftig ausschließlich mit Elektrobussen betrieben werden. Begründung: Der Umstieg auf elektrisch betriebene Busse leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Reduzierung von Feinstaub und CO₂-Emissionen sowie zur Verringerung der Lärmbelastung in Wohngebieten. Gerade an den Endhaltestellen in Nieder-Eschbach, an denen Busse häufig im Stand laufen oder rangieren, ist die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner besonders spürbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3001 Anregung vom 15.06.2018, OA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1823 Aktenzeichen: 92-11

  • Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in NiederEschbach
    OMOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7352 entstanden aus Vorlage: OF 377/15 vom 19.08.2025 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, wohlwollend zu prüfen, ob die Biotonnen im Stadtteil Nieder-Eschbach in den Monaten März bis einschließlich September wöchentlich geleert werden können, und, wenn ja, dies schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: In den wärmeren Monaten kommt es bei der derzeit zweiwöchentlichen Leerung der Biotonnen regelmäßig zu Geruchsbelästigungen, Madenbildung und einer Überfüllung der Behälter, insbesondere durch Rasenschnitt und Gartenabfälle. Eine wöchentliche Leerung - wie sie in anderen Kommunen in den Sommermonaten bereits üblich ist - wäre aus hygienischer und praktischer Sicht sinnvoll und im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtteils. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1744 Aktenzeichen: 91-2

  • Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg
    OMOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353 entstanden aus Vorlage: OF 378/15 vom 19.08.2025 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Eine ortsansässige Familie hat in Eigeninitiative und Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1, Flurstücke 564 und 565, sowie Flur 5, Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, zum Sportplatz und zu den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und auf den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 86 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-2

  • Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen
    OMOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354 entstanden aus Vorlage: OF 379/15 vom 19.08.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die ungenutzten Baumscheiben des Gehwegs vor der Deuil-La-Barre-Straße 61 bis 63 (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) keine gefährlichen Stolperfallen mehr darstellen. Begründung: Die kranken Bäume sind mittlerweile entfernt worden, die hochstehenden Baumscheiben aus Eisen aber nicht. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1996 Aktenzeichen: 66-2

  • Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten
    OMOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7355 entstanden aus Vorlage: OF 380/15 vom 18.08.2025 Betreff: Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen, die den Fußweg zwischen der Straße Urseler Weg neben der Bushaltestelle "Otto-Hahn-Schule" und der Sackgasse Albert-Schweitzer-Straße 52 im Bereich der Sackgasse von Falschparkern frei hält und für blinde Bürger besser nutzbar und sicherer macht. Begründung: Im Umfeld dieses Weges wohnen mehrere blinde Bewohner, die auch blinde Besucher empfangen. Außerdem ist er werktags Zubringer zu einer Krabbelstube. Dieser Weg ist die kürzeste und sicherste Verbindung zwischen ÖPNV und den dortigen Wohnungen. Das südliche Ende des Weges mündet jedoch auf der Fahrbahn in Höhe Hausnummer 58 und wird erst ab Hausnummer 52 fortgeführt. In Höhe Hausnummer 58 wird oft in zweiter und dritter Reihe so geparkt, dass der Fußweg als solcher z. B. mit Kinderwagen nur schwer und für Blinde gefährlich nutzbar ist. Eine optische Verlängerung (Aufpflasterung oder Markierung) des Weges würde helfen (Vorschlag, siehe Zeichnung). Der Einbau von taktilen Orientierungshilfen über die gemischt genutzte Verkehrsfläche zwischen den genannten "Bürgersteigenden" ist der erklärte Wunsch der Betroffenen. Zusätzliche Fahrradbügel vor dem Funktionsgebäude (Trafostation) könnten nützlich sein und Falschparken dort verhindern. Der Magistrat wird gebeten, bei der Feinplanung den Ortsvorsteher bzw. seinen Stellvertreter als Vertreter der Betroffenen mit einzubeziehen. Foto: privat Quelle: Planauszug des Stadtvermessungsamtes Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 323 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Spurrillen in Fahrbahn beseitigen
    OMOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7356 entstanden aus Vorlage: OF 381/15 vom 21.08.2025 Betreff: Spurrillen in Fahrbahn beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Spurrillen und weitere Fahrbahnschäden auf der Kreuzung Urseler Weg, Prager Straße und Altvaterstraße beseitigt bzw. repariert werden. Begründung: Diese Kreuzung wird u. a. von zwei Buslinien befahren, die allesamt dort abbiegen. Werktäglich sind das ca. 200 Fahrten. Durch diese hohe Belastung sind die Fahrbahndecken stark eingefahren und/oder eingesackt. Bürger klagen beim Überfahren der Kreuzung über unzumutbare Seitenbewegungen ihrer Fahrzeuge, eine Frau verletzte sich dadurch am Kopf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1995 Aktenzeichen: 66-0

  • Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 31.03.2025 Betreff: Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Der Magistrat wird gebeten, an der südöstlichen Ecke der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße, zur Sicherung des Fußgängerverkehrs über die Textorstraße, im Hinblick auf den Linksabbiegeverkehr aus Richtung des Schweizer Platzes, an der Lichtzeichenanlage ein Blinklicht zu installieren. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Dabei kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da der vielfach zügig aus der nördlichen Diesterwegstraße nach links auf die Textorstraße abbiegende Fahrzeugverkehr häufig den querenden Fußgängerverkehr übersieht. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird von vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, besonders häufig von Kindern auf dem Weg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Ein an vergleichbaren Gefahrenstellen installiertes Blinklicht ist zur Unfallvermeidung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 107 Aktenzeichen: 66-2

  • Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof „Niederrad“ erhöhen
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7404 entstanden aus Vorlage: OF 1433/5 vom 03.06.2025 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof "Niederrad" erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf den Bürgersteigen rund um den Bahnhof "Niederrad" Piktogramme anzubringen, welche deutlich machen, dass das Fahrrad- und E-Scooterfahren dort verboten ist. Begründung: Obwohl das Fahrrad- und E-Scooterfahren im Bereich des Niederräder Bahnhofs nicht erlaubt ist, setzen sich vielen Menschen darüber hinweg und schaffen so ihre eigenen Verkehrsregeln. Der Fußgänger wird immer mehr seines Schutzes beraubt. Nicht nur Jugendliche, sondern auch erwachsene Radler nehmen auf Ältere, Behinderte, Kinder und Familien mit Kinderwagen häufig keine Rücksicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7405 entstanden aus Vorlage: OF 1445/5 vom 27.05.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Balduinstraße - Maßnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Balduinstraße in Oberrad wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone zu ergreifen. Insbesondere wird gebeten, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) oder häufiger Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachung durch das Straßenverkehrsamt; 2. Aufstellen eines Dialog-Displays ("Sie fahren ... km/h") zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Begründung: In der Balduinstraße wird, trotz bestehender Tempo-30-Regelung, regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Dies wird sich noch verschlimmern, wenn die Gruneliusschule in die Offenbacher Landstraße umgezogen ist. Bei Verkehrsmessungen wurden innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Überschreitungen festgestellt. Die aktuelle Situation stellt eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner dar, insbesondere im abschüssigen Bereich der Straße. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend und müssen durch effektive Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 110 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61-13

  • Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad
    OMOB 1
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, am Weg westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm eine weitere Parkbank aufstellen zu lassen. Begründung: Am westlich der A661 zwischen Offenbacher Landstraße und Bahndamm befindlichen Weg steht eine Parkbank. Sie ist vor allem bei gutem Wetter ständig besetzt und es bedarf einer weiteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1941 Aktenzeichen: 66-0

  • Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz
    OMOB 1
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7407 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 18.08.2025 Betreff: Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz Der Magistrat wird gebeten, die defekten Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz zu ersetzen. Begründung: Eltern haben die defekten Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz dem Ortsbeirat gemeldet. Die Drängelgitter, die eigentlich zum Schutz der dort spielenden Kinder dienen sollen, sind nun selbst eine Gefahr für diese. Daher sind die defekten Drängelgitter zu ersetzen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1940 Aktenzeichen: 67-2

  • Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7408 entstanden aus Vorlage: OF 1465/5 vom 17.07.2025 Betreff: Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad Der Magistrat wird gebeten, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen. Begründung: Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge, darunter Müllfahrzeuge, die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn ein Abstand von weniger als fünf Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-7

  • Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad
    OMOB 1
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7409 entstanden aus Vorlage: OF 1466/5 vom 06.08.2025 Betreff: Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Schäden, die durch die Baumwurzeln auf dem Gehweg in Höhe des Goldbergwegs 14 bis 16 entstanden sind, zu reparieren. Begründung: Der Gehweg des Goldbergwegs zwischen den Hausnummern 14 bis 16 ist durch die Baumwurzeln an mehreren Stellen zum Teil angehoben bzw. abgesenkt worden. Dadurch besteht die Gefahr, dass Fußgänger stolpern und stürzen können. Diesbezüglich ist der Ortsbeirat schon mehrfach von betroffenen Bürgern aus Oberrad angesprochen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1982 Aktenzeichen: 66-0

  • Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 121 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen
    OMOB 1
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7411 entstanden aus Vorlage: OF 1468/5 vom 06.08.2025 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Walther-von-Cronberg-Platz Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Begründung: Die Bepflanzung des öffentlichen Platzes mit Bäumen würde das Mikroklima verbessern, die Luftqualität fördern und zum Klimaschutz beitragen. Sie erhöht außerdem die Aufenthaltsqualität, schafft Schattenflächen und steigert die ökologische Vielfalt. Zudem wird die Attraktivität des Platzes für die Bevölkerung nachhaltig gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1939 Aktenzeichen: 67-0

  • Fahrradbügel und Abfallbehälter für die Hedderichstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7412 entstanden aus Vorlage: OF 1469/5 vom 28.07.2025 Betreff: Fahrradbügel und Abfallbehälter für die Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass am Holbeinkreisel im Bereich der Hedderichstraße Fahrradbügel aufgestellt werden und ein öffentlicher Abfallbehälter installiert wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass im Rahmen der Neugestaltung des Holbeinkreisels im Bereich der Hedderichstraße installierte Fahrradbügel entfernt wurden. Der Ortsbeirat 5 bittet, in dem genannten Bereich erneut Fahrradbügel zu installieren. Ein entsprechender Bedarf ist vorhanden. Auch könnte durch die Aufstellung eines Abfallbehälters einer Vermüllung des genannten Bereichs begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach Sachsenhausen
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7413 entstanden aus Vorlage: OF 1470/5 vom 17.07.2025 Betreff: Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die einer möglichen Verlagerung der offenen Drogenszene, insbesondere von Crackkonsumenten und Dealern aus dem Bahnhofsviertel, nach Sachsenhausen entgegenwirken. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um: - verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes und gezielte Schwerpunktkontrollen auf Spielplätzen, in Grünanlagen und im Umkreis von Schulen; - die Einrichtung einer niedrigschwelligen Kontaktstelle für BürgerInnen, um entsprechende Entwicklungen zu melden und frühzeitig Maßnahmen zur Prävention zu fördern. Begründung: 56,7 Prozent aller Streifenstunden fanden im Jahr 2024 im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt statt, der Hauptteil davon als bürgernahe Fußstreifen. Laut Statistik für 2024 betrug die Anzahl der Streifenstunden für die Innenstadt und das Bahnhofsviertel für das Jahr 2024 42.530 Stunden - für nicht einmal 11.000 Einwohner. Von den insgesamt 74.989 Streifenstunden verblieben lediglich 32.459 Stunden für das restliche Frankfurt mit fast 766.000 Einwohnern. Durch den zunehmenden Kontrolldruck im Bahnhofsviertel weichen immer mehr Süchtige und Dealer in die umliegenden Stadtteile aus. Sachsenhausen, der kinderreichste Stadtteil Frankfurts, liegt direkt gegenüber dem Bahnhofsviertel und ist über die Brücken fußläufig gut erreichbar. Hier wird kaum kontrolliert. Es gibt bereits Beschwerden von Anwohnern und Eltern über Dealer in der Nähe von Schulen und über Suchtkranke, die auf Spielplätzen, neben spielenden Kindern, offen Drogen konsumieren und sich Spritzen setzen. Die Stadt ist gefordert, hier entgegenzusteuern und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-4

  • Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern
    OMOB 1
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7414 entstanden aus Vorlage: OF 1473/5 vom 10.07.2025 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Affentorplatz an Wochenenden von Freitag bis Sonntag bei Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen und erst morgens wieder geöffnet wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der Spielplatz Affentorplatz in letzter Zeit vermehrt am Wochenende abends von Personen, wohl aufgrund der Nähe zu Alt-Sachsenhausen, aufgesucht wird, um dort Alkohol zu konsumieren. Dabei werden Flaschen zurückgelassen und Scherben entstehen. Der Spielplatz sollte daher zur Abwehr von hierdurch entstehenden Gefahren für Kinder in dem genannten Zeitraum nicht geöffnet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1968 Aktenzeichen: 67-2

  • Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7415 entstanden aus Vorlage: OF 1474/5 vom 18.08.2025 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung des Fahrradwegs zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle zu optimieren, sodass dieser auch in der dunklen Jahreszeit von Kindern und Jugendlichen genutzt werden kann. Begründung: Auf der Sportanlage Gerbermühle trainieren viele Kinder und Jugendliche. Leider ist der Fahrradweg zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle nur unzureichend beleuchtet. Da relativ viele Kinder und Jugendliche die Sportanlage Gerbermühle aber mit dem Fahrrad erreichen müssen, ist hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416 entstanden aus Vorlage: OF 1476/5 vom 18.08.2025 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Konfliktsituation von den aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegenden Fahrzeugen und den die an der östlichen Seite die Gerbermühlstraße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, dahingehend zu entschärfen, sodass beide Lichtsignalanlagen (LSA) nicht gleichzeitig "grün" zeigen. Begründung: Die LSA der aus nördlicher Richtung über die Osthafenbrücke kommenden, nach links in die Gerbermühlstraße einbiegende Fahrzeuge und die LSA der diese Straße querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zeigt zeitgleich "grün". Trotz gelben Blinklichtes konnte es wiederholt vor, dass die Fahrzeuge den Fußgängerinnen und Fußgängern die Vorfahrt nicht gewähren, sondern ihnen diese nehmen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Daher ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Situation entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
    OMOB 1
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7417 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.08.2025 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Heigenbrücker Weg auf Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2125 Aktenzeichen: 32-1

  • Fahrradbügel in der Schreyerstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7418 entstanden aus Vorlage: OF 1479/5 vom 16.08.2025 Betreff: Fahrradbügel in der Schreyerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schreyerstraße gegenüber der Hausnummer 13, neben der Transformatorenstation, die Installation von Fahrradbügeln zu prüfen und umzusetzen. Begründung: In der Schreyerstraße fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Das führt zu ungeordnetem Abstellen der Fahrräder auf den Gehwegen und der Fahrbahn, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger behindert werden. Der Standort neben der Transformatorenstation bietet ausreichend Platz, ohne den Verkehrsfluss oder den Gehweg einzuschränken und ohne dass Parkflächen verloren gehen. Nach § 1 Abs. 2 StVO ist sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmende andere nicht behindern oder gefährden. Geordnete Abstellmöglichkeiten tragen dazu bei, Behinderungen des Fußverkehrs zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7419 entstanden aus Vorlage: OF 1483/5 vom 17.08.2025 Betreff: Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im genannten Abschnitt der Gutzkowstraße die baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Baumbepflanzung gegeben sind, ohne dass Parkplätze entfallen. Sollte dies nicht möglich sein, wird um Prüfung gebeten, ob alternative Maßnahmen zur Abkühlung und Begrünung des Straßenraums umgesetzt werden können. Begründung: Der betreffende Straßenabschnitt ist aufgrund der intensiven Sonneneinstrahlung stark aufgeheizt und weist derzeit kaum natürlichen Schatten auf. Dies führt sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner zu erheblichen Beeinträchtigungen. Eine Begrünung durch geeignete Bäume würde nicht nur das Mikroklima verbessern, sondern auch das Stadtbild aufwerten und die Aufenthaltsqualität im Viertel erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7420 entstanden aus Vorlage: OF 1485/5 vom 22.08.2025 Betreff: Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz Der Magistrat wird gebeten, beim Umbau des Brückenspielplatzes für Lärmschutz für die Nachbarschaft zu sorgen. Insbesondere die Basketballfläche ist mit Lärmschutz, wie lärmdämmenden Rückwänden und Bodenbelägen auszustatten. Ein Standort wie bisher, weit weg von der Wohnbebauung, der Straße und des E. I. S.-Gebäudes ist vorzuziehen. Begründung: Rund um den Brückenspielplatz gibt es schon seit vielen Jahren abends im Sommer Konflikte aufgrund von Lärm. Nun hat die Nachbarschaft des Brückenspielplatzes sich besorgt gezeigt, weil die Basketballfläche näher an die Wohnbebauung gerückt werden soll, ohne dass der Lärmschutz für die Nachbarschaft ersichtlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 373 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

  • Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
    OMOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421 entstanden aus Vorlage: OF 1490/5 vom 28.07.2025 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die von der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen, ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2123 Aktenzeichen: 66-7

  • Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7422 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 01.06.2025 Betreff: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße, zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und dem Eingang zum Tiroler Park (ca. 120 Meter), Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den zunehmenden Radverkehr umzusetzen - auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg zum Auslagerungsort des Gymnasiums Süd im Tiroler Park. Insbesondere geht es um folgende Maßnahmen: 1. deutliche Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen mit Hinweis auf querende und radelnde Schulkinder ("Achtung Schulkinder", "Fahrradverkehr", ggf. "Tempo 20"); 2. Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt, insbesondere während des Schulbeginns, zur Kontrolle der Vorrangregelungen und der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Begründung: Die östliche Tiroler Straße, insbesondere der Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Einfahrt zum Tiroler Park, stellt derzeit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge auf der Südseite faktisch einspurig. Entgegen § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) kommt es regelmäßig zu gefährlichem Verhalten durch Autofahrende gegenüber Radfahrenden. Diese werden bedrängt, geschnitten oder auf den schmalen Gehweg abgedrängt. Die aktuelle Situation ist weder sicher noch vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Mit dem bevorstehenden Umzug des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park sowie der Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke Mörfelder Landstraße ist mit einer Verschärfung der Situation und der deutlichen Zunahme des Radverkehrs - auch von Schülerinnen und Schülern - zu rechnen. Dieser Abschnitt wird somit zu einem zentralen Schulweg und zur Ausweichroute. Gemäß § 45 StVO (Verkehrsregelung zur Gefahrenabwehr), § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) und den Empfehlungen zur Schulwegsicherung in Hessen ist die Stadt verpflichtet, die Sicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender - insbesondere von Kindern - sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg
    OMOB 13
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423 entstanden aus Vorlage: OF 1493/5 vom 31.07.2025 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann. Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1966 Aktenzeichen: 67-0

  • Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7424 entstanden aus Vorlage: OF 1494/5 vom 13.08.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Sachsenhäuser Ufers zwischen "Alte Brücke" und "Untermainbrücke" baldmöglichst erneuern zu lassen. Begründung: Die Straße, die Teil der Bundesstraße 43 in Richtung des Universitätsklinikums ist, ist stark frequentiert, auch mit vielen ortsfremden Fahrzeugen. Gerade im Kreuzungsbereich Untermainbrücke/Schaumainkai kommt es immer wieder zu Staus und Beinaheunfällen durch nicht richtig eingeordnete Fahrzeuge infolge fehlender bzw. unkenntlicher Fahrbahnmarkierungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2024 Aktenzeichen: 66-0

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