Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, bei der Umgestaltung des Brückenspielplatzes Lärmschutz für die Anwohner zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da es bereits seit Jahren Lärmkontroversen in den Sommermonaten gibt. Durch lärmdämmende Rückwände und spezielle Bodenbeläge soll eine geeignete Lösung angeboten werden.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, beim Umbau des Brückenspielplatzes für Lärmschutz für die Nachbarschaft zu sorgen. Insbesondere die Basketballfläche ist mit Lärmschutz, wie lärmdämmenden Rückwänden und Bodenbelägen auszustatten. Ein Standort wie bisher, weit weg von der Wohnbebauung, der Straße und des E.
I. S.-Gebäudes ist vorzuziehen.
Begründung
Rund um den Brückenspielplatz gibt es schon seit vielen Jahren abends im Sommer Konflikte aufgrund von Lärm. Nun hat die Nachbarschaft des Brückenspielplatzes sich besorgt gezeigt, weil die Basketballfläche näher an die Wohnbebauung gerückt werden soll, ohne dass der Lärmschutz für die Nachbarschaft ersichtlich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2025OFOF 1485/5Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 5. September 2025Sie sind hierOMOM 7420Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzDirektanregung
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 373Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2