Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Basketballfläche am Brückenspielplatz umzugestalten, um Lärmschutzmaßnahmen zu integrieren. Die neue Platzierung soll Konflikte zwischen spielenden Kindern, Fußgängern und Radfahrern minimieren und sowohl lärmdämmende Ausstattung als auch den Abstand zur Wohnbebauung berücksichtigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Thema Lärm ist bekannt und wird bei der Planung der Umgestaltung des Brückenspielplatzes berücksichtigt. In diesem frühen Stadium der Planung sind die Details der Ausstattung noch nicht endgültig ausgearbeitet, jedoch wird in jedem Fall eine lärmdämmende Rückwand und ein lärmdämmender Bodenbelag angestrebt. Der Basketballkorb befindet sich vor dem E.
I. S.-Gebäude und ist so angeordnet, dass sich das Spielfeld in der Mitte des Hauptweges befindet. Aufgrund der bestehenden erheblichen Nutzungskonflikte zwischen spielenden Kindern, Fußgängern und Radfahrern sieht die in Bearbeitung befindliche Planung eine Verlegung der Basketballfläche aus dem Bereich des Hauptweges auf die Spielplatzseite des Platzes vor. Der Verlust an Abstand zu den Wohnungen wird durch eine modernisierte lärmdämmende Ausstattung kompensiert. Weiter entfernte Standortalternativen gibt es aufgrund des Spielplatzes, des Hauptweges, des wertvollen Baumbestandes und denkmalschutzrelevanter Belange nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2025OFOF 1485/5Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 5. September 2025OMOM 7420Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzDirektanregung
- 23. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 373Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab