Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Bericht
Der Magistrat engagiert sich über Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez, Dezernat X, aktiv in der Fluglärmkommission (FLK) sowie über Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR), um die Fluglärmbelastung in Frankfurt und der Region nachhaltig zu reduzieren. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wodurch die Zusammenarbeit auf überregionale Ebene ausgeweitet wird. So setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wirkungsvoll für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm und Schadstoffen aus dem Flugverkehr ein. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz sowie der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) vertreten. Dadurch werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gebündelt und auf regionaler Ebene konsequent vertreten. In diesem Zusammenhang setzt sich der Magistrat für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger sowie dem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ein und hat dafür die Stabsstelle für Fluglärmschutz eingerichtet. Sie überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen. Im Verlauf des einjährigen Berichtzeitraums wurden in der Fluglärmkommission folgende Themen behandelt, die für eine Fluglärmminderung in Frankfurt am Main und der Region von besonderer Bedeutung sind: Lärmentgelte 2025 Die Fluglärmkommission hat zur Flughafenentgeltordnung ab 01.01.2025 in einer Stellungnahme vier Kernforderungen formuliert:
- Ablehnung des Incentive-Programms FRA 2025
- Stufenweise Anhebung des lärmabhängigen Entgeltanteils auf 30%
- Anhebung der nächtlichen Verspätungszuschläge
- Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene Eine konsequentere Ausrichtung der Flughafenentgelte auf Lärm- Gesundheits- und Umweltaspekte trägt zum Schutz der Menschen in Frankfurt am Main und der Region bei. Detaillierte Informationen sind der Stellungnahme zu entnehmen: FLK-Stellungnahme zum Entgeltantrag der Fraport AG. Lärmaktionsplan
- Runde Im Rahmen seiner Mitwirkung in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) sowie der Fluglärmschutzkommission (FLK) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ausführliche und fundierte Stellungnahmen zum vorliegenden Lärmaktionsplan abgegeben, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu vertreten und eine nachhaltige Fluglärmminderung zu fördern. Detaillierte Informationen sind den Stellungnahmen zu entnehmen: Stellungnahme zur EU-Lärmkartierung für den Flughafen Frankfurt, Empfehlung für die Verankerung eines Lärmminderungsziels für die Nacht, Empfehlung zur Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen, die bereits im LAP (
- Runde) zur Umsetzung empfohlen wurden. Außenwohnanlagenentschädigung Der Magistrat hat über die Fluglärmkommission in einer gemeinsamen Stellungnahme, die den Schutz der Betroffenen im Fokus hat, zum Vollzugsstand der dritten Lärmschutzverordnung (Außenwohnanlagenentschädigung) Stellung bezogen. Diese fließt in ein Gutachten ein, das derzeit vom Umweltbundesamt erstellt wird und eine Neubewertung unterstützen soll. In der Stellungnahme wurden zu den folgenden Punkten Position bezogen: Den Anwendungsbereich der Außenwohnanlagenentschädigung:
- bei Neu- und Ausbausituationen,
- die Reduzierung des Entschädigungsanspruches auf Tag- Schutzzone 1
- die Lärmbelastungsklassen und die Definition des Außenwohnbereichs. Den Entschädigungszahlungen:
- die Höhe und Differenzierung der Pauschalen
- die Tauglichkeit der Verkehrswertermittlung als Alternative
- die Einmaligkeit der Zahlung sowie Reduzierungsgründe der Entschädigungshöhe
- die Anrechnung früherer Entschädigungszahlungen. Die vollständige Stellungnahme: Geändertes Betriebskonzept Der Magistrat hat über die Fluglärmkommission zu dem von der Deutschen Flugsicherung und der Fraport AG im Juni 2025 vorgestellten "weiterentwickelten Betriebskonzept" am Frankfurter Flughafen ohne vorherige Beteiligung der Fluglärmkommission und der betroffenen Kommunen Stellung bezogen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung legt der Magistrat besonderen Wert darauf, die Bevölkerung in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm einzubeziehen. Zu diesem Zweck nimmt der Magistrat beispielsweise regelmäßige Besuche der Stabsstelle für Fluglärmschutz in fluglärmbetroffen Ortbeiräten zum Anlass, um dort über aktuelle Entwicklungen zu berichten, Sachstände zu erläutern und einen direkten Dialog mit den örtlichen Vertretungen zu ermöglichen. Dies fördert den Austausch und trägt dazu bei, Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung zeitnah aufzunehmen und zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellt der Magistrat durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz über seinen Internetauftritt umfassende und transparente Informationen bereit. Insbesondere werden regelmäßige Fluglärmmessungen stadteigener Schallpegelmesser in Form von Monitorings veröffentlicht, um die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Lärmsituation zu informieren. Um zusätzlich neue Zielgruppen zu erreichen und die Kommunikation zu erweitern, ist die Stabsstelle für Fluglärmschutz auf sozialen Medien, insbesondere Instagram (@fluglaermschutzfrankfurtammain), präsent. Ergänzend dazu bietet die Stabsstelle für Fluglärmschutz monatliche Bürger:innensprechstunden an, in denen Bürger:innen ihre Anliegen direkt an die zuständigen Ansprechpartner:innen richten können. Durch diese Maßnahmen gewährleistet der Magistrat einen niederschwelligen Zugang zu Verwaltungsinformationen und fördert eine Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Fluglärmminderung. Um alle betroffenen Bürger:innen erreichen zu können, baut die Stabsstelle für Fluglärmschutz aktiv (digitale) Barrieren ab und erweitert sukzessive niederschwellige Angebote, beispielsweise in Form von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen.