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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant Maßnahmen zur Fluglärmminderung, insbesondere durch die Einführung eines Nacht-Lärmminderungsziels bis 2030. Dies soll durch die Durchführung von Nachtflügen nur mit lärmarmen Flugzeugen und die Anpassung der Flughafenentgelte erreicht werden. Ziel ist es, die Lärmbelastung in Wohngebieten zu reduzieren und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die Fluglärmkommission Frankfurt hat Empfehlungen im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des nächsten Lärmaktionsplanes Flughafen (4. Runde) beschlossen. Verankerung eines Lärmminderungsziels für die Nacht im Lärmaktionsplan Der aktuelle Lärmaktionsplan Hessen vom 11.04.2022 (3. Runde, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main) empfiehlt als Tag-Lärmschutzziel einen maximalen Dauerschallpegel von 63 dB(A) in Wohngebieten. Das Lärmschutzziel dient zur Sicherstellung einer Lärmobergrenze bis 2030, bei einer steigenden Anzahl von Flugbewegungen. Eine Empfehlung für ein Lärmminderungsziel für den Nachtzeitraum, welches vorrangig in den Nachtrandstunden zusätzlichen Schutz vor Fluglärm bedeuten könnte, gibt es bisher nicht. In Ergänzung zum Flugverbot zwischen 0:00 bis 5:00 Uhr fordert die Fluglärmkommission die Verankerung eines Nacht-Lärmminderungsziels bis zum Jahr 2030 und empfiehlt zur Zielerreichung folgende Maßnahmen: - "Durchführung von Nachtflügen nur mit lärmarmen Luftfahrzeugen -- welche die Lärmzertifizierungswerte von sog. Kapitel-14-Flugzeugen erfüllen -- flankierend: höhere Flughafenentgelte für die lautesten Flugzeugtypen in ihrem jeweiligen Verkehrssegment - Verspätungslandungen von 23:00 bis 0:00 Uhr nur mit Einzelfallerlaubnis und nur aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen dürfen - Verbesserung des An- und Abschwellens der Flugbewegungen in Richtung Mediationsnacht durch -- Begrenzung des Bezugszeitraumes der 133 Flüge pro Nacht auf die Sommer- bzw. Winterflugplanperiode -- Einführung einer Lärmpunkteregelung in den Nachtrandstunden mit dem mittelfristigen Ziel, Flugbewegungen in den Zeitscheiben, die an die Kernnacht angrenzen, zu reduzieren" Weitere Informationen hierzu können der Beschlussfassung der Fluglärmkommission (269. Sitzung am 22.02.2023) entnommen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/februar/top_4b_-_beschluss__laermminderungsziel_fuer_die_nacht_im_laermaktionsplan.pdf Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan Neben der im aktuellen Lärmaktionsplan in Kap. 2.2 dargestellten Maßnahmen-Priorisierung hat die Fluglärmkommission für die weiteren zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen eine Priorisierung abgegeben. In der für Frankfurt am Main relevanten Minderungswirkung sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu nennen: - Weiterentwicklung der Entgeltordnung Der lärmabhängige Anteil der Flughafenentgelte soll von derzeit 13 bis 17 % auf 30 % angehoben werden, um finanzielle Anreize zum Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen zu erhöhen. - Fly Quiet Programm Das Instrument zeichnet in einem Rankingverfahren Fluggesellschaften aus, welche das höchste Lärmschutzniveau erreichen und kommt an einigen internationalen Flughäfen zum Einsatz. Ein entsprechendes Programm soll für Frankfurt am Main angepasst entwickelt werden und ein regelmäßig zu veröffentlichtes Airline-Benchmark enthalten. Weitere Informationen hierzu können der Beschlussfassung der Fluglärmkommission (270. Sitzung am 24.05.2023) entnommen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/juni/top_3_-_beschluss__priorisierung_lap-massnahmen.pdf Der Lärmaktionsplan, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 11.04.2022 kann auf den Seiten des Regierungspräsidium Darmstadts eingesehen werden: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-04/master_lap_flughafen.pdf In Ergänzung hierzu gilt weiterhin der Sachstand des vorherigen Berichts B 301 (2022).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Juli 2023Sie sind hier
    BB 304Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
    Magistratsbericht
  2. 23. Oktober 2023OFOF 950/5Vorschläge zur FluglärmminderungOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 24. November 2023OMOM 4728Vorschläge zur FluglärmminderungDirektanregung
  4. 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 535Vorschläge zur FluglärmminderungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 11
Sitzung 23 · 11.09.2023
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDU
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 72
Beraten
a) Die Vorlage B 304 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO II, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltBFF
Ablehnung:
LinkedFfmÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen LINKE., dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 21 · 12.10.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 5
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 15
Beraten
a) Die Vorlage B 304 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 4728 2023 1. Die Vorlage B 304 dient unter Hinweis auf die Vorlage OM 4728 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 950/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDBFFFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., AfD, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

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