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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Fluglärmkommission Frankfurt hat Empfehlungen im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des nächsten Lärmaktionsplanes Flughafen (4. Runde) beschlossen. Verankerung eines Lärmminderungsziels für die Nacht im Lärmaktionsplan Der aktuelle Lärmaktionsplan Hessen vom 11.04.2022 (3. Runde, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main) empfiehlt als Tag-Lärmschutzziel einen maximalen Dauerschallpegel von 63 dB(A) in Wohngebieten. Das Lärmschutzziel dient zur Sicherstellung einer Lärmobergrenze bis 2030, bei einer steigenden Anzahl von Flugbewegungen. Eine Empfehlung für ein Lärmminderungsziel für den Nachtzeitraum, welches vorrangig in den Nachtrandstunden zusätzlichen Schutz vor Fluglärm bedeuten könnte, gibt es bisher nicht. In Ergänzung zum Flugverbot zwischen 0:00 bis 5:00 Uhr fordert die Fluglärmkommission die Verankerung eines Nacht-Lärmminderungsziels bis zum Jahr 2030 und empfiehlt zur Zielerreichung folgende Maßnahmen: - "Durchführung von Nachtflügen nur mit lärmarmen Luftfahrzeugen -- welche die Lärmzertifizierungswerte von sog. Kapitel-14-Flugzeugen erfüllen -- flankierend: höhere Flughafenentgelte für die lautesten Flugzeugtypen in ihrem jeweiligen Verkehrssegment - Verspätungslandungen von 23:00 bis 0:00 Uhr nur mit Einzelfallerlaubnis und nur aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen dürfen - Verbesserung des An- und Abschwellens der Flugbewegungen in Richtung Mediationsnacht durch -- Begrenzung des Bezugszeitraumes der 133 Flüge pro Nacht auf die Sommer- bzw. Winterflugplanperiode -- Einführung einer Lärmpunkteregelung in den Nachtrandstunden mit dem mittelfristigen Ziel, Flugbewegungen in den Zeitscheiben, die an die Kernnacht angrenzen, zu reduzieren" Weitere Informationen hierzu können der Beschlussfassung der Fluglärmkommission (269. Sitzung am 22.02.2023) entnommen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/februar/top_4b_-_beschluss__laermminderungsziel_fuer_die_nacht_im_laermaktionsplan.pdf Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan Neben der im aktuellen Lärmaktionsplan in Kap. 2.2 dargestellten Maßnahmen-Priorisierung hat die Fluglärmkommission für die weiteren zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen eine Priorisierung abgegeben. In der für Frankfurt am Main relevanten Minderungswirkung sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu nennen: - Weiterentwicklung der Entgeltordnung Der lärmabhängige Anteil der Flughafenentgelte soll von derzeit 13 bis 17 % auf 30 % angehoben werden, um finanzielle Anreize zum Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen zu erhöhen. - Fly Quiet Programm Das Instrument zeichnet in einem Rankingverfahren Fluggesellschaften aus, welche das höchste Lärmschutzniveau erreichen und kommt an einigen internationalen Flughäfen zum Einsatz. Ein entsprechendes Programm soll für Frankfurt am Main angepasst entwickelt werden und ein regelmäßig zu veröffentlichtes Airline-Benchmark enthalten. Weitere Informationen hierzu können der Beschlussfassung der Fluglärmkommission (270. Sitzung am 24.05.2023) entnommen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/juni/top_3_-_beschluss__priorisierung_lap-massnahmen.pdf Der Lärmaktionsplan, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 11.04.2022 kann auf den Seiten des Regierungspräsidium Darmstadts eingesehen werden: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-04/master_lap_flughafen.pdf In Ergänzung hierzu gilt weiterhin der Sachstand des vorherigen Berichts B 301 (2022).