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Lärmwirkungsstudie

Vorlagentyp: NRFAG
3 Sitzungen

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie abzulehnen, wie sie von der Fraport AG gefordert wird. Stattdessen soll eine Studie unterstützt werden, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht. Ziel ist es, den Kausalzusammenhang zwischen Lärmbelastung und gesundheitlichen Folgen nachzuweisen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG in deren Nachhaltigkeitsbericht gefordert wird, abzulehnen; 2. die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht.

Begründung

Am 28.05.2010 stellte die Fraport AG ihren Nachhaltigkeitsbericht 2009 vor. In diesem Bericht fordert der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Wirkung von Lärm. Er sprach sich für eine vergleichende Lärmwirkungsstudie für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Flugverkehr aus. Die Betrachtung müsse dabei mehrjährig und überregional in verschiedenen Ballungsräumen erfolgen, "um losgelöst vom Einzelfall zu belastbaren Ergebnissen zu kommen." Er forderte eine Studie, die sich auf Befragungen und Interviews stützt, wobei vor allem die jeweilige Belästigung untersucht werden soll. Die Forderung nach einer Untersuchung zur Wirkung von Fluglärm ist nicht neu und wird seit langen von zahlreichen Medizinern, Kommunen und Bürgerinitiativen erhoben. Die von der Fraport AG vorgeschlagene Methodik ist jedoch völlig unzureichend und keinesfalls zielführend. Ziel der von den Medizinern geforderten Untersuchung ist es, den Kausalzusammenhang zwischen der Lärmbelastung einerseits und gesundheitlichen Folgen andererseits nachzuweisen, wobei vor allem der quantitative Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung von Bedeutung ist. Konkret sollte die Frage zu beantwortet werden, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko durch eine bestimmte Lärmbelastung verursacht wird. Zur Beantwortung dieser Frage müssen objektive Daten erhoben werden, insbesondere die Lärmbelastung und objektivierbare Diagnosen. Das von Fraport geforderte Procedere ist zur Beantwortung dieser Frage nicht geeignet. Zum einen gibt die Befragung von betroffenen Personen nur Informationen über deren Belästigung durch Lärm. Dieser Zusammenhang ist einerseits bereits intensiv untersucht und daher hinreichend bekannt (u.a. Schreckenberg, 2006). Andererseits lassen Befragungen und Interviews keine Rückschlüsse auf das Fehlen oder Vorhandensein von Erkrankungen zu. So verläuft die häufigste lärm-assoziierte Erkrankung - der Bluthochdruck - völlig symptomfrei, d.h. die betroffenen - und teilweise schwer erkrankten - Personen fühlen sich subjektiv gesund. Ebenso ist die Einbeziehung der Lärmemissionen anderer Verkehrsträger - Strasse und Schiene - im Hinblick auf die Fragestellung nicht zielführend. Selbstverständlich kann Lärm aus anderen Quellen ebenso wie der Fluglärm Erkrankungen verursachen oder deren Entstehung begünstigen. Das Ergebnis einer vergleichenden Untersuchung kann nur sein, dass Strassen- oder Schienenlärm zahlenmäßig häufiger oder weniger häufig Erkrankungen verursacht als Fluglärm. Dieses Ergebnis hätte jedoch - unabhängig davon wie es ausfällt - keine praktische Bedeutung, da sich die Notwendigkeit aktiver Lärmschutzmassnahmen am objektiven Risiko orientiert und nicht an dem relativen Risiko im Vergleich zu anderen Faktoren. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass Fraport die Auswirkungen des Fluglärms durch den Vergleich mit anderen Lärmquellen klein rechnen möchte. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG gefordert wird, abzulehnen und stattdessen eine Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2010 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 29. November 2010 mit dem Bericht B 702. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 24 Wochen.

Weitere Vorlagen in diesem Verfahren

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 42 · 17.06.2010
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1894 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 19.08.2010
TO I, TOP 21
Beraten
1. Die Vorlage B 220 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
Freie Wähler (B 220 = Kenntnis, NR 1894 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (B 222 = Zurückweisung, NR 1894 = Annahme)Stv. Holtz (B 220 = Kenntnis)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 220 = Kenntnis, NR 1894 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 222 = Zurückweisung, NR 1894 = Annahme) Stv. Holtz (B 220 = Kenntnis)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Vorlage B 220 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)

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