Lärmwirkungsstudie
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG in deren Nachhaltigkeitsbericht gefordert wird, abzulehnen;
- die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht. Begründung: Am 28.05.2010 stellte die Fraport AG ihren Nachhaltigkeitsbericht 2009 vor. In diesem Bericht fordert der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Wirkung von Lärm. Er sprach sich für eine vergleichende Lärmwirkungsstudie für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Flugverkehr aus. Die Betrachtung müsse dabei mehrjährig und überregional in verschiedenen Ballungsräumen erfolgen, "um losgelöst vom Einzelfall zu belastbaren Ergebnissen zu kommen." Er forderte eine Studie, die sich auf Befragungen und Interviews stützt, wobei vor allem die jeweilige Belästigung untersucht werden soll. Die Forderung nach einer Untersuchung zur Wirkung von Fluglärm ist nicht neu und wird seit langen von zahlreichen Medizinern, Kommunen und Bürgerinitiativen erhoben. Die von der Fraport AG vorgeschlagene Methodik ist jedoch völlig unzureichend und keinesfalls zielführend. Ziel der von den Medizinern geforderten Untersuchung ist es, den Kausalzusammenhang zwischen der Lärmbelastung einerseits und gesundheitlichen Folgen andererseits nachzuweisen, wobei vor allem der quantitative Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung von Bedeutung ist. Konkret sollte die Frage zu beantwortet werden, welches (zusätzliche) Erkrankungsrisiko durch eine bestimmte Lärmbelastung verursacht wird. Zur Beantwortung dieser Frage müssen objektive Daten erhoben werden, insbesondere die Lärmbelastung und objektivierbare Diagnosen. Das von Fraport geforderte Procedere ist zur Beantwortung dieser Frage nicht geeignet. Zum einen gibt die Befragung von betroffenen Personen nur Informationen über deren Belästigung durch Lärm. Dieser Zusammenhang ist einerseits bereits intensiv untersucht und daher hinreichend bekannt (u.a. Schreckenberg, 2006). Andererseits lassen Befragungen und Interviews keine Rückschlüsse auf das Fehlen oder Vorhandensein von Erkrankungen zu. So verläuft die häufigste lärm-assoziierte Erkrankung - der Bluthochdruck - völlig symptomfrei, d.h. die betroffenen - und teilweise schwer erkrankten - Personen fühlen sich subjektiv gesund. Ebenso ist die Einbeziehung der Lärmemissionen anderer Verkehrsträger - Strasse und Schiene - im Hinblick auf die Fragestellung nicht zielführend. Selbstverständlich kann Lärm aus anderen Quellen ebenso wie der Fluglärm Erkrankungen verursachen oder deren Entstehung begünstigen. Das Ergebnis einer vergleichenden Untersuchung kann nur sein, dass Strassen- oder Schienenlärm zahlenmäßig häufiger oder weniger häufig Erkrankungen verursacht als Fluglärm. Dieses Ergebnis hätte jedoch - unabhängig davon wie es ausfällt - keine praktische Bedeutung, da sich die Notwendigkeit aktiver Lärmschutzmassnahmen am objektiven Risiko orientiert und nicht an dem relativen Risiko im Vergleich zu anderen Faktoren. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass Fraport die Auswirkungen des Fluglärms durch den Vergleich mit anderen Lärmquellen klein rechnen möchte. Der Magistrat wird daher beauftragt, die Erstellung einer Lärmwirkungsstudie, wie sie von der Fraport AG gefordert wird, abzulehnen und stattdessen eine Lärmwirkungsstudie zu unterstützen, die den Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungsrisiken untersucht (vgl. § 7692 aus der
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010).