Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt Maßnahmen zur Fluglärmminderung vor, die auf den neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung basieren. Ziel ist es, den Lärmschutz durch die Deutsche Flugsicherung zu verbessern und die Lärmimmissionsbelastung in Frankfurt zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die Fluglärmkommission Frankfurt begrüßt den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, welcher erstmals Ansätze zum Fluglärmschutz als zusätzliches Aufgabengebiet der Deutschen Flugsicherung enthält. Konkret heißt es: "Die Aufgabe der Deutschen Flugsicherung wird um das Thema eines effektiven Lärmschutzes erweitert. Eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes werden wir auf Basis des Evaluierungsberichts der Bundesregierung betrachten. Wir werden uns auf EU-Ebene für die Umsetzung des "Single European Sky" und einen niedrigeren Schwefelgehalt von Kerosin einsetzen." Die Durchsetzung dieser Ziele birgt ein gutes Umsetzungspotenzial für weitere Maßnahmen des Fluglärmschutzes und der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen. Nach einer Durchführungsverordnung der EU müssen Flugverfahren bis 2030 auf "Performance Based Navigation" (PBN) umgestellt werden. Aufgrund der fest definierten Kurvenradien können sich Änderungen im lateralen Verlauf der etablierten, lärmmindernden Abflugverfahren ergeben. Die Fluglärmkommission setzt sich daher aktiv dafür ein, dass für Frankfurt am Main keine Verschlechterung der Lärmimmissionsbelastung durch die tatsächlichen Flugverläufe entsteht. Eine entsprechende Beschlussfassung kann unter https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/262._sitzung_am_6.10.2021/top_5_-_flk-beschluss_zur_pbn-implementierung__6.10.2021.pdf eingesehen werden. Des Weiteren wird sich das Expertengremium - Aktiver Schallschutz - mit der lateralen Optimierung der Abflugroute 07 Nord lang befassen, um den Frankfurter Osten zu entlasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. August 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1894 zurück — STVV-Antrag von FAG, beschlossen am 14. Juni 2010. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, AfD und BFF gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)