Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Bericht
Die Fluglärmkommission Frankfurt begrüßt den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, welcher erstmals Ansätze zum Fluglärmschutz als zusätzliches Aufgabengebiet der Deutschen Flugsicherung enthält. Konkret heißt es: "Die Aufgabe der Deutschen Flugsicherung wird um das Thema eines effektiven Lärmschutzes erweitert. Eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes werden wir auf Basis des Evaluierungsberichts der Bundesregierung betrachten. Wir werden uns auf EU-Ebene für die Umsetzung des "Single European Sky" und einen niedrigeren Schwefelgehalt von Kerosin einsetzen." Die Durchsetzung dieser Ziele birgt ein gutes Umsetzungspotenzial für weitere Maßnahmen des Fluglärmschutzes und der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen. Nach einer Durchführungsverordnung der EU müssen Flugverfahren bis 2030 auf "Performance Based Navigation" (PBN) umgestellt werden. Aufgrund der fest definierten Kurvenradien können sich Änderungen im lateralen Verlauf der etablierten, lärmmindernden Abflugverfahren ergeben. Die Fluglärmkommission setzt sich daher aktiv dafür ein, dass für Frankfurt am Main keine Verschlechterung der Lärmimmissionsbelastung durch die tatsächlichen Flugverläufe entsteht. Eine entsprechende Beschlussfassung kann unter https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/262._sitzung_am_6.10.2021/top_5_-_flk-beschluss_zur_pbn-implementierung__6.10.2021.pdf eingesehen werden. Des Weiteren wird sich das Expertengremium - Aktiver Schallschutz - mit der lateralen Optimierung der Abflugroute 07 Nord lang befassen, um den Frankfurter Osten zu entlasten.