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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B
64 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung ein, insbesondere durch die Optimierung von Abflugrouten und die Einführung lärmabhängiger Entgelte. Ziel ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Lebensqualität in der Region zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein.

Im Rahmen des einjährigen Berichtszeitraumes wurden folgende für Frankfurt am Main relevante Themen zur Fluglärmminderung behandelt: Lärmentgelte 2024

Die Fluglärmkommission hat zur Flughafenentgeltordnung ab 01.01.2024 in einer Stellungnahme vier Kernforderungen formuliert:

  1. Ablehnung des Incentive-Programms FRA 2024
  2. Stufenweise Anhebung des lärmabhängigen Entgeltanteils auf 30%
  3. Anhebung der nächtlichen Verspätungszuschläge
  4. Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene Detaillierte Informationen sind der Stellungnahme zu entnehmen: FLK-Stellungnahme zum Entgeltantrag der Fraport AG (flk-frankfurt.de) Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt während der UEFA EURO 2024 Die Fluglärmkommission hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das bestehende Nachtflugverbot nicht im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (hier: UEFA EURO 2024) aufgeweicht wird. Beschluss der FLK vom 14.02.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2024-aktuelles/februar/top_7 _-_flk-beschluss_zu_nachtflugbeschraenkungen_waehrend_uefa_euro_2024.pdf Laterale Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert seit vielen Jahren die Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang. Diese Abflugroute wird bei Ostbetrieb insbesondere von Großraumflugzeugen (Heavies) genutzt und darf im Vergleich zur zweiten Abflugroute über Frankfurter Stadtgebiet (Nord 07 kurz) auch in den Nachtrandstunden beflogen werden. Die Flugroute Nord 07 lang führt über die dicht besiedelten Frankfurter Stadtteile Oberrad, Ostend, Fechenheim, Riederwald und Bergen-Enkheim nach Nordosten. Mit Blick auf die hohe Fluglärmbelastung in dieser Region hat das Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region in den letzten Jahren bestehende Optimierungsmöglichkeiten für diese Flugroute umfassend untersucht. Dabei wurden Möglichkeiten der Verlegung von Flugbewegungen auf andere Flugrouten und auch die laterale Optimierung der bestehenden Abflugroute Nord 07 lang betrachtet. Über Zwischenergebnisse hat die FLK informiert. Auf der
  5. Sitzung der Fluglärmkommission am 14.02.2024 wurden die Ergebnisse der Prüfung einer lateralen Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang vorgestellt. Aufgrund der dichten Besiedlung unterhalb und neben der Flugroute konnte keine Alternative gefunden werden, die für die Gesamtregion zu einer relevanten Reduzierung der Lärmwirkung führen würde. Da keine der Flugrouten-Varianten eine für die Region insgesamt relevante positive Lärmwirkung hätte, sondern lediglich zu (geringfügigen) Lärmverschiebungen zwischen Besiedlungsgebieten führen würde, sollte nach Auffassung der FLK keine Anpassung der Flugroute vorgenommen werden. Die Kommission hat sich im Ergebnis dafür ausgesprochen, die Maßnahme derzeit nicht weiterzuverfolgen. Sie soll erst dann wieder aufgegriffen werden, wenn zum Beispiel geänderte Rahmenbedingungen oder technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen. Beschlussfassung der FLK vom 14.02.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/274._sitzung_am_14.2.2024/ top_4b_-_flk-beschluss_zum_ergebnis_der_pruefung_der_massnahme_laterale_optimier ung_nord_07_lang.pdf Ergebnisse der Prüfung: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/274._sitzung_am_14.2.2024/ top_4a_-_praes._ffr__ergebnis_der_pruefung_der_massnahme_laterale_optimierung_no rd_07_lang.pdf Prüfung einzelereignisbezogener Entgelte Die Fluglärmkommission hat am 08.05.2024 beschlossen, den Flughafen Frankfurt um Prüfung der Einführung lärmabhängiger Flughafenentgelte auf Basis realer Messwerte jedes einzelnen Flugs gebeten. Bisher orientieren sich diese an einer Durchschnittsbildung über alle Flüge eines Flugzeugtyps innerhalb der letzten drei Jahre. Beschlussfassung der FLK vom 08.05.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/275._sitzung_am_8.5.2024/t op_7_-_flk-beschluss_zur_pruefung_einzelereignisbezogener_laermentgelte.pdf Darüber hinaus hat der Magistrat das Forum Flughafen und Region um Prüfung zur Entlastung der Abflugroute 07 kurz gebeten: Verschwenkung der Abflugroute Nord 07 kurz sowie Sperrung der Route für besonders laute Flugzeuge Auf Anregung des Ortsbeirats 1 hat der Magistrat das Forum Flughafen und Region um Prüfung gebeten, ob die Abflugroute Nord 07 kurz westlich in Richtung Autobahn A5 über weniger bewohntes Gebiet verschwenkt werden könne. Des Weiteren wurde die Sperrung dieser Route für Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken geprüft. Die Verschwenkung ist aus betrieblichen Gründen nicht vertretbar, da eine sicherheitsrelevante Annährung an das Fehlanflugverfahren der Landebahn Nordwest zu vermeiden ist. Ebenso kann die Verlagerung von besonders lauten Flugzeugen nicht dargestellt werden. Die Deutsche Flugsicherung hat hierzu Stellung genommen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1161 https://www.stvv.frankfurt.de/download/ST_1161_2024.pdf). Ergänzend zu den in der Fluglärmkommission und im Forum Flughafen und Region - vertreten durch das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen - behandelten Vorschlägen und Maßnahmen zur Fluglärmminderung, macht sich der Magistrat seit 2016 durch Einrichtung der Stabsstelle für Fluglärmschutz aus Lärm-, Gesundheits- und Klimaschutzgründen und zum Wohle der Frankfurter Bürger:innen und der Menschen der Region für den Fluglärmschutz stark. In diesem Zusammenhang setzt sich der Magistrat für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger:innen, dem Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung des Frankfurter Flughafens ein. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Fluglärm und Luftschadstoffen sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Eine Reduzierung von Flugbewegungen, insbesondere auf der Kurzstrecke und in der gesetzlichen Nacht, kann so einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Lärmberechnungsmodelle zur Ausweitung von Siedlungsbeschränkungsgebieten und somit auf die Stadtentwicklung haben, ohne die Internationalität der Stadt Frankfurt am Main zu schmälern. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel, mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartner:in zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2024Sie sind hier
    BB 331Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
    Magistratsbericht
  2. 21. Januar 2025OMOM 6365Fluglärmminderung für Bergen-EnkheimDirektanregung
  3. 25. April 2025STST 679Fluglärmminderung für Bergen-EnkheimStellungnahme
  4. 23. Juni 2025STST 1000Fluglärmminderung für Bergen-EnkheimStellungnahme
  5. 4. August 2025OFOF 764/11Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden StadtteilenOrtsbeiratsantrag · Linke
  6. 1. September 2025OMOM 7243Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden StadtteilenDirektanregung
  7. 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1963Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden StadtteilenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 11
Sitzung 33 · 28.10.2024
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage B 331 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO I, TOP 22
Beraten
a) Die Vorlage B 331 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es ist beabsichtigt, in der nächsten Sitzung einen Antrag einzubringen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 31 · 28.11.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

OBR 16
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage B 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 6365 2025 1. Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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