Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Im Rahmen des einjährigen Berichtszeitraumes wurden folgende für Frankfurt am Main relevante Themen zur Fluglärmminderung behandelt: Lärmentgelte 2024 Die Fluglärmkommission hat zur Flughafenentgeltordnung ab 01.01.2024 in einer Stellungnahme vier Kernforderungen formuliert:
- Ablehnung des Incentive-Programms FRA 2024
- Stufenweise Anhebung des lärmabhängigen Entgeltanteils auf 30%
- Anhebung der nächtlichen Verspätungszuschläge
- Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene Detaillierte Informationen sind der Stellungnahme zu entnehmen: FLK-Stellungnahme zum Entgeltantrag der Fraport AG (flk-frankfurt.de) Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt während der UEFA EURO 2024 Die Fluglärmkommission hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das bestehende Nachtflugverbot nicht im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (hier: UEFA EURO 2024) aufgeweicht wird. Beschluss der FLK vom 14.02.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2024-aktuelles/februar/top_7_-_flk-beschluss_zu_nachtflugbeschraenkungen_waehrend_uefa_euro_2024.pdf Laterale Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fordert seit vielen Jahren die Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang. Diese Abflugroute wird bei Ostbetrieb insbesondere von Großraumflugzeugen (Heavies) genutzt und darf im Vergleich zur zweiten Abflugroute über Frankfurter Stadtgebiet (Nord 07 kurz) auch in den Nachtrandstunden beflogen werden. Die Flugroute Nord 07 lang führt über die dicht besiedelten Frankfurter Stadtteile Oberrad, Ostend, Fechenheim, Riederwald und Bergen-Enkheim nach Nordosten. Mit Blick auf die hohe Fluglärmbelastung in dieser Region hat das Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region in den letzten Jahren bestehende Optimierungsmöglichkeiten für diese Flugroute umfassend untersucht. Dabei wurden Möglichkeiten der Verlegung von Flugbewegungen auf andere Flugrouten und auch die laterale Optimierung der bestehenden Abflugroute Nord 07 lang betrachtet. Über Zwischenergebnisse hat die FLK informiert. Auf der
- Sitzung der Fluglärmkommission am 14.02.2024 wurden die Ergebnisse der Prüfung einer lateralen Optimierung der Abflugroute Nord 07 lang vorgestellt. Aufgrund der dichten Besiedlung unterhalb und neben der Flugroute konnte keine Alternative gefunden werden, die für die Gesamtregion zu einer relevanten Reduzierung der Lärmwirkung führen würde. Da keine der Flugrouten-Varianten eine für die Region insgesamt relevante positive Lärmwirkung hätte, sondern lediglich zu (geringfügigen) Lärmverschiebungen zwischen Besiedlungsgebieten führen würde, sollte nach Auffassung der FLK keine Anpassung der Flugroute vorgenommen werden. Die Kommission hat sich im Ergebnis dafür ausgesprochen, die Maßnahme derzeit nicht weiterzuverfolgen. Sie soll erst dann wieder aufgegriffen werden, wenn zum Beispiel geänderte Rahmenbedingungen oder technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen. Beschlussfassung der FLK vom 14.02.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/274._sitzung_am_14.2.2024/top_4b_-_flk-beschluss_zum_ergebnis_der_pruefung_der_massnahme_laterale_optimierung_nord_07_lang.pdf Ergebnisse der Prüfung: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/274._sitzung_am_14.2.2024/top_4a_-_praes._ffr__ergebnis_der_pruefung_der_massnahme_laterale_optimierung_nord_07_lang.pdf Prüfung einzelereignisbezogener Entgelte Die Fluglärmkommission hat am 08.05.2024 beschlossen, den Flughafen Frankfurt um Prüfung der Einführung lärmabhängiger Flughafenentgelte auf Basis realer Messwerte jedes einzelnen Flugs gebeten. Bisher orientieren sich diese an einer Durchschnittsbildung über alle Flüge eines Flugzeugtyps innerhalb der letzten drei Jahre. Beschlussfassung der FLK vom 08.05.2024: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/275._sitzung_am_8.5.2024/top_7_-_flk-beschluss_zur_pruefung_einzelereignisbezogener_laermentgelte.pdf Darüber hinaus hat der Magistrat das Forum Flughafen und Region um Prüfung zur Entlastung der Abflugroute 07 kurz gebeten: Verschwenkung der Abflugroute Nord 07 kurz sowie Sperrung der Route für besonders laute Flugzeuge Auf Anregung des Ortsbeirats 1 hat der Magistrat das Forum Flughafen und Region um Prüfung gebeten, ob die Abflugroute Nord 07 kurz westlich in Richtung Autobahn A5 über weniger bewohntes Gebiet verschwenkt werden könne. Des Weiteren wurde die Sperrung dieser Route für Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken geprüft. Die Verschwenkung ist aus betrieblichen Gründen nicht vertretbar, da eine sicherheitsrelevante Annäherung an das Fehlanflugverfahren der Landebahn Nordwest zu vermeiden ist. Ebenso kann die Verlagerung von besonders lauten Flugzeugen nicht dargestellt werden. Die Deutsche Flugsicherung hat hierzu Stellung genommen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1161 https://www.stvv.frankfurt.de/download/ST_1161_2024.pdf). Ergänzend zu den in der Fluglärmkommission und im Forum Flughafen und Region - vertreten durch das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen - behandelten Vorschlägen und Maßnahmen zur Fluglärmminderung, macht sich der Magistrat seit 2016 durch Einrichtung der Stabsstelle für Fluglärmschutz aus Lärm-, Gesundheits- und Klimaschutzgründen und zum Wohle der Frankfurter Bürger:innen und der Menschen der Region für den Fluglärmschutz stark. In diesem Zusammenhang setzt sich der Magistrat für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger:innen, dem Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung des Frankfurter Flughafens ein. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Fluglärm und Luftschadstoffen sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Eine Reduzierung von Flugbewegungen, insbesondere auf der Kurzstrecke und in der gesetzlichen Nacht, kann so einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Lärmberechnungsmodelle zur Ausweitung von Siedlungsbeschränkungsgebieten und somit auf die Stadtentwicklung haben, ohne die Internationalität der Stadt Frankfurt am Main zu schmälern. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel, mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartner:in zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen.