BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über d. Erich-Ollenhauer-Ring 4.
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Genehmigung der Mehrkosten für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs vor. Diese Mehrkosten sind aufgrund unvorhergesehener zusätzlicher Leistungen und einer Bauzeitverlängerung entstanden. Das erwartete Ergebnis ist die Zustimmung zur Finanzierung der notwendigen Mittel.
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Thema Fußverkehr verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass
- für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs mit der Bau- und Finanzierungsvorlage
(Beschluss vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), mit der ersten Mehrkostenvorlage
(Beschluss vom 29.08.2019, § 4488 (M 86), und der zweiten Mehrkostenvorlage
(Beschluss vom 04.03.2021, § 7291 (M 3), sowie der dritten Mehrkostenvorlage
(Beschluss vom 12.05.2022, § 1699 (M 47), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.402 T€ (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, bewilligt und freigegeben wurde,
- die Baukosten um 1.144 T€ (brutto) auf einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.546 T€ gestiegen sind.
- Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 114 T€ werden bewilligt, die restlichen Mittel in Höhe von 1.030 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.144 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
a) von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rund 3.516 T€ (Stand 30.04.2025) für Planungs- und Bauleistungen verausgabt wurden,
b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die Projektdefinition 5.008006 - Ersatzneubau Heddernheimer Steg BW 123/16 - abgewickelt wird,
c) die aufgrund der Mehrausgaben um rund 37 T€ erhöhten Jahresfolgekosten zukünftige Haushalte belasten,
d) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 12.886 € verwendet wurden,
e) die Baumaßnahme am 13.03.2025 abgenommen wurde und sich seit dem 14.03.2025 in Betrieb befindet.
Begründung
A. Zielsetzung
Während der Bauausführung wurden u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, notwendig:
(1) Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Leistungen, wie z.B. Erdungsarbeiten sowie die Montage einer Taubenvergrämung, erforderlich und baulich umgesetzt.
(2) Aufgrund der geänderten Ausführung (Ersatzneubau mit Tiefgründung) des Treppenturms sowie der Brückenpfeilergründungen mussten die Zuwegungen/Außenanlagen inkl. Teile des Fuß- und Radwegs vollständig neugestaltet und erneuert werden.
(3) Aus statischen Gründen (u.a. Mindertragfähigkeit der Decke des NWZ) musste die Rampe zum NordWestZentrum (NWZ) inkl. Auflagerung umgeplant und unter erschwerten Randbedingungen montiert werden.
(4) Aufgrund der Bauzeitverlängerung von rund 41 Monaten entstanden u.a. erhöhte Kosten aus der verlängerten Baustelleneinrichtung sowie Verkehrssicherung.
(5) Infolge der o. g. zusätzlichen Leistungen sowie aufgrund der Bauzeitverlängerung entstand ein größerer Planungs- und Überwachungsbedarf (Baunebenkosten).
Weiterhin besteht die Geltendmachung eines "gestörten Bauablaufes" als Projektrisiko, welches aber derzeit nicht bezifferbar ist.
B. Alternativen
- keine -
C. Lösung
- keine -
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): | 1.144.000,00 € |
| Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.144.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: | 16.03 |
| Projektdefinition: | 5.002663 |
Kostenübersicht
| Brückenbaukosten | 743.000,00 € | |
| Grün- und Freiflächen | 19.000,00 € | |
| Baunebenkosten | 382.000,00 € | |
| Summe Baukosten (Mehrkosten) | 1.144.000,00 € | |
| (brutto) | ||
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2025 | 1.144.000,00 €
3. Folgeinvestitionen:
-keine-
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
-keine-
b) Sachkosten
| 1. Bauunterhaltungskosten | |
| Brückenbau (743.000,00 € + 382.000,00 €) x 1,00% = | 11.250,00 € |
| Grün- u. Freiflächen 19.000,00 € x 5,00% = | 950,00 € |
| Summe Bauunterhaltungskosten: | 12.200,00 € |
| 2. Abschreibung (jährlich) | |
| Brückenbau BND * 80 Jahre*² | |
| 1/80 von (743.000,00 € + 382.000,00 €) = | 14.062,50 € |
| Grün- u. Freiflächen BND * 30 Jahre*² | |
| 1/30 von 19.000,00 € = | 633,33 € |
| Summe Abschreibungskosten | 14.695,83 € |
| *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | |
| Gesamtsumme Sachkosten | 26.895,83 € |
| c) Kapitalkosten | |
| Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,75% / 2 * 1.144.000,00 € | 10.010,00 € |
| *) Zinssatz gem. Rundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 | |
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 36.905,83 € |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 37.000,00 € |
5. Jahreserträge:
-keine-
6. Leistungen Dritter:
-keine-
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
Es wurden Mittel in Höhe von bis zu 12.886 € aus der Stellplatzablöse verwendet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)