BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs vor, um den schlechten Zustand der bestehenden Fußgängerbrücke zu beheben. Die Maßnahme ist aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung und der Notwendigkeit der Sanierung dringend erforderlich. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 652.000 € werden zur Deckung der Mehrkosten benötigt.
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Heddernheimer Steg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung; hier: 3. Bericht14.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heddernheimer Steg per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
A) Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), erfolgte die erste Ausschreibung mit Submission am 25.10.2018. Die ursprünglichen Kosten beruhten auf einer zu diesem Zeitpunkt belastbaren Kostenberechnung. Das einzige eingegangene Angebot musste aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben und die Kostenberechnung unter Kenntnis und Würdigung des Submissionsergebnisses überarbeitet. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4488 (M 86), wurden weitere Mittel in Höhe von 1.654 T€ bewilligt. Auf dieser Grundlage erfolgte die zweite Ausschreibung mit Submission am 18.09.2019. Das einzige eingegangene Angebot stammte vom selben Bieter wie 2018 und wurde ausgeschlossen, da es nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprach. Danach wurde eine freihändige Vergabe mit vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren vereinbart. Es standen 11 geeignete Firmen zur Auswahl und wurden berücksichtigt. Die Submission fand am 08.07.2020 statt. Wieder liegt nur ein Angebot von demselben Bieter wie 2018 und 2019 vor. Die erfolgte Submission ergab einen Betrag von 1.997.855,11€ für die bauliche Herstellung des Bauwerks. Da jedoch zu erwarten ist, dass sich durch eine weitere erneute Ausschreibung keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben werden, ist die Zuschlagserteilung trotz des erhöhten Submissionsergebnisses sinnvoll. Gerade in Bezug auf den schlechten Gesamtzustand der Bausubstanz ist die Durchführung eines Ersatzneubaus zeitnah geboten. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 2.305.136,91 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10 % überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Stellplatzablöse förderfähig. Der Antrag auf Stellplatzablösemittel vom 17.01.2019 wurde mit Schreiben vom 17.04.2019 bewilligt.
B. Alternativen
B) Alternativen Es wurden zwei weitere Alternativen in Betracht gezogen. Betrachtet wurde der Abbruch der Brücke ohne einen Ersatzneubau. Diese Alternative wurde aufgrund der hohen Besucherzahlen des Nord-West-Zentrum aus der Nordweststadt ausgeschlossen. Ein Ausweichen auf die benachbarten Zuwegungen stellt keine Alternative dar. Eine weitere Variante war eine geänderte Konstruktionsart (Stahlbeton). Diese hätte aber eine längere Sperrung des Erich-Ollenhauer-Rings bedeutet. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung (Besucher, Zulieferer, Busverkehr etc.) und der hohen verkehrlichen Belastung des Erich-Ollenhauer-Rings wurde diese Variante nicht weiterverfolgt. Des Weiteren hätte diese Variante eine komplette Neuplanung mit Zeitverlust verursacht.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D) Kosten (Mehrkosten)
- Investitionsbedarf (Mehrkosten): 652.000,00 € Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 652.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und BFF (= Ablehnung)