BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den ErichOllenhauerRing, Mehrkostenvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 07.06.2019, M 86
Betreff: BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring, Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2260 (M 186)
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs mit Beschluss vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.046 T€ (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, freigegeben wurde,
- b)aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der Bauwirtschaft und dem großen Stahlbauanteil (Nachunternehmeranteil) der Gesamtinvestitionsbedarf um rd. 607 T€ auf 1.654 T€ gestiegen ist.
- Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 607 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rd. 607 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
- a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rund 105 T€ (Stand 31.03.2019) für Planungsleistungen verausgabt wurden,
- b)die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichtete Projektdefinition 5.008006 - Ersatzneubau Heddernheimer Steg BW 123/16 - abgewickelt wird,
- c)sich aufgrund der Mehrausgaben die Jahresfolgekosten um 20 T€ erhöhen. Die erforderliche Finanzierung ist sichergestellt. Begründung:
- A)Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), wurden Mittel in Höhe von 1.046.310€ bewilligt. Diese ursprünglichen Kosten beruhen auf einer zu diesem Zeitpunkt belastbaren Kostenberechnung. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, welches aufgehoben werden musste, wurde deutlich, dass die derzeitige angespannte Marktlage zu enormen Kostensteigerungen führt und führen wird. Die Kostenberechnung wurde überarbeitet und an die aktuelle Marktsituation angepasst. Die Baukosten wurden für diese Beschlussvorlage neu bewertet. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Stellplatzablöse förderfähig und ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Da jedoch nach derzeitigem Stand keine Einnahmen aus Stellplatzablösemitteln möglich sind, wird von einer Ablehnung des Antrages ausgegangen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 1.619.310 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10% überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- B)Alternativen -keine-
- C)Lösung -keine-
- D)Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der angepassten Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. zusätzlicher Investitionsbedarf: 607.000 € Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 607.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663 Kostenübersicht Baunebenkosten 128.104,99 € Brückenbaukosten 476.284,63 € Beleuchtung 2.723,91 € Summe Baukosten (Mehrkosten) 607.113,53 € (brutto)
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2019 40.547 € 2020 566.453 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Brückenbau 532.206 € x 1,00% = 5.322,06 €
- Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 572.753,00 € 7.159,41 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 * 572.753,00 € 7.875,35 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Jahresfolgekosten insgesamt: 20.356,82 € Jahresfolgekosten gerundet: 20.000,00 €
- Jahreserträge: -keine-
- Leistungen Dritter: -keine-
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: -keine-
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juni 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)