BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Heddernheimer Steg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung; hier: 3. Bericht14.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186
Betreff: BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61)
- Dem Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring BW 123/16 wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.046.310 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,5 ) hohe Priorität hat;
- b)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.046.310 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen;
- c)für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von 44.042,25 € brutto verausgabt wurden;
- d)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;
- e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd.
- T€ sichergestellt ist;
- f)das Brückenbauwerk zum 31.12.2017 einen voraussichtlichen Restbuchwert von 51.715,00 € aufweist, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht;
- g)die Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig ist.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es sind insgesamt 3 Bäume zu fällen (siehe auch Bauwerksplan Blatt 1), die jedoch gemäß Stellungnahme des Umweltamtes vom 15.12.2016 nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main fallen.
- Der Baumfällung von drei betroffenen Bäumen auf der Seite der Nordweststadt wird zugestimmt. Begründung:
- A)Zielsetzung Das Bauwerk BW 123/16 über den Erich-Ollenhauer-Ring dient als wichtige fußläufige Verbindung zwischen Nordwestzentrum und den östlich gelegenen Wohngebieten. Das betroffene Überführungsbauwerk ist als Fußgängerbrücke in Spannbetonbauweise errichtet worden. Die im Jahr 1968 erbaute und schon 1985 instand gesetzte Brücke soll wegen des relativ schlechten Gesamtzustandes der Bausubstanz (Zustandsnote 3,5) abgebrochen und ersetzt werden. Ziel des Ersatzneubaues ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden.
- B)Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
- C)Lösung Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des Überbaus und der zugehörigen Stahlbetonstützen. Des Weiteren werden die vorhandene Stufenrampe und die Treppe am Treppenturm abgebrochen. Der Ersatzneubau des Überbaus wird als Stahlkonstruktion ausgebildet. Die neuen Stützen werden als Verbundstützen hergestellt. Die vorhandene Flachgründung der Brücke und der Treppenturm bleiben erhalten bzw. werden im Zuge der Baumaßnahme instand gesetzt. Die Einzelstützweiten der Brücke werden nicht verändert und entsprechen somit dem Bestand. Der neue Überbau wird in Stahlbauweise mit zweistegigem, offenem Querschnitt ausgeführt. Der Überbau und die Treppe erhalten einen reaktionsharzgebundenen Dünnbelag (RHD-Belag). Die Geländer, insbesondere die Füllstäbe und Handläufe, werden in Anlehnung an den Bestand aus Hohlprofilen hergestellt. Wesentliche Abmessungen: Einzelstützweiten: 15,682 m - 22,396 m 6,316 m Gesamtlänge zw. Endauflagern: 44,394 m Kleinste lichte Höhe: 4,21 m und 4,70 m Kreuzungswinkel: 100 gon Breite zw. Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 155,37 m2 Die neue Treppenanlage wird auch in Stahlbauweise errichtet. Sie wird durch Stahlstützen mit horizontaler Aussteifung (Windverband) getragen und mittels Einzelfundamenten gegründet. Die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden neben der Treppenanlage 20 überdachte Fahrradabstellplätze hergerichtet. Analog zum Bestand werden auf dem neuen Brückenüberbau vier Leuchten angeordnet. Des Weiteren ist eine Beleuchtung am unteren Treppenbeginn vor dem Aufzug vorgesehen. Alle zugehörigen Versorgungsleitungen werden an der Unterseite des Brückenüberbaus sowie an den vertikalen Stützen der Treppenanlage mitgeführt. Für die Abbrucharbeiten und Tätigkeiten zum Ersatzneubau wird eine bauzeitliche Verkehrsführung notwendig. Während der Bauzeit können die Fußgänger in Höhe der Busausfahrt des Nordwestzentrums mit einer bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlage barrierefrei das Nordwestzentrum erreichen. Je nach Tätigkeit und Bauphase werden Voll- und Teilsperrungen erforderlich. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung werden die Arbeiten unter Vollsperrung nur am Wochenende mit Nachteinsätzen zwischen Samstagabend und Montagmorgen durchgeführt. Das Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Für die Umsetzung des Ersatzneubaues ist keine temporäre Inanspruchnahme bzw. dauerhafter Grunderwerb erforderlich. Die erforderliche Bauzeit wird mit 6 Monaten veranschlagt. Die Bauzeit ist von April 2018 bis Oktober 2018 vorgesehen.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe von 1.046.310 € Kostenübersicht: Zusammenfassung der Ausgaben nach Gruppen: Brückenbauarbeiten 809.054 € Beleuchtung 38.447 € Grün- und Freiflächen 18.194 € Baunebenkosten 180.615 € Summe Baukosten (Brutto) 1.046.310 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Mittel wurden aus der Projektdefinition 5.002663.500.119.730 bereits verausgabt: bis Mai 2017 (Planung, Bauvorbereitung) 44.042,25 € Weiterhin sind folgende Ausgaben ab Juni 207 vorgesehen: 2017 (Planung) 50.000,00 € 2018 (bauliche Ausführung) 952.267,75 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Brückenbau 980.638,25 € x 1,00% = 9.806,38 € Beleuchtung 42.059,30 € x 1,00% = 420,59 € Grün- u. Freiflächen 23.612,45 € x 5,00% = 1.180,62 € Summe Bauunterhaltungskosten: 11.407,59 €
- Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 980.638,25 € 12.257,98 € Beleuchtung BND * 35 Jahre*2 1/35 von 42.059,30 € 1.201,69 € Grün- u. Freiflächen BND * 30 Jahre*2 1/30 von 23.612,45 € 787,08 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 14.246,75 € *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 * 1.046.310 € 14.386,76 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2017 vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten insgesamt: 40.041,10 € Jahresfolgekosten gerundet: 40.000,00 €
- Jahreserträge: -keine-
- Leistungen Dritter: -keine-
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan_Blatt_1 (ca. 3,3 MB) Anlage _Bauwerksplan_Blatt_2 (ca. 2,5 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 197 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 206/8 Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2017BB 267Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter ZugangMagistratsbericht
- 22. September 2017Sie sind hierMM 186BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 16. Oktober 2017OFOF 206/8Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2017OFOF 217/8Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2017OMOM 2289Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegDirektanregung
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 330Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.