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Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330

Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Die Möglichkeit einer neuen Fußgängerbrücke beginnend östlich der Rosa-Luxemburg-Straße über die Rosa-Luxemburg-Straße zum bestehenden bzw. erneuerten Heddernheimer Steg wurde im Rahmen einer internen Untersuchung geprüft. Das Ergebnis wird hier näher vorgestellt: Die Brücke hätte eine Länge von ca. 75 m. Gemäß DIN 18040 Barrierefreies Bauen ist eine max. Längsneigung von 3 % zulässig. Daraus resultiert ein verbleibender Höhenunterschied östlich der Rosa-Luxemburg-Straße von ca. 4 m. Zur Überwindung dieses Höhenunterschiedes müssten auf der Heddernheimer Seite eine neue Treppenanlage und eine barrierefreie Rampe gebaut werden. Die Lauflänge dieser barrierefreien Rampe würde ca. 90 m betragen. Ein zusätzlicher Aufzug wird nicht benötigt, da die Barrierefreiheit durch die Rampe gegeben ist. Der Aufzug und die Treppenanlage am derzeitigen Ende des Heddernheimer Steges wären nicht mehr erforderlich. Die Kosten für den Bau der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße wurden überschlägig auf ca. 1.500.000 € brutto geschätzt, zuzüglich der Treppenanlage mit ca. 110.000 € und der barrierefreien Rampe mit ca. 380.000 €. Hinzu kämen die jährlichen Unterhaltungskosten. Für den Bau der Brücke und der neuen Anlagen müssten umfangreiche Rodungen in den Böschungsbereichen und östlich der Rosa-Luxemburg-Straße stattfinden. Mit dem Bau einer Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße kann der Höhenunterschied zwischen dem bestehenden Heddernheimer Steg und dem Geländeniveau auf der Heddernheimer Seite nicht überbrückt werden. Eine barrierefreie Rampe wäre weiterhin erforderlich. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich am Heddernheimer Steg würde sich von der westlichen Seite auf die östliche Seite der Rosa-Luxemburg-Straße verlagern. Ein besserer barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg kann dadurch nicht geschaffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2017BB 267Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter ZugangMagistratsbericht
  2. 22. September 2017MM 186BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  3. 16. Oktober 2017OFOF 206/8Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 2. November 2017OFOF 217/8Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 2. November 2017OMOM 2289Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer StegDirektanregung
  6. 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 330Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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