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Umbau und Sanierung der städtischen Sportanlage Dornbusch mit zwei Kunstrasengroßspielfeldern und einer kleinen Leichtathletikanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Umbau und die Sanierung der städtischen Sportanlage Dornbusch vor, um zwei Kunstrasenspielfelder und eine kleine Leichtathletikanlage zu schaffen. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der Sportvereine gerecht zu werden und die Nutzung der Sportflächen zu optimieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8.211.000,00 €.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Modernisierung der Sportfreiflächen mit dem Neubau von zwei Kunstrasenspielfelder mit Trainingsbeleuchtung und einer kleinen Leichtathletikanlage auf der Sportanlage Dornbusch wird entsprechend der vorliegenden Planung zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für den Umbau, mit einem Investitionsbedarf von insgesamt 5.950.000,00 € (brutto), werden bewilligt und freigegeben.
  2. Die Kosten für die Erschließung und Infrastruktur im Zusammenhang mit den Kosten für die Modernisierung der Freianlagen, belaufen sich auf weitere 2.261.000,00 € (brutto).
  3. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Baukosten i. H. v. 8.211.000,00 € (brutto) aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe 21.15, Projektdefinition 5.007479 "SpA Dornbusch" erfolgt.
  5. Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren, ist mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 410.550,00 € zu rechnen. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 71.846,25 € pro Jahr.
  6. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2025 begonnen werden.

Begründung

A. Zielsetzung

Im Zusammenhang mit der Teilung der Sportanlage Dornbusch entsteht im westlichen Teil das Sportzentrum des TuS Makkabi Frankfurt e.V., der östliche Teil verbleibt beim Sportamt und wird eigenständig entwickelt. Durch den Flächenverlust für die Sportflächen für TuS Makkabi und durch das Anlegen des "Grünen Y" sowie dem Bau eines neuen Umkleide- und Funktionsgebäudes, reduziert sich die Sportfläche auf der Sportanlage Dornbusch von 5 auf 4 Fußballplätze. Die auf dem östlichen Teil angesiedelten drei Fußballvereine (GSU Hellas, FC Maroc und Kosovo) benötigen für einen reibungslosen Spielbetrieb, dringend 2 Fußballplätze. In Absprache mit dem Grünflächenamt wird nach erfolgter Fertigstellung der Fußballfelder und dem Bau des neuen Funktionsgebäudes, zu einem späteren Zeitpunkt, eine kleine Leichtathletikanlage auf der Fläche erstellt, auf der derzeit noch die Umkleide- und Duschcontainer stehen.

B. Alternativen

Die Sportanlagen und Funktionsgebäude im Stadtteil und in den benachbarten Stadtteilen verfügen nicht über ausreichende freie Kapazitäten, um den Trainings- und Spielbetrieb der Vereine im Stadtteil unterzubringen. Auf dieser neuen Sportanlage finden zusätzlich Ausweichspiele/Trainingseinheiten von anderen Vereinen (z.B. Kickers 16) statt, deren Anlagen umgebaut werden oder im Winter keine ausreichende Beleuchtung haben. Zusätzlich findet auf der Sportanlage noch Schul- und Betriebssport statt.

C. Lösung

Die Sportanlage Dornbusch wird in den kommenden Jahren ihr Gesicht deutlich verändern. Der erste Abschnitt einer langen Reihe von Bau und Sanierungsmaßnahmen, wurde im Mai 2022 mit der Übergabe neuer Umkleide- und Duschgebäude in Containerbauweise begonnen.

Vorgesehen ist, auf dem Baufeld ein modernes Umkleide- und Funktionsgebäude zu errichten, dass die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzt und den Anforderungen an einen Spiel- und Trainingsbetrieb gerecht wird. Das bisherige Umkleide- und Funktionsgebäude aus den 50ziger Jahren entsprach nicht mehr den Anforderungen an den Sportbetrieb, war unwirtschaftlich und wurde bereits seit 2022 durch Umkleide- und Duschcontainer ersetzt. Der Standort des alten Funktionsgebäudes befand sich auf der Fläche des TuS Makkabi und wurde mittlerweile abgerissen.

Aufgrund der Verkleinerung der Sportanlage mit nur noch zwei Spielfeldern sind die Vereine darauf angewiesen, ihren Trainings- und Spielbetrieb eng getaktet durchzuführen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 8.211.000,00 €.
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 8.211.000,00 € (brutto) wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
  4. Jahresfolgekosten: Persönliche Ausgaben:
    • b)Sachkosten: wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien
    • c)Kapitalkosten
  5. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung 71.846,25 € p.a. (1,75% von 8.211.000,00 € :2)
  6. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 8.211.000,00 €) von 410.550,00 € erwartet. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 641 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 58 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 9
Sitzung 39 · 22.05.2025
TO I, TOP 42
Beraten
Dem Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird zugestimmt. a) Die Vorlage M 79 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne3 CDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
1 CDUBFFFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU, BFF und fraktionslos (= Beratung der Vorlage)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung von Kunstrasen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung von Kunstrasen)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung von Kunstrasen) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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