BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: 3. Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.096 T€ für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs zu bewilligen. Dies ist notwendig aufgrund gestiegener Baukosten und unvorhergesehener baulicher Anpassungen. Die Maßnahme hat eine hohe Priorität aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes.
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Heddernheimer Steg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung; hier: 3. Bericht14.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heddernheimer Steg per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass
- für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs mit der Bau- und Finanzierungsvorlage (Beschluss vom 01.02.2018, § 2260 (M 186) und mit der ersten Mehrkostenvorlage (Beschluss vom 29.08.2019, § 4488 (M 86) sowie der zweiten Mehrkostenvorlage (Beschluss vom 04.03.2021, §7291 (M 3) ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.306 T€ (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 bewilligt und freigegeben wurde,
- die Baukosten um 1.096 T€ (brutto) auf einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.402 T€ gestiegen sind.
- Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von 1.096 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.096 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
a) von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rund 922 T€ (Stand 31.12.2021) für Planungs- und Bauleistungen verausgabt wurden,
b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die Projektdefinition 5.008006 - Ersatzneubau Heddernheimer Steg BW 123/16 - abgewickelt wird,
c) sich aufgrund der Mehrausgaben die Jahresfolgekosten um 32 T€ erhöhen. Die erforderliche Finanzierung ist sichergestellt,
d) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von bis zu 15 T€ verwendet werden sollen,
e) aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,5) und der ursprünglich angedachten Bauzeit in 2018 das Projekt eine sehr hohe Priorität hat.
Begründung
A. Zielsetzung
Während der Bauausführung wurden u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, notwendig:
- Aus statischen Gründen konnten die bestehenden Flachgründungen der beiden Brückenpfeiler nicht - wie angedacht - weiterverwendet werden und mussten durch neue Tiefgründungen (Bohrpfähle) ersetzt werden. Dies wurde u. a. erforderlich, da das Gelände im Bereich der Brückenpfeilers Achse 20 gegenüber dem Urzustand verändert (abgeböscht) wurde.
- Der bestehende Treppenturm - welcher instandgesetzt werden sollte - konnte die größeren Horizontallasten aus dem neuem Stahl-Brückenüberbau statisch nicht aufnehmen und musste durch einen Neubau ersetzt werden. Dies wiesen neue statische Berechnungen (Ausführungsplanung) gegenüber der Entwurfsplanung auf.
Um Setzungsunterschiede zu den beiden neuen Brückenpfeilergründungen (siehe Punkt 1) zu vermeiden bzw. zu reduzieren, musste der neue Treppenturm ebenfalls eine Tiefgründung erhalten.
- Der Rückbau der Rampe auf Seiten des Nordwestzentrums (NWZ) gestaltete sich deutlich umfangreicher und kleinteiliger als geplant, da der Konstruktionsbeton der Rampe - anders als in den Bestandsplänen dargestellt - mit der Decke des NWZ verankert war. Aus vorgenanntem Grund musste zusätzlich die Abdichtung der NWZ-Decke vollständig erneuert werden.
- Aufgrund der notwendigen baulichen Anpassungen inkl. der erforderlichen Umplanung verlängert sich die Bauzeit um ca. 8 Monate. Aufgrund der Bauzeitverlängerung entstehen u.a. erhöhte Kosten aus der verlängerten Baustelleneinrichtung sowie Verkehrssicherung.
Weiterhin bestehen Projektrisiken wie z. B. die Geltendmachung eines sogenannten "gestörten Bauablaufes" sowie die Weitergabe von Materialpreissteigerungen (Stahl). Diese Risiken sind derzeit schwer bezifferbar, und öffentliche Einschätzungen dazu würden die Stadt Frankfurt am Main als Auftraggeberin bei weiteren Verhandlungen schwächen.
B. Alternativen
- keine -
C. Lösung
- keine -
D)
Kosten (Mehrkosten)
- Investitionsbedarf (Mehrkosten): | 1.096.000,00 €
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.095.500 € stehen zur Verfügung bei:
| Produktgruppe: | 16.03 | |
| Projektdefinition: | 5.002663 | |
| Kostenübersicht | ||
| Brückenbaukosten | 878.000,00 € | |
| Grün- und Freiflächen | 10.000,00 € | |
| Baunebenkosten | 207.500,00 € | |
| Summe Baukosten (Mehrkosten) | 1.095.500,00 € | |
| Summe Baukosten (Mehrkosten, gerundet) | 1.096.000,00 | |
| € | ( brutto) |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2022 | 1.096.000,00 €
3. Folgeinvestitionen:
- keine -
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
| Brückenbau | (878.000,00 € + 207.500,00 | |
| €) x 1,00% = | 10.855,00 € | |
| Grün- u. Freiflächen | 10.000,00 € x | |
| 5,00% = | 500,00 € | |
| Summe Bauunterhaltungskosten: | 11.355,00 € |
2. Abschreibung (jährlich)
| Brückenbau | BND * 80 Jahre*² | |
| 1/80 von (878.000,00 € + | ||
| 207.500,00 €) = | 13.568,75 € | |
| Grün- u. Freiflächen | BND * 30 Jahre*² | |
| 1/30 von 10.000,00 € = | 333,33 € | |
| Summe Abschreibungskosten: | 13.902,08 € |
* ) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Gesamtsumme Sachkosten | | 25.257,08 €
c) Kapitalkosten
| Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,25% / 2 * 1.096.000,00 € | 6.850,00 € |
*) Zinssatz gem. Rundschreiben vom 12.01.2022
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 32.107,08 € |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 32.000,00 € |
5. Jahreserträge:
- keine -
6. Leistungen Dritter:
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
Es werden Mittel in Höhe von bis zu 15 T€ aus der Stellplatzablöse verwendet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)