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Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme. Grundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 - 2019

Vorlagentyp: M
27 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt ein Konzept zur konventionellen Sanierung der Frankfurter Brücken vor, um signifikante Einsparungen bei den Kosten der Instandhaltung zu realisieren. Ziel ist es, alle Brücken und Ingenieurbauwerke in Frankfurt am Main bedarfsgerecht und kosteneffizient über ein Fünf-Jahres-Programm zu sanieren und langfristig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem nachfolgend beschriebenen Konzept für eine konventionelle Sanierung Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke - nebst Regelablaufplan und Brückenbauprogramm 2015 - 2019 - wird zugestimmt.
  2. Die Konzeption betrifft den Sanierungsbedarf sämtlicher Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke - einschließlich der Brücken- und Ingenieurbauwerke des ehemaligen ÖPP-Portfolios - in Form von 'Fünf-Jahres-Bauprogrammen'.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken verfügbar sind.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Konzeption mit dem Bauprogramm 2015 - 2019 umzusetzen.

Begründung

A) Zielsetzung

Mit Beschluss vom 28.06.2012, § 1856, wurde der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein Konzept zur konventionellen Sanierung der Ingenieurbauwerke des ÖPP-Portfolios sowie aller weiteren Brücken und Ingenieurbauwerke in Frankfurt am Main zu erstellen. Ziel ist, bei einem gegenüber dem ÖPP-Projekt verringertem Leistungsumfang, relevante Einsparungen zu realisieren. In Abhängigkeit des Bauwerkszustandes sind die baulichen und verkehrlichen Maßnahmen zu prüfen, und unter Berücksichtigung kosteneffizienter und bestandsnaher Sanierungslösungen eine Prioritätensetzung vorzunehmen.

Zur Herstellung der erforderlichen fachtechnischen und organisatorischen Rahmenbedingungen wurde im Jahr 2012 im Amt für Straßenbau und Erschließung eine eigenständige Brückenbauabteilung mit 25 Stellen eingerichtet, die innerhalb der vergangenen beiden Jahre eine Bestandsaufnahme einschließlich Neubewertung des Sanierungsbedarfs und -umfangs sämtlicher 482 Brücken und Ingenieurbauwerke (bestehend aus 693 Teilbauwerken) Frankfurts durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage wurde das vorliegende Konzept, welches den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke sowie die baulichen und verkehrlichen Erfordernisse unter Kostengesichtspunkten bewertet, entwickelt.

Parallel zu dieser Prüf- und Konzeptionierungsphase wurden die Ingenieurbauwerke regulären Bauwerksprüfungen unterzogen, und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Reparaturen, Unterhaltungsmaßnamen sowie investive Maßnahmen durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen in nennenswertem Umfang wurden insbesondere an folgenden Bauwerken ausgeführt:

- Instandsetzung Holbeinsteg,

- Instandsetzung Brücke "An der Sandelmühle"

- Instandsetzung Fußwegbrücke Konrad-Duden-Weg

- Instandsetzung Fußgängersteg über den Liederbach, Wilhelm-Roser-Weg

- Instandsetzung Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße

- Instandsetzung Treppenanlage Fußgängersteg Staustufe Griesheim

- Instandsetzung Feldwegbrücke über den Sulzbach- Am Brünnchen

- Instandsetzung Historische Stadtmauer in Bergen

- Instandsetzung Lärmschutzwand Ludwig-Landmann-Straße

- Instandsetzung Geh- und Radwegbrücke Oberschweinstiegschneise

- Instandsetzung Treppenanlage "Am Mühlkanal"

- Ersatzneubau Fußgängerbrücke über den Mühlgraben im Brentanopark

- Ersatzneubau Lärmschutzwand Ludwig-Landmann Straße

- Ersatzneubau Stützwand Alt Sossenheim

- Ersatzneubau Treppenanlage Main-Neckar-Brücke

- Neubau Fuß- und Radweg unter Niddabrücke Heddernheim

Zudem wurde im Sinne der vorliegenden Konzeption die Alte Brücke unter Berücksichtigung gestalterischer Zielsetzungen und verkehrlicher Erfordernisse bestandsnah saniert (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013, § 2677) und im Dezember 2014 wieder für den Verkehr freigegeben.

B) Alternativen

Vor dem Hintergrund sich abzeichnender enger werdender finanzieller Rahmenbedingungen der städtischen Finanzen wurde mit Stadtverordnetenbeschluss vom 28.06.2012, § 1856, das seinerzeit laufende Ausschreibungsverfahren des Projektes "Öffentlich-Private-Partnerschaft - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main" (ÖPP) aufgehoben.

Anstelle des ÖPP-Projektes mit langer Bindungswirkung für den städtischen Haushalt von 30 Jahren besteht im Rahmen einer konventionellen Sanierung durch die Stadt Frankfurt in Eigenregie die Möglichkeit, auf Basis einer Bedarfsanalyse und kosteneffizienter, bestandsnaher Lösungen, Einsparungen zu generieren.

C) Lösung

Das nicht mehr weiterverfolgte ÖPP-Projekt sah eine Priorisierung von Sanierungs- und Ersatzneubauvorhaben mit vergleichsweise hohen Investitionsbedarfen in den ersten Jahren vor. Die infrastrukturelle wie ökonomische Zielsetzung des ÖPP-Projektes hätte es ermöglicht, in kurzer Zeit einen umfassenden Bestand neuwertiger und funktional aufgewerteter Brücken- und Ingenieurbauwerke zu erhalten, für die in der geplanten Restlaufzeit nur noch Unterhaltungsmaßnahmen aufzuwenden gewesen wären. Ein aus technischer Sicht erforderlicher Sanierungsbedarf war im Rahmen des ÖPP-Projektes nicht bei allen Bauwerken vorgegeben.

Vor diesem Hintergrund ermöglicht eine Sanierung der Brückenbauwerke im Rahmen einer konventionellen Sanierung sowohl eine zeitliche Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch Reduktionen auf bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen der vorliegenden Konzeption für eine konventionelle Sanierung sind im ersten "Fünfjahres-Bauprogramm 2015 - 2019" die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse berücksichtigen.

Infolgedessen wird beispielsweise die im Rahmen des ÖPP-Projektes eingeplante umfassende Sanierung der Rosa-Luxemburg Straße einschließlich der Ertüchtigung und Erneuerung von Lärmschutzanlagen - auch im Hinblick auf bestehende Planungen für eine alternative städtebauliche Entwicklung - auf die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen begrenzt. Zudem werden Belange des Lärmschutzes weiterverfolgt, indem die vorhandenen Übergangskonstruktionen gegen lärmgeminderte Konstruktionen ausgetauscht oder umgebaut werden. Für einen im Rahmen des ÖPP geplanten Lärmschutzes an der BAB 5 (Kalbach) ist vorgesehen, diesen im Rahmen von (Ausbau-) Programmen des zuständigen Straßenbaulastträgers weiterzuverfolgen.

Der Konzeption zur Sanierung der Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke liegen dabei folgende Kriterien zugrunde:

a) Baulicher Zustand:

Auf der Grundlage der Ergebnisse wiederkehrender oder anlassbezogener Bauwerksprüfungen erfolgt eine Einstufung von Bauzustand und Sanierungsbedarf. Hierzu werden Kategorien in Anlehnung an die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen (RI EBW- Prüf 2013) gebildet, wobei den Zustandsnoten folgende Bedeutung zukommt:

Notenbereich 1,0 - 1,4 sehr guter Zustand

Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Notenbereich 1,5 - 1,9 guter Zustand

Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben.

Die Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe kann beeinträchtigt sein.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig geringfügig beeinträchtigt werden.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Notenbereich 2,0 - 2,4 befriedigender Zustand

Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben.

Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe

können beeinträchtigt sein.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig beeinträchtigt werden. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist möglich.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Mittelfristig Instandsetzung erforderlich.

Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich werden.

Notenbereich 2,5 - 2,9 ausreichender Zustand

Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben.

Die Verkehrssicherheit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein.

Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist dann zu erwarten.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Kurzfristig Instandsetzung erforderlich.

Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein.

Notenbereich 3,0 - 3,4 nicht ausreichender Zustand

Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Umgehende Instandsetzung erforderlich.

Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich.

Notenbereich 3,5 - 4,0 ungenügender Zustand

Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt.

Laufende Unterhaltung erforderlich.

Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich.

Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich.

Von den Ingenieurbauwerken der Stadt Frankfurt am Main befinden sich jeweils ca. 9 - 10 % in einem sehr guten oder guten Zustand, rund 33 % in einem befriedigenden Zustand und 36 % in einem ausreichenden Zustand. Rund 9 - 10 % sind der Note nicht ausreichend zugeordnet und ca. 3 % weisen einen ungenügenden Zustand auf.

Die Kategorisierung nach Zustandsnoten lässt jedoch per se noch keine abschließende Aussage über die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfs der Bauwerke zu. Aufgrund spezifischer Besonderheiten einzelner Bauwerke wurden ergänzende Auswahlfaktoren einbezogen. So wurden Bauwerke mit ausreichender Zustandsnote im Sanierungsprogramm berücksichtigt, um baubedingte Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, indem mehrere Brückenbauwerke eines Straßenzugs zusammengefasst wurden. Oder es wurden Bauwerke berücksichtigt, bei denen die Art der festgestellten Schädigungen einen raschen Schadensfortschritt erwarten lassen, dem durch eine zeitnahe Instandsetzung entgegengewirkt werden kann und damit ein weiterer Wertverlust vermieden wird.

b) Verkehrliche Bedeutung der Bauwerke

Die Beurteilung und Einstufung eines Brücken- oder Ingenieurbauwerkes nach seiner verkehrlichen Bedeutung dient neben der Zustandsnote als zusätzliches Auswahlkriterium. Bauwerke mit hoher Verkehrsbedeutung sind danach grundsätzlich vorrangig im Sanierungsprogramm berücksichtigt. Dabei ist zur Bestimmung des Sanierungsumfangs auch unter Synergie- und Kostenaspekten zu untersuchen, ob bauerhaltende Maßnahmen im Bestand ausreichend sind oder, ob darüber hinausgehende verkehrsfunktionale Anpassungen geboten und erforderlich sind.

Zur Feststellung eines Anpassungsbedarfs an vorhandene oder sich abzeichnende Mobilitätserfordernisse erfolgt eine Überprüfung der verkehrlichen Bedeutung des jeweiligen zur Sanierung vorgesehenen Bauwerks anhand einer dreistufigen Bewertung. Dabei werden die Bauwerke unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen an die Barrierefreiheit nach ihrer Bedeutung für die Verkehrsarten Kfz-Verkehr, Fuß- und Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr eingestuft. Berücksichtigung finden sowohl die aktuelle Situation der Verkehrsanforderungen als auch Aspekte der Stadtentwicklung und der Verkehrsplanung.

c) Zeitliche Einordnung aufgrund des planerischen Vorlaufs und der Erlangung von Gremienbeschlüssen

Der erforderliche zeitliche Vorlauf wird in Abhängigkeit des Aufwands für die Planung, die Art der zu erwirkenden Gremienbeschlüsse sowie einer gegebenenfalls bestehenden Fördermöglichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschätzt. Die Zuordnung einer Maßnahme zum Ergebnishaushalt (grundhafte Erneuerung) oder zum Investitionshaushalt (Ersatzneubau) findet ebenfalls Berücksichtigung. Mit einer Kostenschätzung wird für jede einzelne Maßnahme der Bedarf an Finanzmitteln festgestellt.

Auf Grundlage der nach den vorstehenden Kriterien vorgenommenen Einstufung werden die überprüften Brücken- und Ingenieurbauwerke gelistet und in Form von "Fünf-Jahres-Programmen" gruppiert. In dem Programm werden die Bauwerke aufgeführt, die in den nächsten fünf Jahren am vordringlichsten erneuert werden sollen oder instand zu setzen sind.

Der Ablauf der Aktivitäten von der Ermittlung und Feststellung von Unterhaltungserfordernissen bis zur Ausführung ist beiliegenden Ablaufdiagramm (Anlage 1) zu entnehmen.

Bauprogramm 2015 - 2019 (Anlage 2)

Bei der Aufstellung des Bauprogramms war grundsätzlich zu berücksichtigen, dass eine Sanierung und Instandsetzung der Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke in konventioneller Weise den öffentlich-rechtlichen Vergabevorschriften, den städtischen Regularien und Entscheidungsprozessen (Einzelfreigabe von Investitionsmaßnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat) unterliegt. Die mit dem ÖPP-Verfahren verfolgte Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen kann im Zuge der konventionellen Sanierung nicht erreicht werden; längere Vorlaufzeiten bis zur Realisierung einer Sanierungsmaßnahme sind daher zu berücksichtigen.

Ferner werden im Zuge einer konventionellen Sanierung Maßnahmen, die eine (verkehrs-) funktionale Aufwertung verfolgen, beispielsweise Traglastverstärkung, umfassende Lärmschutzmaßnahmen, Ausbau des Radwegenetzes oder Verbesserung der Barrierefreiheit, grundsätzlich nicht vordringlich berücksichtigt. Soweit aus technischer Sicht ein vordringlicher Instandsetzungsbedarf festgestellt wird und aufgrund der verkehrlichen Bedeutung des Bauwerks ergänzende Maßnahmen angezeigt sind, wird die Realisierung dieser Bestandteile auch im Zuge einer konventionellen Sanierung verfolgt.

Auf Grundlage der in den beiden vergangenen Jahren durchgeführten Bestandsaufnahme und Neubewertung aller Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main einschließlich der im Zuge der ÖPP-Ausschreibung erlangten Datenbasis wurde das Bauprogramm 2015 - 2019 mit folgender Zielsetzung aufgestellt:

- Prognostizierung und Priorisierung des vordringlichen Sanierungsbedarfs aller Brücken und Ingenieurbauwerke unter Eingliederung der Bauwerke des ÖPP-Portfolios bei verringertem Leistungsumfang.

- Planung der Ablaufprozesse und des Realisierungszeitraums zur sukzessiven Umsetzung des Bauprogramms unter Beachtung sachlicher, fachlicher und personeller Ressourcen. Das Bauprogramm berücksichtigt dabei die Erfordernisse, um zeitnah auf unvorhersehbare Veränderungen des Zustandes einzelner Bauwerke zu reagieren.

- Ermittlung des mit den vorhandenen Ressourcen zur Umsetzung des Bauprogramms durchschnittlich p.a. erforderlichen Finanzbedarfs (Ergebnis- und Finanzhaushalt).

- Ermittlung und Bewertung von Faktoren, die Einfluss auf den Realisierungshorizont einzelner Sanierungsmaßnahmen des Bauprogramms entfalten. In Betracht kommen hier Belange Dritter, insbesondere der Deutschen Bahn AG. So sind bei Sanierungsmaßnahmen, die eine Sperrung des Bahnverkehrs erforderlich machen, Anmeldefristen von bis zu drei Jahren zu berücksichtigen.

- Sicherstellung einer fachgerechten baulichen und betrieblichen Unterhaltung der Brücken und Ingenieurbauwerke außerhalb der "Fünf-Jahres-Bauprogramme" erfasst alle Maßnahmen, die der Erhaltung der Verkehrssicherheit und der Bausubstanz dienen. Die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Bauwerkszustandes erfolgt durch regelmäßig durchgeführte kleinere Reparaturarbeiten (Jahresverdingung), beispielsweise Betoninstandsetzungen, Reparatur defekter Geländer, Beseitigung von Fahrbahnschäden oder Unfallschäden. Hierzu gehört auch die Betreuung von Hebeanlagen und von Aufzugsanlagen an den Ingenieurbauwerken der Stadt Frankfurt am Main.

- Finanzcontrolling im Rahmen der Viermonatsberichterstattung.

In Umsetzung des Bauprogramms 2015 - 2019 sind innerhalb der nächsten fünf Jahre 43 Ingenieur- und Brückenbauwerke (siehe Anlage 3 Übersichtsplan) zur Sanierung oder Instandhaltung vorgesehen. Umfassendere Arbeiten mit einem Finanzaufwand über 1 Million Euro sind insbesondere an folgenden Bauwerken vorgesehen:

Straßenbrücke über die Nidda in Rödelheim (BW 14)

Ein Ersatzneubau wird erforderlich, da die bisherige Gewölbebrücke die Tragfähigkeit aus bautechnischen Gründen nicht mehr gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms, der die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 24.07.2014, § 4865 (M 97), entsprochen hat.

Omegabrücke am Bahnhof Griesheim (BW 021c)

Im Zuge einer Bauwerksertüchtigung erfolgt eine bestandsnahe Sanierung des Bauwerkes aus Mitteln des Ergebnishaushalts; ein Angebotsstreifen für den Radverkehr wird eingerichtet. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wurde bereits eingeleitet; die Sanierung wird im Zeitraum von März 2015 bis Juni 2016 durchgeführt.

Umbau der Camberger Brücken

Es ist die Instandsetzung der Camberger Straße einschließlich eines vollständigen Ausbaus des Radweges und der Instandsetzung von fünf Brückenbauwerken aus Mitteln des Ergebnishaushalts und des Investitionsprogramms vorgesehen.

Bereich Miquelknoten

Es ist eine Instandsetzung von drei Straßenbrücken aus Mitteln des Ergebnishaushalts vorgesehen.

Brücke im Zuge Hanauer Landstraße (BW 021a)

Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes wird ein Ersatzneubau mit leicht geänderter Brückengeometrie erforderlich. Das vorhandene Schadensbild erfordert eine verdichtete Bauwerkskontrolle, um die Verkehrssicherheit des Bauwerks zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms.

Schwedlerbrücke (BW 025)

Aufgrund des Schadensbildes (Bauwerksprüfung vom September 2013 mit Zustandsnote von 4,0) wird ein Neubau bzw. eine Nachbildung von mehr als 50% der Brückenkonstruktion notwendig. Da die Brücke seit 2010 als technisches Kulturdenkmal eingestuft ist, wird ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit dem eine Lösung für das Zusammenspiel von Neubau, Nachbildung und Sanierung gefunden werden soll. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms.

Lahmeyerbrücke (BW 023)

Aufgrund des Bauwerkzustands wird ein Ersatzneubau mit neuer Brückengeometrie erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms.

Weiteres Vorgehen

Das Bauprogramm 2015 - 2019 verfolgt primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf.

In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken erreicht werden, der eine planmäßige, vorbeugende Unterhaltung ermöglicht.

Der Magistrat wird zum Stand der Umsetzung der Bauprogramme in einem zweijährigen Turnus berichten.

D) Kosten

Zur Umsetzung des Bauprogramms 2015 - 2019 sind auf Basis durchgeführter Kostenschätzungen (Preisstand 2015) Investitionsausgaben aus dem Finanzhaushalt in Höhe von 32.025.100 € und Einnahmen aus dem GVFG/FAG in Höhe von 3.000.000 € sowie 23.050.000 € zur Finanzierung des Unterhaltungsaufwandes im Ergebnishaushalt vorgesehen.

Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen:

Finanzrechnung

Abfluss

Zufluss

Summe

2015

2.825.100 €

0 €

2.825.100 €

2016

14.600.000 €

0 €

14.600.000 €

2017

3.050.000 €

-1.000.000 €

2.050.000 €

2018

7.500.000 €

-1.000.000 €

6.500.000 €

2019

4.050.000 €

-1.000.000 €

3.050.000 €

Summe

32.025.100 €

-3.000.000 €

29.025.100 €

Ergebnisrechnung

Abfluss

Zufluss

Summe

2015

5.250.000 €

5.250.000 €

2016

7.300.000 €

7.300.000 €

2017

7.400.000 €

7.400.000 €

2018

2.100.000 €

2.100.000 €

2019

1.000.000 €

1.000.000 €

Summe

23.050.000 €

0 €

23.050.000 €

Gesamt

55.075.100 €

-3.000.000 €

52.075.100 €

Die Finanzierung der Umsetzung des Konzeptes ist durch die im Beschlusstext unter Ziffer 3 und 4b aufgeführten Mittel im Zeitraum 2015 - 2019 im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften gesichert. Die Umsetzung der Maßnahmen des Finanzhaushaltes erfolgt jeweils auf Basis von Bau-/Finanzierungsvorlagen. Sofern Investitionszuschüsse aus GVFG-/FAG-Mitteln in Anspruch genommen werden können, werden diese beantragt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. April 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 27 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.10.2015 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf27 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 18.05.2015
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 44 · 18.05.2015
TO I, TOP 20
Beraten
1. a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 18.05.2015
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 42 · 19.05.2015
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 44 · 19.05.2015
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 42 · 19.05.2015
TO I, TOP 17
Beraten
a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 40 · 19.05.2015
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 28.05.2015
TO II, TOP 14
Beraten
a) Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch der ÖkoLinX-ARL wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 28.05.2015
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 41 · 28.05.2015
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 44 · 29.05.2015
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 29.05.2015
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG

OBR 12
Sitzung 41 · 29.05.2015
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 61 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 02.06.2015
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 09.06.2015
TO II, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

OBR 2
Sitzung 45 · 29.06.2015
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 640 2015 1. Der Vorlage M 61 wird unter Hinweis auf OA 640 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz angehängt wird: "Der Magistrat wird um Vorstellung der abgestimmten Planung im Ortsbeirat 2 gebeten." 3. Die Vorlage OF 693/2 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE.(= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 10
Sitzung 43 · 30.06.2015
TO I, TOP 9
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1386 2015 1. Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 809/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 02.07.2015
TO II, TOP 13
Beraten
a) Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 07.07.2015
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFF
Enthaltung:
Römer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 14.07.2015
TO II, TOP 3
Angenommen
1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFF
Enthaltung:
Römer
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 61 und OA 640 = Ablehnung)REP (M 61 und OA 640 = Annahme)Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 61 und OA 640 = Ablehnung) REP (M 61 und OA 640 = Annahme) Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 16.07.2015
TO II, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPREP
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Römer
Sonstige:
Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFRömerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); RÖMER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme)

OBR 3
Sitzung 44 · 17.09.2015
TO II, TOP 15
Beraten
Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 08.10.2015
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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