BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Die grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße wird vorgeschlagen, um den schlechten Bauwerkszustand zu beheben und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Maßnahme ist Teil des Brückenbauprogramms 2015-2019 und hat hohe Priorität. Die Zustimmung zur Vorlage wird erwartet, um die notwendigen finanziellen Mittel freizugeben.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der grundhaften Erneuerung des BW022h wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.868 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) die grundhafte Erneuerung des BW022h "Brücke im Zuge der Camberger Straße" Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015-2019 ist (M 61) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes hohe Priorität hat;
b) für die Maßnahme Mittel in Höhe von 3.868 T€ in der Projektdefinition 5.002663 Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke zur Verfügung stehen;
c) für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 90 T€ verausgabt wurden;
d) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtenden Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen.
e) für die Baumaßnahme ein Antrag zur Gewährung einer Landeszuwendung nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFöG) gestellt wurde; eine Förderungszusage wurde noch nicht erteilt;
f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 126 T€ im jeweiligen Budget sichergestellt ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Bauwerk 22 h überführt die Camberger Straße über 7 Bahngleise der DB Netz AG im Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs. Die Camberger Straße ist eine Verbindungsstraße zwischen der Galluswarte und dem Europaviertel im Norden und dem Gutleutviertel im Süden.
Die Brücke wurde 1969 neu gebaut. Dabei wurden Teile des nördlichen Widerlagers der Vorgängerbrücke wiederverwendet. Beim Überbau handelt es sich um eine 2-Feld-Stahldeckbrücke mit 2 Hauptträgern und einer orthotropen Fahrbahnplatte.
Die Stützweite beträgt laut Bestandsunterlagen 21,25 + 16,35 = 37,60 m.
Die Breite des Überbaus setzt sich aus einem 7,00 m breiten Fahrstreifen mit beiderseitigem Geh- und Radwegbereich von insgesamt 3,50 + 3,00 = 6,50 m Nutzbreite zusammen, so dass sich einschließlich der Streifen außerhalb der Brückengeländer eine Gesamtbreite von 14,00 m ergibt. Die lichte Höhe im Bereich der DB-Gleise beträgt entsprechend eines Bestandsaufmaßes vom 02.02.2017 ca. 5,56 bis 5,70 m.
Das Haupttragwerk besteht aus zwei vollwandigen Hauptträgern, die zueinander einen Abstand von 8,50 m haben. Die Hauptträger sind über regelmäßige Querträger verbunden. Beiderseits der Hauptträger kragen die Querträger konsolartig aus und tragen die Geh- und Radwegbereiche.
Die Fahrbahn besteht aus einer orthotropen Platte, die sich aus einem Deckblech und Längsrippen zusammensetzt und in Brückenlängsrichtung spannt. Sie dient nicht nur der Aufnahme der örtlichen Straßenverkehrslasten, sondern wirkt gleichzeitig als Obergurt des Haupttragwerks.
Der Überbau ist jeweils in Richtung Nord und Süd auf Widerlagern gelagert. Die Mittelstütze ist als massive Scheibe ausgebildet.
Beim nördlichen Widerlager wurde das Altwiderlager der Vorgängerbrücke weiterverwendet und in Richtung Westen verbreitert. Der Mittelpfeiler und das südliche Widerlager wurden 1969 komplett erneuert.
Die Lagerung des Bauwerks erfolgt auf Stahllagern. Das Festlager wurde auf dem südlichen Widerlager angeordnet, auf dem Mittelpfeiler und dem nördlichen WL sind längs bewegliche Lager als Stahlrollenlager angeordnet. Als Übergangskonstruktion wurden Stahlübergänge mit Dehnprofil aus Zellkautschuk eingebaut.
Das vorhandene Bauwerk weist folgende wesentliche Kennwerte auf:
- Stützweite : 21,25 + 16,35 = 37,60 m
- Statisches System: 2-Feld-Stahlbrücke mit 2 Hauptträgern
- Gesamtbreite : ca. 14,00 m (ohne Berührungsschutz)
- Kreuzungswinkel : ca. 100 gon
- Bauhöhe : ca. 1,14 m
- Konstruktionshöhe : ca. 1,07 m
Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (Hauptprüfung 2011 H) ergab eine Zustandsnote von 3,4. Der Zustandsbericht von 2014 hat das analoge Ergebnis.
Der Überbau weist danach folgende wesentliche Schäden und Mängel auf:
- Stahlkonstruktion angerostet mit vereinzelter Blattrostbildung (Kantenbereiche, Bereiche der Entwässerungseinrichtungen)
- Unterseite des Deckblechs der orthotropen Platte großflächig abgeplatzte Beschichtung, Untergrund rostig, mit fortschreitender Schadensentwicklung
- Verformung des Untergurtes über dem Pfeiler
Die Widerlager weisen folgende wesentliche Schäden und Mängel auf:
- mehrfach Risse bis 1 mm, vereinzelt bis 3 mm an beiden Widerlagern
- häufig Abplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung an beiden Widerlagern + Pfeiler
- Durchfeuchtungen am Mittelpfeiler
- Abplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung an den Lagersockeln Mittelpfeiler
B. Alternativen
Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes und der Gefährdung des Bahnverkehrs, gibt es zur Ertüchtigung und Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich.
C. Lösung
Das Bestandsbauwerk erfüllt nicht die Anforderungen der Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072. Eine Verstärkung sowohl des Überbaus als auch der Unterbauten wird erforderlich. Als Einstufungsziel wird dabei Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 zugrunde gelegt. Dies entspricht der Einstufung der südlich im gleichen Straßenzug anschließenden Bauwerke 22 i, 22 k und 22 l, die 2018 / 2019 instandgesetzt wurden. Diese Einstufung deckt die auf der Straße aktuell vorliegende Verkehrsbelastung ab.
Diese Lösung geht weiterhin von folgenden wesentlichen Randbedingungen aus.
- weitest gehende Erhaltung des Bestandes
- Verstärkung des Überbaus und der Unterbauten entsprechend den Lastansätzen der Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072
- Austausch aller Lager
- Instandsetzung der bestehenbleibenden Konstruktion mit dem Ziel einer ausreichenden Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des gesamten Bauwerks.
Für die Restnutzungsdauer des Bauwerks kann nach heutigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die zugrunde gelegten Lastansätze weiter die tatsächliche Verkehrsbelastung abdecken
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf: | 3.868.000,00 |
| € Kostenübersicht | |
| Investitionskosten | 3.867.683,78 € |
| 1. Baukosten | |
| 1.1 Brückenbauarbeiten | 2.709.003,37 |
| € 1.2 Straßenbauarbeiten | 433.070,37 € |
| 1.3 Beleuchtung | 107.729,41 € |
| Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.) | 3.249.803,15 |
| € | |
| 2. Baunebenkosten | |
| 2.1 Planungskosten Bau | 318.455,40 € |
| 2.4 Bauüberwachung | 216.449,19 € |
| 2.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination | 25.000,00 € |
| 2.6 Prüfstatiker | 29.597,68 € |
| 2.10 Bauoberleitung | 28.378,36 € |
| Summe Baunebenkosten | 617.880,63 € |
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | |
| Bisher verausgabt in Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61 und 67-69 Stand 01.06.2022 | |
| 89.509,10 € 2023 | 2.900.000,00 € |
| 2024 | 967.683,70 |
| € | |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -keine-
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten
| 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 3.326.884,00 € x 1,00 % = | 33.268,84 € |
| Straßenbau 880 m2 x 1,30€/m² = | 1.144,00 |
| € Beleuchtung | |
| (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die | |
| Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) | |
| Summe Bauunterhaltungskosten: | 34.412,84 € |
| 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 70 Jahre*² | 1/70 von 3.326.884,00 € | 47.526,91 € |
| Straßenbau BND * 30 Jahre*2 | 1/30 von 433.070,37 | 14.435,68 € |
| Beleuchtung BND * 20 Jahre*² | 1/20 von 107.729,41 € | 5.386,47 |
| € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *² AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt Summe Abschreibung: | 67.349,06 € | |
| c) Kapitalkosten 1,25 % / 2* 3.867.683,70 € | 24.173,02 € | |
| (Zinssatz gem. Rundmail vom 12.01.2022, Ergänzung zur Rundmail zum Haushalt 2022) Summe Jahresfolgekosten (Summe a, b, c) | 125.934,92 € | |
| Summe Jahresfolgekosten gerundet auf volle T€ | 126.000,00 € |
5. Jahreserträge:
-keine-
6. Leistungen Dritter:
-keine-
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
-keine-
Anlage 1_Uebersichtskarte (ca. 577 KB) Anlage 2_Bauwerksplan (ca. 1,5 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2022Sie sind hierMM 186BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 7. Dezember 2022NRNR 551Kurze Wege sichern: Behelfsbrücke Baustelle Camberger BrückeSTVV-Antrag · CDU
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 120Kurze Wege sichern: Behelfsbrücke Baustelle Camberger BrückeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 186 und NR 551 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 551) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 186 und NR 551 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 551) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)