BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Stadtverordnetenversammlung
18
15. Dezember 2022
15. Dezember 2022
Beschluss
1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob für die Zeit der Bauarbeiten zur Sanierung der Camberger Brücke eine Behelfsbrücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und eventuell auch für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wie folgt hergestellt werden kann: a) Eine Behelfsbrücke zwischen der Hermann-Eggert-Straße und der Zufahrt zu den Gebäuden Camberger Straße 9, 10 und 11 oder b) eine Behelfsbrücke zwischen der Hermann-Eggert-Straße bis zur Unterführung hinter der Weilburger Straße 15 bzw. dem Gebäudekomplex Weilburger Straße 19-21. Bei einem positiven Ergebnis für eine der beiden Varianten wird der Magistrat aufgefordert, die entsprechende Behelfsbrücke zu errichten, und zwar möglichst in modularer Bauweise."