BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Infrastruktur zu verbessern. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.954 T€ sollen bewilligt werden, um die gestiegenen Kosten zu decken. Das erwartete Ergebnis ist eine sichere und funktionsfähige Brücke für den Verkehr.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Den Mehrkosten aus der Vergabe der Bauleistung der grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße wird zugestimmt.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 1.954 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- für die Ertüchtigung der Brücke im Zuge der Camberger Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.868 T€ (brutto) in der Projektdefinition 5.010839 freigegeben wurde, hiervon Baukosten in Höhe von 3.250 T€;
- das Ausschreibungsergebnis der Bauleistung mit 3.784 T€ um 534 T€ über der Kostenberechnung der Baukosten lag, sowie mittlerweile weitere Mehrkosten in Höhe von 1.420 T€ vorliegen und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 5.822 T€ gestiegen ist.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.954 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau" zur Verfügung.
- Insgesamt wurden bis 31.07.2023 bereits Mittel in Höhe von 3.206 T€ verausgabt.
- Ein Förderantrag wurde bei HessenMobil gestellt, die Maßnahme wird dort jedoch vorerst nur als Nachrücker geführt.
- Ferner dient es zur Kenntnis, dass die aufgrund der Mehrausgaben um rund 62 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: rd. 126 T€) zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186). erfolgte die Vergabe der Baumaßnahme am 21.12.2022, da die im Laufe des Jahres 2023 angemeldeten Sperrpausentermine der Deutsche Bahn AG eingehalten werden mussten.
Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung einen Betrag von 3.783.993,30 € (brutto). Mit dem Beschluss § 2660 der Stadtverordnetenversammlung wurden hierfür jedoch Baumittel in Höhe von nur 3.249.803,15 € bewilligt.
Des Weiteren fielen projektbedingt Mehrkosten im Bereich der Kabelverlegung zur Baufeldfreimachung durch IKT, der SRM und der Sicherung gegen den Bahnbetrieb an, die im Vorfeld nicht berücksichtigt werden konnten, sowie mittlerweile auch diverse Nachtragsforderungen der Baufirma.
Mit der Deutsche Bahn AG konnte bislang keine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Wird diese nun doch noch vor Bauende abgeschlossen, sind die Kosten für bahnrelevante Leistungen seitens der DB Netz AG zu tragen, sodass es voraussichtlich zu einer Erstattung kommen wird.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
keine
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| | |
| 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): | 1.954.000,00 € | ||
| Kostenübersicht | |||
| Investitionskosten | 1.954.216,93 € | ||
| 1. Baukosten | |||
| 1.1 Mehrkosten Vergabe | 534.190,15 € | ||
| 1.2 | |||
| Nachtragsangebote Bau (geprüft) | 630.463,60 € | ||
| Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.) | 1.164.653,75 € | ||
| 2. | |||
| Baunebenkosten (Mehrkosten) | |||
| 2.1 Provisorische Kabelverlegung (IKT) | 375.947,08 € | ||
| 2.2 | |||
| Erdungsabnahme DB | 4.760,00 € | ||
| 2.3 | |||
| Bauvorlageberichtigter DB | 2.213,40 € | ||
| 2.4 Planungen | |||
| Oberleitung DB | 34.343,40 € | ||
| 2.5 Statische | |||
| Prüfung Nachrechnung | 19.733,83 € | ||
| 2.6 Erstellung | |||
| Kreuzungsvertrag DB | 1.090,04 € | ||
| 2.7 | |||
| Videoüberwachung | 7.587,44 € | ||
| 2.8 | |||
| Vermessung | 1.326,50 € | ||
| 2.9 Sicherung | |||
| Bahnbetrieb | 342.561,49 € | ||
| Summe Baunebenkosten | 789.563,18 € |
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | |||
| 2023 | 1.954.216,93 € |
| 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: | |||
| -keine- |
| 4. Jahresfolgekosten: | |||
| a) Persönliche Ausgaben | |||
| -keine- | |||
| b) Sachkosten | |||
| 1. Bauunterhaltungskosten | |||
| Baukosten (Mehrkosten) | |||
| 1.954.216,93 € *1% | 19.542,17 € | ||
| Summe Bauunterhaltungskosten: | 19.542,17 € | ||
| 2. Abschreibung | |||
| (jährlich) | |||
| Brückenbau (Mehrkosten) BND * 70 Jahre*² 1/70 von | |||
| 1.954.216,93 € | 27.917,38 € | ||
| BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | |||
| *² AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt | |||
| Summe Abschreibung: | 27.917,38 € | ||
| c) Kapitalkosten | |||
| 1,45 % / 2* 1.954.216,93 € | 14.168,07 € | ||
| (Zinssatz gem. Rundmail vom 22.07.2022 zum Haushalt |
| 2023) | ||
| Summe Jahresfolgekosten (Summe a, b, c) | 61.627,63 € | |
| Summe Jahresfolgekosten gerundet auf volle T€ | 62.000,00 € |
5. Jahreserträge:
-keine-
6. Leistungen Dritter:
-keine-
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
-keine-
8. Sonstiges:
-keine-
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2023Sie sind hierMM 160BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 11. Oktober 2023NRNR 777Brücken Camberger Straße: Finanzierungsbeteiligungen DritterSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, und BFF-BIG; CDU (= Votum im Ausschusses für Mobilität und Smart-City) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 777) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 160 = Enthaltung, NR 777 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 777); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)