Brücken Camberger Straße: Finanzierungsbeteiligungen Dritter
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Finanzierungsbeteiligungen Dritter für die grundhafte Erneuerung der Brücke in der Camberger Straße sicherzustellen. Dies ist notwendig, um finanzielle Nachteile für die Stadt zu vermeiden und die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistratsvortrag M 159 vom 22.09.2023 "BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen Mehrkostenvorlage" wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zügig mit der Deutschen Bahn und dem Bund eine Finanzierungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz beschlossen und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,
a) warum bisher keine (Finanzierungs-) Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen wurde;
b) ob es weitere im Bau befindliche Kreuzungsbauwerke gibt, bei denen aktuell noch keine Kreuzungsvereinbarung vereinbart wurde oder die Genehmigung des Staatsanteils fehlt;
c) welche Bauwerke in den letzten Jahren ohne Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen wurden und damit ein finanzieller Schaden zu Lasten der Stadt verursacht wurde.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass in Zukunft der Bau von Kreuzungsbauwerken, die staatliche bezuschusst werden, erst nach der Antragsstellung erfolgt.
Begründung
Angesichts der angespannten Lage des städtischen Haushalts und des auch weiterhin großen Investitionsbedarfs in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt ist es notwendig, zügig die erforderlichen und gesetzlich beordneten finanziellen Beteiligungen Dritter sicherzustellen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz regelt den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen zwischen Eisenbahnstrecken und Straßen. Für die Maßnahme tragen zu je einem Drittel der Baulastträger des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn, der Baulastträger der kreuzenden Straße und der Bund. Bei kommunalen Straßen werden die Kosten anders aufgeteilt. Vor dem Bau einer Maßnahme ist eine Vereinbarung abzuschließen, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wegen der Kostenbeteiligung des Bundes genehmigt werden muss. Das Kreuzungsrechtsverfahren kann auch ohne Antrag eingeleitet werden, wenn die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs eine Maßnahme erfordert. Im Fall grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße (BW022h) konnte bisher keine Finanzierungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen werden. Da der Bau aber schon begonnen hat, läuft die Stadt Gefahr, durch den Bund zu tragende Finanzierungsanteile zu verlieren, wenn bis zum Bauende die Vereinbarung nicht abgeschlossen und beim Ministerium eingereicht wurde. Das darf nicht geschehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2023MM 160BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 11. Oktober 2023Sie sind hierNRNR 777Brücken Camberger Straße: Finanzierungsbeteiligungen DritterSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 777) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 160 = Enthaltung, NR 777 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 777); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)