Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda in Höhe von 610.000 € zu bewilligen. Dies ist notwendig, da die Ausschreibungsergebnisse und nachtragsbedingte Mehrkosten den Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.328.000 € erhöht haben. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung der zusätzlichen Mittel zur Sicherstellung der Bauausführung.
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Neues zu Hausener Obergasse per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Den Mehrkosten aus der Vergabe der Bauleistung des Ersatzneubaus der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, sowie den zusätzlich erforderlichen Mitteln aufgrund zusätzlicher Leistungen wird zugestimmt.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 610.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse mit Beschluss vom 01.10.2020, § 6446 (M 115), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.718.000 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.010671, freigegeben wurde, - das Ausschreibungsergebnis um rund 294.000 € über der Kostenberechnung lag, sowie nun auch nachtragsbedingte Mehrkosten über 316.000 € in der Bauausführung aufkommen und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.328.000 € gestiegen ist.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 610.000 € (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau" zur Verfügung.
- Ferner dient es zur Kenntnis, dass
- a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rd. 546 T€ (Stand 12/2022) verausgabt wurden,
- b)die aufgrund der Mehrausgaben um rund 18 T€ erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind.
Begründung
A - Zielsetzung
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020, § 6446 (M 115), erfolgte die Ausschreibung der Baumaßnahme am 12.04.2021. Die Submission fand am 18.05.2021 statt, die Vergabe des Bauauftrages musste aufgrund der Vergabefristen bis spätestens zum 13.08.2021 erfolgt sein.
Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.705.315,17 €. Mit Beschluss § 6446 der Stadtverordnetenversammlung wurden hierfür Baumittel in Höhe von 1.412.000 € bewilligt.
Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe aufgrund der aktuellen Materialpreise ergeben hätten, bzw. diese im weiteren Verlauf vermutlich pandemiebedingt noch gestiegen wären, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit erfolgt die Beauftragung vorerst aufgrund einer Zweierverfügung.
Zwischenzeitlich wurden in der Bauausführung weitere Mehrkosten in Höhe von 316.000 € über Mehrkostenankündigungen, sowie Nachtragsangebote über geänderte und zusätzliche Leistungen der Baufirma angekündigt.
Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 2.328.000 €.
B - Alternativen
- keine -
C - Lösung
- keine -
D - Kosten (Mehrkosten)
- Investitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf | (Mehrkosten) | | 610.000,- €
| Die Mittel stehen zur Verfügung unter: Produktdefinition | 5.002663 |
| Produktgruppe: | 16.03 |
| Sachkonto: | 80785200 |
Kostenübersicht (Mehrkosten)
| 1 | Baukosten | brutto |
| 1.1 | Brückenbau | 610.000 € |
| Summe Baukosten | 610.000 € | |
| Mehrkosten (gerundet) | 610.000,- € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2023 | 610.000,- €
| 3. Folgeinvestitionen: | |
| - keine - | 0,00 € |
| 4. Jahresfolgekosten (Mehrkosten): | |
| a) Persönliche Ausgaben | |
| - keine - | |
| b) Sachkosten |
| 1. Bauunterhaltungskosten | ||
| - Brückenbau | 610.000 € | |
| x 1,00 = | 6.100,- € | |
| Summe Sachkosten | 6.100,- € |
| 2. Abschreibung | ||
| Brückenbau | BND * 80 Jahre*) 1/80 | |
| von 610.000 € | 7.625,- € | |
| *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | ||
| Summe Abschreibung | 7.625,- € | |
| c) Kapitalkosten | ||
| 1,45 % * 610.000 € / 2 | 4.422,50 | |
| € (Zinssatz gem. HH-Rundschreiben vom 22.07.2022) | ||
| Gesamtsumme Jahresfolgekosten (Mehrkosten): | 18.147,50 € |
| 6. Jahreserträge: | |
| - keine - |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| - keine - | |
| Summe Leistungen Dritter (brutto) | 0,00 € |
| 7. Sonstiges: | 0,00 |
| € - keine - | |
| Summe Sonstiges (brutto) | 0,00 € |
| 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | |
| - keine - | 0,00 € |
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei; BFF-BIG (= Enthaltung)