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Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7

Vorlagentyp: STMagistrat
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortsbezirk 7 umzusetzen, darunter die Anbringung von Fahrradpiktogrammen und Verkehrsberuhigungen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Radverkehr zu fördern.

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Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße: Das geschilderte hohe Aufkommen von Gehwegradlern ist offenbar im Anschluss der Straße Alt-Praunheim begründet. Radverkehr kann aufgrund der Einbahnstraßenregelungen nicht legal in Richtung In der Römerstadt weitergeführt werden. Ohne größere Umbauten ist es schwierig, eine verkehrssichere Zuführung im nördlichen Anschluss herzustellen. Zielführender ist aus Sicht des Magistrates die Stärkung der Führung durch die Fritz-Lennig-Anlage. Auf dieser Relation wird auch das Hauptnetz aus dem Radverkehrskonzept Nord geführt. Sofern eine Schaffung der barrierefreien Relation über die Fritz-Lennig-Anlage als nicht kurzfristig umsetzbar bewertet wird, sind bestandsnahe Möglichkeiten zur Anbindung der Augustenburgstraße an den Praunheimer Weg für den Radverkehr geplant. In diesem Zuge würden dann auch Piktogramme in der Augustenburgstraße vorgesehen werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Bereich in einer Tempo-30-Zone liegt. Dort ist immer mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen. Hier gilt besonders die Grundregel der Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gemäß § 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Ein Fahrradpiktogramm ist bereits im Einmündungsbereich "In der Römerstadt" vorhanden. Zu
  2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße: Der Magistrat erachtet die Maßnahme grundsätzlich für sinnvoll. Die Drängelgitter lassen sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht entfernen. Stattdessen wird eine bauliche Anpassung geprüft, um die Passierbarkeit auch für größere Fahrräder zu gewährleisten (beispielsweise durch Aufweitung auf 1,50 m). Die Absenkung des Bordsteins wird umgesetzt. Zu
  3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg: Der Anregung wird entsprochen. Zu
  4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim: Zur Wirkung der Mittellinie ist die Aussage grundsätzlich korrekt. Bei Entfernung entstehen jedoch Phantommarkierungen (Frässpuren). Zudem haben auch andere Faktoren wie Gradlinigkeit oder Anbaufreiheit einen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Die Straße Alt-Praunheim ist mit rund sechs Metern Breite (mit Busverkehr) aus unserer Sicht klar für eine erkennbare Richtungstrennung ausgelegt. Im Übrigen ist Alt-Praunheim durch seine kurvenreiche Strecke und schmale Fahrbahnbreite nicht zum Rasen geeignet. Die Geschwindigkeit ist bereits auf Tempo 30 reduziert. Der Anregung wird daher nicht entsprochen bzw. kann nochmals detailliert im Rahmen einer Deckenerneuerung geprüft werden. Zu
  5. Heerstraße westlicher Teil: Gemäß den Ausführungen zu Punkt
  6. Die Relation ist Teil des Hauptnetzes im Radverkehrskonzept (RVK) Nord. Darin wird vorgesehen, bauliche Radwege zu errichten, was voraussichtlich jedoch nicht kurzfristig realisierbar ist. Aufgrund der vorliegenden Fahrbahnbreiten kommt im Bestand neben Mischverkehr keine andere Führung in Frage. Die Markierung von Radpiktogrammen ist folglich eine geeignete kurzfristige Maßnahme zur Sensibilisierung und wird umgesetzt. Zu
  7. Versetztes Parken Hausener Obergasse: Eine Verlegung der Parkstände ist nicht vorgesehen. Zu Beginn der Hausener Obergasse ist das versetze Parken angeordnet. Ab Hausnummer 9a folgt ein Piktogramm, welches den verkehrsberuhigten Bereich verdeutlicht und eine Fahrbahnschwelle, welche den KFZ-Verkehr verlangsamt. Die weiteren Parkstände sind so angelegt, dass das Durchfahren größerer Fahrzeuge, wie insbesondere Einsatzwagen von Feuerwehr und Müllabfuhr, ohne Behinderung möglich ist. Zu
  8. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße: Die Aufstellung zusätzlicher Poller ist nicht vorgesehen. Dieser Knotenpunkt befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich. Dort dürfen Fußgänger:innen und somit auch Schüler:innen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren. Zudem bestehen bereits Poller und Radfahrbügel im Eingangsbereich der Kerschensteinerschule. An dieser Stelle ergeht der Hinweis, dass für die Kerschensteinerschule auch die Möglichkeit besteht, sich am Schulstraßenprogramm der Stadt Frankfurt zu beteiligen. Zu
  9. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße: Die Eugen-Hartmann-Str. (8,5 m Fahrbahnbreite) ist Teil des perspektivischen Hauptnetzes (in Verlängerung der Parallelachse zur Heerstraße Richtung Westen). Die übrigen Straßen sind kein Teil des Haupt- oder Nebennetzes. Unabhängig von der Netzkategorie erfolgt dennoch perspektivisch eine Entschärfung durch Schaffung von Dooring-Zonen im Sinne einer sicheren Radverkehrsführung. Durch den Modalfilter in der Eugen-Hartmann-Straße, dürften sich die im Gebiet fahrenden Kfz-Verkehre vor allem auf den Kundenverkehr zu Rewe, Mercedes und die Andienung der Gewerbebetriebe konzentrieren. Die Straßen Christa-Maar-Straße und Willy-Berkering-Straße sind für die heutigen Zwecke offensichtlich überdimensioniert, was auch an den zahlreich dort abgestellten Fahrzeugen (insbesondere LKW) erkennbar ist. Mittel-/langfristig ist eine Betrachtung in Zusammenhang mit den Planungen zum Stadtteil der Quartiere sinnvoll. Zu
  10. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße: Die Relation ist Teil des Radnebennetzes im RVK Nord, woraus grundsätzlich ein mittlerer, jedoch nicht prioritärer Bedarf begründet werden kann. Die Schaffung eines Vorbeifahrstreifens mit aufgeweitetem Radaufstellstreifen (ARAS) macht nur bei hohem PKW-Verkehrsaufkommen und einer sonst schwer zu erreichenden Linksabbiegemöglichkeit (z.B. aufgrund einer gesonderten Führung des Radverkehrs) Sinn. Beide Aspekte werden hier nicht gesehen, da eine klare Mischverkehrsführung aus einer Nebenstraße vorliegt. Zudem würde der neu einzufügende Vorbeifahrstreifen die bestehenden Aufstellstreifen (je ca. 3m) verengen. Der Anregung wird nicht entsprochen. Zu
  11. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße: Eine Furtmarkierung ist bereits vorhanden und wurde Anfang 2025 erneuert. Eine Rotmarkierung wird hier nicht als sinnvoll erachtet, da hier kein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Die Radverkehrsführung ist für das Radfahren auf der Fahrbahn ausgelegt. Zu
  12. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof": Die Planung des Radschnellweges FRM 5 hat bereits begonnen. Um die Situation bis zur projektbezogenen baulichen Umgestaltung zu entschärfen, bietet sich die geforderte Roteinfärbung an. Der Anregung wird entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2025OFOF 522/7Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Oktober 2025OMOM 7519Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7Direktanregung
  3. 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    STST 610Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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