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Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
38 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Abbruch und Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse vor. Dies ist notwendig aufgrund des schlechten Bauwerkszustands und der geringen Tragfähigkeit der bestehenden Brücke. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung einer neuen Brücke mit höherer Tragfähigkeit und besserer Verkehrsanbindung.

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Hausener Obergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abbruch und Ersatzneubau der Brücke über die Nidda, BW012 im Zuge der Hausener Obergasse, sowie dem anschließenden Abbruch der Fußgängerbrücke über die Nidda, BW012a, wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.718 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes höchste Priorität hat;
    • b)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.718 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61 und 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken", zur Verfügung stehen,
    • c)für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 166 T€ verausgabt wurden;
    • d)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;
    • e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 43 T€ sichergestellt ist;
    • f)die von der Baumaßnahme betroffenen Bauwerke zum 31.05.2019 einen Restbuchwert von 7.643,00 € aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
  4. Der Fällung von zwei betroffenen Bäumen im Bereich des westlichen Widerlagers wird zugestimmt. Es handelt sich um zwei unkatalogisierte Bäume in der Zuständigkeit der Stadtentwässerung. Die Wiederbegrünung des Baubereichs erfolgt nach Fertigstellung der Brücke in Abstimmung mit der SEF.

Begründung

A. Zielsetzung

Das bestehende Bauwerk "BW 12 Straßenbrücke über die Nidda in Frankfurt - Hausen" im Zuge der Hausener Obergasse verbindet die Frankfurter Stadtteile Rödelheim und Hausen. Unmittelbar neben der Straßenbrücke, die nur in eine Richtung befahrbar ist, befindet sich eine Fußgängerbrücke (BW 12a). Bei der im Jahre 2013 durchgeführten Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden Schäden festgestellt, wonach der Zustand des Bauwerks als nicht ausreichend eingestuft wurde. Das Bauwerk wurde mit der Zustandsnote 3,5 beurteilt. Aufgrund des nicht ausreichenden Bauwerkszustands, des beengten Brückenquerschnitts und der geringen Tragfähigkeit mit einer Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t, beabsichtigt die Stadt Frankfurt das bestehende Brückenbauwerk durch einen Ersatzneubau mit größerer Tragfähigkeit und größerem Brückenquerschnitt zu ersetzen. Dabei sollen die beiden bestehenden Bauwerke zu einem Bauwerk zusammengeführt werden. Für die Aufteilung der Verkehrsflächen ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und eine Gehwegbreite von 2,00 m vorgesehen. Die Gesamtbreite zwischen den Geländern wird somit 9,50 m betragen. Das Bauwerk wird für die Einwirkungen aus Straßenverkehr mit dem Lastmodell LM 1 nach DIN EN 1991-2 bemessen.

B. Alternativen

Keine, da aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes, der Lastbeschränkung und des beengten Brückenquerschnittes nur ein Ersatzneubau wirtschaftlich und sinnvoll ist.

C. Lösung

Das Bauwerk wird als integrale Einfeldbrücke mit einer Gesamtlänge von 30,80 m ausgeführt. In Verbindung mit dem statischen Konzept als integrales Bauwerk werden der Überbau und der Unterbau monolithisch miteinander verbunden. Die bestehenden Schwergewichtsmauern sollen erhalten bleiben. Für den Lastabtrag in den Baugrund wird eine Tiefgründung durch Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,20 m gewählt. Die ca. 3,60 m starken Pfahlkopfbalken werden in Stahlbeton hergestellt und dienen der Verteilung der Lasten aus dem Überbau auf die Pfahlgründung. Der Überbau besteht aus zwei Spannbeton-Hauptträgern, die im unteren Bereich mit Querträgern aus gewalzten Stahlprofilen (HEB 400) miteinander verbunden sind. Die vertikal angreifenden Lasten auf der Fahrbahn werden über Filigranplatten mit einer Ortbetonschicht auf die Stahlprofile weitergeleitet und von dort über die Hauptträger in die Gründung eingeleitet. Die einzelnen Breiten der Brücke betragen: Geh- / Fahrradweg: 2,00 m, Fahrbahn: 5,50 m (Einrichtungsverkehr), Geh- / Fahrradweg: 2,00 m, Gesamtbreite zwischen den Geländern: 9,50 m. Als Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer ist auf den als Brüstung dienenden Spannbeton-Hauptträgern ein Handlauf mit einer Höhe von 1,30 m ab Oberkante Gehwegbelag geplant. Der obere Handlauf (ø 80 mm) ist im Abstand von 1,65 m an einen mehrfach gekanteten Flachstahl angeschlossen, der auf eine Höhe von 86 cm über der Oberkante des Gehwegbelages einen weiteren Handlauf aufnimmt. Die gesamte Handlaufkonstruktion soll aus einem gebürsteten Edelstahl hergestellt werden. Die Betonoberfläche des Überbaus erhält einen Brückenbelag aus: 4,0 cm Gussasphalt - Deckschicht, 3,5 cm Gussasphalt - Schutzschicht, 0,5 cm Bitumen-Schweißbahn und Versiegelung. Im Erschließungsbereich des Bauwerks ist die Straße an die neue Brückenlage anzupassen. Die Fläche wird nach Herstellen der Brücke mit einem neuen Belag versehen der mit einem Höhenausgleich hergestellt wird. Die bestehende Fußgängerbrücke BW012a wird während der Bauzeit seitlich versetzt und kann somit weiter von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden genutzt werden. Nach Herstellung der neuen Brücke erfolgt dann der Rückbau dieser Fußgängerbrücke. Über das Bauwerk BW012 verlaufende Kabeltrassen werden während der Bauausführung über eine provisorische Medienbrücke der Netzdienste Rhein-Main überführt. Im Zuge des Brückenbaus ist ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich. Es sind insgesamt zwei kleine bis mittlere Bäume zu fällen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Investitionsbedarf: 1.718.000,00 € Kostenübersicht Investitionskosten 1.717.261,20 €

  1. Baukosten 1.1 Brückenbauarbeiten 1.253.000,00 € 1.2 Straßenbauarbeiten 159.000,00 € 1.3 Beleuchtung 59.000,00 € Summe Baukosten (Brutto) 1.471.000,00 €
  2. Baunebenkosten 2.
  3. Planungskosten Lph 1 bis Lph 4 und Lph 6 97.722,45 € 2.
  4. Planungskosten Straßenbau 45.227,88 € 2.
  5. Bauüberwachung 35.000,00 € 2.
  6. SiGeKo 10.000,00 € 2.
  7. Baugrunduntersuchung-und Bodengutachten 14.664,37 € 2.
  8. Prüfstatiker nach RVP 19.904,08 € 2.
  9. Gebühr RP 1.200,00 € 2.
  10. Umweltgutachten 7.042,42 € 2.
  11. Bauoberleitung 15.500,00 € Summe Baunebenkosten (Brutto) 246.261,20 €
  12. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt bei PD 5.002663, Stand 30.6.2019 165.698,83 €, 2020 1.552.301,17 €
  13. Folgeinvestitionen: -keine-
  14. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben -keine-
    • b)Sachkosten
  15. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 1.454.033,32 € x 1,00 % = 14.540,33 € Straßenbau 305 m2 x 1,30 €/m2 = 396,50 € Summe Bauunterhaltungskosten: 14.936,83 €
  16. Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 von 204.227,88 € 6.807,60 € Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 1.454.033,32 € 18.175,42 € Beleuchtung BND * 20 Jahre*2 1/20 von 59.000 € 2.950,00 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 27.933,02 € c) Kapitalkosten Die Kalkulatorische Verzinsung entfällt, da Mittel aus dem Ergebnishaushalt verwendet werden. Summe Jahresfolgekosten 42.869,85 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 43.000,00 €

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2020OFOF 489/7Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juli 2020Sie sind hier
    MM 115BW012/BW012a Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  3. 15. August 2020OFOF 511/7Zu: M115/Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Dazu-AntragOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 17. August 2020OMOM 6292Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7Direktanregung
  5. 15. September 2020OAOA 608Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115Anregung
  6. 22. Januar 2021BB 27Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsbericht
  7. 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 476Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 7
Sitzung 41 · 17.08.2020
TO I, TOP 42
Beraten
1. a) Die Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 511/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 20.08.2020
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Votum im Verkehrsausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF; FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 25.08.2020
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 01.09.2020
TO I, TOP 33
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 03.09.2020
TO II, TOP 42
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 7
Sitzung 42 · 15.09.2020
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 608 2020 1. Der Vorlage M 115 wird unter Hinweis auf OA 608 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 511/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Absatz nach dem zweiten Spiegelstrich gestrichen wird und als letzter Satz "Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können" ergänzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
3 SPDGrüneFarbechteFDP
Ablehnung:
CDUFraktionslos
Enthaltung:
2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 29.09.2020
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
FDP (M 115 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 01.10.2020
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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