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Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: B
230 Wochen bis zur Antwort15 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda vor, um die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern und die Hausener Obergasse als Fahrradstraße auszuweisen. Die Brücke wird von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet, um eine sichere Nutzung für Radfahrer zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hausener Obergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.

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Bericht

Die Hausener Obergasse ist in der Vorschlagsliste des Ortsbeirats für eine rechtliche Ausweisung als Fahrradstraße berücksichtigt. Der Magistrat prüft derzeit, ob der Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda hierbei den Beginn der Fahrradstraße darstellen kann. In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet. In diesem Kontext weist der Magistrat darauf hin, dass die Brücke im Fahrbahnbereich bei einer vorgesehenen Fahrbahnbreite von 5,50 Meter zukünftig die Abwicklung eines Radverkehrs in beide Richtungen ermöglicht. Dagegen wird der Motorisierte Individualverkehr auch weiterhin im Einrichtungsverkehr die Brücke passieren. In Einbahnrichtung (Richtung Hausen) wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Dies ist möglich, da die Hausener Obergasse östlich als auch Hausener Weg westlich der Nidda innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen. Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt. Damit wird klar verdeutlicht, dass nur dem Radverkehr der Zweirichtungsverkehr eingeräumt wird. Die Seitenräume sind ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen. Die im Magistratsvortrag M 115/20 (Punkt C - Lösung) angegebenen Breiten "Geh-/Fahrradweg: 2,00 m" entsprechen nicht der vorgesehenen Zuordnung. Dies wurde dem Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins im September 2020 erläutert. Im Rahmen des Ortstermins wurde auch diskutiert, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bedeutung der Radwegerelation beidseitig entlang der Nidda zu betonen. Grundvoraussetzung für diese Maßnahmen ist die noch ausstehende positive Eignungsprüfung der Hausener Obergasse als mögliche Fahrradstraße. Der Einbau des Brückenbauwerks wird unabhängig von einer möglichen Gestaltung der angrenzenden Uferbereiche vorgenommen. Eine aufenthaltsgerechte Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke kann gegebenenfalls nach der Bewertung der zukünftigen Fahrradstraßen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die im Vortrag des Magistrats M 115/2020 (Punkt 4.) angedachten Baumfällungen sind für die Bauausführung nicht mehr erforderlich. Der Bewuchs wurde im regelmäßigen Pflegerhythmus zurückgeschnitten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 2. Juni 2020OFOF 489/7Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juli 2020MM 115BW012/BW012a Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  3. 15. August 2020OFOF 511/7Zu: M115/Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Dazu-AntragOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 17. August 2020OMOM 6292Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7Direktanregung
  5. 15. September 2020OAOA 608Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115Anregung
  6. 22. Januar 2021Sie sind hier
    BB 27Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsbericht
  7. 22. Februar 2021STST 476Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
  8. 6. Februar 2024OFOF 367/7Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 20. Februar 2024OMOM 5120Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestaltenDirektanregung
  10. 14. Mai 2024OFOF 404/7Verkehrsberuhigung an der Hausener NiddabrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  11. 28. Mai 2024OMOM 5508Verkehrsberuhigung an der Hausener NiddabrückeDirektanregung
  12. 17. Juni 2024STST 1201Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestaltenStellungnahme
  13. 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 1866Verkehrsberuhigung an der Hausener NiddabrückeStellungnahme
  14. 12. November 2024OFOF 451/7Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  15. 26. November 2024OMOM 6176Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 27 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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