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Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Neugestaltung der Brücke ist bereits abgeschlossen. Ein baulich gesicherter Radfahrstreifen für den Radverkehr gegen die Einbahnstraßenrichtung über die Brücke (Richtung Rödelheim) lässt sich nicht mehr umsetzen. Eine Verbesserung durch Markierungen und Schutzelemente ist allerdings möglich. Es werden "Cycle Lane Separator"-Elemente auf der Brücke aufgebracht. Dementsprechend erfolgen noch weitere Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Die Beschwerde wurde zudem zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 2,5 Stunden wurden 74 Fahrzeuge erfasst. Lediglich eines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Ergebnisse rechtfertigen keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen. Die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr, wie das Fahren entgegen der Einbahnstraße, obliegt der Landespolizei, die vom Magistrat in Kenntnis gesetzt wird.

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