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Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. Bericht

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 369

Betreff: Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. Bericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) - l. B 244/17 -

  1. Vorbemerkung Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 16.07.2015, § 6148 (Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61) berichtet der Magistrat und legt das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2019 - 2023 vor. Der vorliegende Bericht enthält sowohl den Umsetzungsstand des Bauprogramms 2017 bis 2021, als auch die Fortschreibung und vereinzelte Neuausrichtung des Programmes für den Zeitraum 2019 - 2023 (inklusive Ausblick auf 2024). Das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2019 2023 (inklusive Ausblick auf 2024) liegt als Anlage 1 bei. Die Finanzierung erfolgt:
    • a)bei bestandsnahen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts,
    • b)bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des Finanzhaushalts. Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, reichen die Mittel im Investitionshaushalt nicht aus. Daher werden Mittel aus dem Ergebnishaushalt zum Teil auch für investive Maßnahmen verausgabt. Dies wird den Stadtverordneten jeweils mit der Bau- und Finanzierungsvorlage zum Beschluss vorgelegt. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken jährlich im Haushalt zur Verfügung stehen:
    • a)Ergebnishaushalt: ab 2019 8.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen;
    • b)Finanzhaushalt : 3.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke; Darüber hinaus sind im Haushalt folgende Einzelveranschlagungen vorgesehen:
    • c)Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel), BW 25 sowie die Projektdefinitionen 5.007845; 5.007846; 5.008587; 5.002816; 5.002021; 5.003558 und 5.001252 Die Sanierung der Brückenbauwerke durch das städtische Fachamt ermöglicht sowohl eine zeitliche Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch die Reduzierung auf bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen des Bauprogramms sind die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse berücksichtigen.
  2. Bewertung des Bauprogramm 2017 - 2021/Erfahrungen bei der Umsetzung Nach den ersten vier Jahren der Umsetzung des Bauprogramms zeigt sich, dass dieses Konzept zielführend ist. Die erhofften Vorteile haben sich im vollem Umfang eingestellt: Die Stadt allein entscheidet nach technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Kriterien, welche Bauwerke wann, wie und in welchem Umfang instandgesetzt werden oder ob ein Neubau die sinnvollere Lösung ist. Das zuständige Fachamt legt die erforderlichen technischen Standards fest, nach denen die Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden und veranlasst dann die erforderlichen Planungen. Die Ausführung erfolgt ebenfalls in direktem Auftragsverhältnis mit Baufirmen. Im Zuge der Planung und Durchführung der Maßnahmen kann das teilweise verloren gegangene Know-how von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder aufgebaut werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Instandhaltung und Werterhaltung des Bauwerksbestandes können so sehr effektiv und flexibel eingesetzt werden.
  3. Konjunkturelle Situation Es konnten nicht alle im Bauprogramm 2017 - 2021 geplanten Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitraum begonnen werden. Verschiedene Baumaßnahmen mussten von der Baustellenkoordination aufgrund von Konflikten mit anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Bei mehreren Baumaßnahmen die den Betrieb der DB AG beeinflussen, kommt es wegen den extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung von Sperrungen im Gleisbereich und wegen bahnbetrieblicher Zwänge ebenfalls zu Bauzeitverschiebungen. Weiterhin besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine geeigneten Firmen für die Baumaßnahmen gefunden werden. Auf Ausschreibungen gehen zurzeit deutlich weniger Angebote ein als in der Vergangenheit, und die abgegebenen Angebote unterliegen sehr großen Preisschwankungen. Wiederholt war es erforderlich, Ausschreibungen wegen nicht ausreichender Budgets aufzuheben und neu auszuschreiben. Aufgrund neuer Vorgaben sind nahezu alle Ingenieurleistungen öffentlich auszuschreiben. Dies verlängert die Zeiträume bis eine Beauftragung erfolgen kann. Viele Ingenieurbüros haben einen hohen Auftragsbestand, so dass es zu Kapazitätsproblemen und damit zu verlängerten Planungszeiträumen kommt.
  4. Stand der Umsetzung Im Jahr 2017 bis Ende 2018 wurden folgende Baumaßnahmen aus dem Bauprogramm umgesetzt, begonnen oder abgeschlossen: - BW 10d Schwimmbadbrücke Eschersheim über die Nidda - BW 011 b Fußgängerbrücke über Nidda-Altarm - BW 14 Niddabrücke Rödelheim - BW 21a Neckermannbrücke im Zuge der Hanauer Landstraße - BW 022 i Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 k Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 l Straßenbrücke über die Hafenbahn im Zuge Camberger Straße - BW 038 Straßenbrücke Kennedyallee/Richard-Strauss-Allee - BW 048 b Feldwegbrücke über den Lachgraben, Kellerskopfweg - BW 065 c Fußgängerbrücke über den Sulzbach - BW 085/03 Miquel Knoten Süd - BW 122/08 ÜF Dillenburger Straße über Rosa-Luxemburg-Straße - ST 033 a Stützmauer Berkersheimer Obergasse/Untergasse - BW38b Straßenbrücke über den Königbach/Max-Reger-Straße
  5. Fortgeschriebenes Bauprogramm 2019 - 2023 (Anlage) Bauzeitraum: Der im Bauprogramm benannte Baubeginn der einzelnen Baumaßnahmen dient als Richtwert. Bei einigen Baumaßnahmen kann es zu einer Verschiebung des Baubeginns kommen. Durch die Abhängigkeit von Dritten lässt sich bei einem Zeitraum von größer als drei Jahren kein Baubeginn zuverlässig vorhersagen. Bauwerkszustand: Bei den im Bauprogramm aufgeführten Bauwerken besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit. Bei einer Verschiebung von Baumaßnahmen um einige wenige Jahre ist die Verkehrssicherheit der Bauwerke trotzdem gegeben. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass bei unerwarteter Verschlechterung des Bauwerkszustands Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dies ist dem großen Bauwerksbestand und dem hohen Bauwerksalter geschuldet. Kostenschätzung: Die hohe Auslastung der Baubranche macht derzeit eine Kostenschätzung extrem schwierig. Teilweise werden deutlich höhere Preise angeboten als in den zurückliegenden Jahren. Die im Bauprogramm genannte Kostenschätzung ist daher nur als grober Richtwert zu sehen.
  6. Weiteres Vorgehen Das fortgeschriebene Bauprogramm 2019 - 2023 verfolgt primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken erreicht werden, der eine planmäßige, vorbeugende Unterhaltung ermöglicht. Anlage _Brueckenbauprogramm_2019_bis_2024 (ca. 93 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, NR 1082

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2019OFOF 1085/1Planung Brückenbau SommerhoffparkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Oktober 2019Sie sind hier
    BB 369Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. Bericht
    Magistratsbericht
  3. 29. Oktober 2019VV 1467Planung Brückenbau SommerhoffparkAnfrage
  4. 15. Januar 2020NRNR 1082Neubau der Cassellabrücke beschleunigenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  5. 7. Februar 2020STST 236Planung Brückenbau SommerhofparkStellungnahme
  6. 20. April 2020BB 180Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigenMagistratsbericht
  7. 11. September 2020BB 464Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigenMagistratsbericht
  8. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 75 WochenBB 93Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 4
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFPiraten
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 33 · 29.10.2019
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 36 · 26.11.2019
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 36 · 04.12.2019
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (B 369 = Kenntnis)Frankfurter (B 369 = Kenntnis)ÖkoLinX-ARL (B 369 = Kenntnis, NR 1082 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (B 369 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 369 = Kenntnis, NR 1082 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 49
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL

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