Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens soll der Magistrat über den aktuellen Sachstand bezüglich der Vermüllung eines Grundstücks in Zeilsheim berichten. Es wird angestrebt, Maßnahmen zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und zur Verhinderung einer weiteren Verschmutzung zu ergreifen. Die Ratsmitglieder erwarten eine transparente Darstellung aller bisher unternommener Schritte und der Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 03.11.2026 antworten. Noch 7 Tage.Warum?
Kellerskopfweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.07.2026.
- Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg15.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
- Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden11.02.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche konkreten Maßnahmen seit Bekanntwerden der Vermüllung des Grundstücks Gemarkung 0513 Flur 256/170 zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse ergriffen wurden;
- darzulegen, wann und in welcher Form Kontakte mit dem Amtsgericht erfolgt sind und welche Rückmeldungen hierzu vorliegen;
- welche Erkenntnisse aus dem in der Stellungnahme ST 850 erwähnten Aushang am Grundstück gewonnen wurden;
- ob geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines herrenlosen Grundstücks vorliegen und falls nein, warum eine solche Prüfung bislang nicht erfolgt ist;
- an wen die Grundsteuerbescheide für das Grundstück in den vergangenen Jahren versandt wurden;
- ob für das Grundstück offene Grundsteuerforderungen bestehen und gegebenenfalls in welcher Höhe, und falls ja, warum der Zahlungsrückstand bislang folgenlos blieb;
- welche weiteren Möglichkeiten bestehen, eine weitere Vermüllung des Grundstücks und des Gehwegs bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse zu verhindern.
Begründung
In der Stellungnahme ST 850 hat der Magistrat ausgeführt, dass die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks bislang nicht geklärt werden konnten und deshalb ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die Eigentümer derzeit nicht möglich seien. Nach Beobachtungen von Anwohnern hat sich der Zustand des Grundstücks zwischenzeitlich weiter verschlechtert. Das Grundstück wird mittlerweile offensichtlich auch von Dritten zur Ablagerung von Abfällen genutzt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine nachvollziehbare Darstellung der bislang unternommenen Schritte sowie der Möglichkeiten, einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2025OFOF 1148/6Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025VV 1118Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenAnfrage
- 26. Mai 2025STST 850Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenStellungnahme
- 15. Juli 2026OFOF 121/6Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem KellerskopfwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. August 2026Sie sind hierVV 74Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem KellerskopfwegAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen