Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks an der Pfaffenwiese unklar sind, da die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen vor 120 Jahren verstorben sind. Das Umweltamt wird tätig werden, sobald die Klärung der Eigentumsverhältnisse durch das Amtsgericht abgeschlossen ist.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen sind bereits vor ca. 120 Jahren verstorben. Seitdem wurden die Eigentumsverhältnisse seitens des Nachlassgerichts bzw. des Grundbuchamtes nicht neu festgestellt. Aufgrund vorhandener Erbscheine ist jedoch davon auszugehen, dass es sogenannte Erbeserben gibt. Die Feststellung, wer mittlerweile Eigentümer:in des Grundstücks ist, obliegt dem Amtsgericht.
Zur Klärung der Eigentumsverhältnisse steht das Umweltamt seit Monaten erfolglos in regelmäßigem Kontakt mit dem Amtsgericht. In der Vergangenheit wurde durch einen Aushang an dem Grundstück versucht, Hinweise auf eine verantwortliche Person zu erhalten. Hierauf gab es Hinweise, die jedoch alle nach Überprüfung und Kontaktaufnahme zu keinem Ergebnis führten.
Die Ersatzvornahme ist rechtlich gesehen ein Zwangsmittel, das festgesetzt werden kann, wenn ein rechtskräftiger Verwaltungsakt nicht befolgt wird. Da die Eigentumsverhältnisse derzeit unklar sind, steht niemand zur Verfügung, an wen das Umweltamt eine Beseitigungsverfügung erlassen könnte.
Die Beräumung des eingezäunten Grundstückes ohne eine vorherige Verfügung würde ein Eingriff in die Grundrechte der tatsächlichen Eigentümer:in darstellen und kann daher nicht in Betracht gezogen werden.
Der Magistrat wird umgehend tätig werden, nachdem die Klärung der Eigentumsverhältnisse durch das Amtsgericht abgeschlossen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Januar 2025OFOF 1148/6Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025VV 1118Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenAnfrage
- 26. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 850Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beendenStellungnahme
- 15. Juli 2026OFOF 121/6Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem KellerskopfwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. August 2026VV 74Zeilsheim: Sachstand des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem KellerskopfwegAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab