Glasflaschenverbot in Alt-Sachsenhausen
Zusammenfassung
Die Einführung eines generellen Verbots für den Verkauf und das Mitbringen von Glasflaschen im Gebiet Alt-Sachsenhausen wird vorgeschlagen. Dies dient der Verbesserung der Sauberkeit und der Sicherheit in diesem Stadtteil, da Glasscherben eine Gefahrenquelle darstellen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe aktuell im Ortsbezirk 9 existieren und welche geplant sind;
- wie mit städtischer Unterstützung im Ortsbezirk 9 für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden können;
- wie eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden kann, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht.
Begründung
Ende April fand der "Runde Tisch Alt-Sachsenhausen" sowohl mit den Anwohnern als auch mit den Gastronomen statt. Bei beiden Veranstaltungen waren sich beide Parteien einig, dass ein generelles Glasflaschenverbot für Alt-Sachsenhausen verordnet werden sollte. Glasscherben sind in nicht unerheblichem Maß für die Verschmutzung der Straßen und Gassen verantwortlich, die durch ihr immer noch nicht vollständig verfugtes Kopfsteinpflaster kaum zu reinigen sind und demnach eine Gefahrenquelle darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2025Sie sind hierOMOM 6855Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 7. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1083Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats